Zwei Sichtweisen · Macht, Privilegien und Privatsphäre
Die Einschränkung der Privatsphäre ist immer auch eine Frage der sozialen Fallhöhe.
Um meinetwillen
Gott soll nicht gelästert, religiöse Gefühle sollen geschützt werden – notfalls mit dem Strafgesetzbuch in der Hand. Privilegierte Rechthaberei, weil es geht?