Thomas Stadler 16.02.14

LG München: Auszüge aus Buchrezensionen verletzen das Urheberrecht

Ade, Rezensionsauszüge: Das Landgericht München I hat der FAZ im Streit mit buch.de Recht gegeben.

Vera Bunse 29.10.13

Rezensionen zitieren? Im Prinzip ja …

… aber, ätschi-bätschi, nur, wenn die Zitierenden Mitglieder des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels sind. Und nicht buch.de heißen.

Wolfgang Michal 17.10.13

Aufkündigung des Zitierkartells? Zum Streit zwischen FAZ und buch.de

In dem Bestreben, jedes nachgedruckte Wort zu Geld zu machen, stehen sich Buch- und Presseverlage erstmals als Kontrahenten gegenüber. Doch am Ende werden vor allem die freien Autoren das Nachsehen haben.