ARD und ZDF bald unbegrenzt im Netz?
Die Medienpolitik will, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk unbegrenzt lange im Netz steht. Das Problem: Nicht alles, was die Sender senden, haben sie auch selbst produziert und bezahlt.
BR-Fernsehdirektorin Reitz: “Immer nur mehr Geld zu fordern, kann nicht die Lösung sein”
Warum es angeblich erst einmal keinen Grund gibt, den Produzenten Online-Rechte zusätzlich zu vergüten
Die Rundfunkgebühr kommt bei den Programmmachern nicht an
Eine Podiumsdiskussion in Berlin zeigt: Der öffentlich-rechtliche Rundfunk finanziert vor allem seinen Selbsterhalt, nicht das Programm.
Die crossmediale Rundfunkgebühr
Eigentlich ist der neue Rechercheverbund aus NDR, WDR und SZ eine tolle Sache. Konzentration der Kräfte und so. Aber findet da nicht eine unzulässige Vermischung von öffentlich-rechtlichem Rundfunk und privater Presse statt?
Journalismus statt Inka und Johannes B
Spätestens seit der Rüge des Bundestagspräsidenten an den Öffentlich-Rechtlichen nimmt die Diskussion über die Zwangsgebühren wieder Fahrt auf.
Perlentaucher: Die Öffentlich-Rechtlichen sollen Sendeschluss machen
“Falls die Hierarchen glauben sollten, was sie sagen, ist die Diagnose nur noch betrüblicher. Sie lügen sich was in die Tasche.”
Der Zusammenhang zwischen Rundfunkgebühren und der Pflicht zum Depublizieren
EU-Kommission und Bundesländer haben ein widersinniges Konstrukt ausgehandelt: Der Gebührenzahler muss den Kuchen bezahlen, darf ihn aber nicht aufessen.
Bundesverwaltungsgericht erklärt Computer zum Rundfunkempfangsgerät
Das Bundesverwaltungsgericht Leipzig hat sein Urteil zur PC-Gebühr um eine Woche später gesprochen, um dann die Sender in ihrer Auffassung sowie die Ministerpräsidenten nach ihrer Jahreskonferenz in ihrem neuen Rundfunkbeitragsmodell zu bestätigen.
“Gerecht” und “zweckmäßig” – Gutachten zu Datenschutz und GEZ-Reform
ARD und ZDF veröffentlichen ein Gutachten zur Rundfunkabgabe: Meldedatenabgleich, regelmäßige Meldedatenübermittlung, Anzeige- und Aufkunftspflichten – all dies sei datenschutzrechtlich nicht zu beanstanden, so der Gutachter Hans Peter Bull.