LG München: Auszüge aus Buchrezensionen verletzen das Urheberrecht
Ade, Rezensionsauszüge: Das Landgericht München I hat der FAZ im Streit mit buch.de Recht gegeben.
Rezensionen zitieren? Im Prinzip ja …
… aber, ätschi-bätschi, nur, wenn die Zitierenden Mitglieder des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels sind. Und nicht buch.de heißen.
Aufkündigung des Zitierkartells? Zum Streit zwischen FAZ und buch.de
In dem Bestreben, jedes nachgedruckte Wort zu Geld zu machen, stehen sich Buch- und Presseverlage erstmals als Kontrahenten gegenüber. Doch am Ende werden vor allem die freien Autoren das Nachsehen haben.