Abmahnwesen entschärft – ein bisschen
In seiner letzten Sitzungwoche vor der Sommerpause hat der Bundestag noch einige Änderungen des Urheberrechtsgesetzes auf den Weg gebracht. Wirklich freuen kann man sich allerdings nur über die Abschaffung des fliegenden Gerichtsstands, der es bisher dem Kläger erlaubte, ein ihm genehmes Gericht anzurufen.
Bettina Wulffs Sicht der Dinge
Schon seit Mai sei zumindest eine der Klagen anhängig, hört man. Nun gut, in der Zwischenzeit ist viel passiert, es war auch Sommerpause – und dennoch …