#Heinen

tagesschau-App: Beschäftigungstherapie im Landgericht

von , 27.9.12

Doch es ist herzerwärmend, wie erwachsene Menschen sich begeistern können:

“Überraschend klares Urteil aus Köln: Die Tagesschau-App ist presseähnlich – und das darf nicht sein. Die Richter machten diese Entscheidung an der App vom 15. Juni 2011 fest”,

jubelt Jan Hauser auf faz.net. Auch BDZV-Chef Helmut Heinen freut sich ebenda,

“dass das Kölner Landgericht die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten aufgefordert hat, sich zukünftig an den Rundfunkstaatsvertrag zu halten”.

Gut, mit

dem am 27. September verkündeten Urteil des Landgerichts Köln ist es der ARD und dem für tagesschau.de federführenden NDR untersagt worden, das mit der Tagesschau-App abrufbare Telemedienangebot vom 15. Juni des vergangenen Jahres zu verbreiten. Damit haben die Kölner Richter einer Klage verschiedener Verlage (u. a. Springer, WAZ, FAZ und Süddeutscher Verlag) stattgegeben. (WDR)

Mehr nicht. Die ARD-Vorsitzende Monika Piel stellt knapp fest:

Das Urteil hat wie erwartet keine grundsätzliche Klärung in der Frage der Presseähnlichkeit gebracht. Die Entscheidung bezieht sich auf die Anmutung der Tagesschau-App eines bestimmten Tages – nämlich auf das Angebot vom 15. Juni 2011.

Macht aber nichts, wenn man einen so glänzenden Sieg errungen hat, und so haut WAZ-Geschäftsführer Christian Nienhaus gleich noch mal auf die dicke Trumm:

“Die ARD muss sich endlich an das geltende Recht halten und ihre rechtswidrigen presseähnlichen Tagesschau-App-Angebote so umgestalten, dass sie den gesetzlichen Vorgaben entsprechen”.

Vielleicht hatte er ja noch keine Zeit, das Urteil zu lesen, die Spitzen der Presse sind sehr beschäftigt in diesen Tagen. Und schließlich musste das ja von irgendwem gesagt werden.

Springers Christoph Keese allerdings hat den Dreh wirklich raus, das muss man ihm lassen:

Zack, zwischen die Augen. Aber vielleicht gibt es ja Verlängerung.
 

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