Vorhang zu und alle Fragen offen: Replik auf Robert Schweizers Verteidigung des Leistungsschutzrechts
Robert Schweizers Beitrag versprach, den Ansatz eines Leistungsschutzrechts für Verlage umfassend zu erläutern und zu begründen – eingelöst wird der Anspruch nicht. Stattdessen mangelt es auch dort überzeugenden Argumenten, grundlegende Bedenken kann er nicht ausräumen.
Die innere Logik der Link-Ökonomie
Wenn nicht mehr die Inhalte, sondern die Links die Grundlage der Medienökonomie bilden (wie Jeff Jarvis behauptet), dann werden die Verlage in Zukunft Geld für Links verlangen. Und am Ende schickt jeder, der mit uns kommuniziert, eine Rechnung.
“Fair Share”: Verlage sollten angemessen an Werbeeinnahmen aus Links beteiligt werden
Burda-Rechtsvorstand Robert Schweizer antwortet den Kritikern des Leistungsschutzrechts: Eine angemessene Beteiligung der Presseverlage an den Einnahmen, die Dritte durch Verlinkung und Textauszüge erzielen, sei nicht das Ende des Internets. Man sollte sich vielmehr fragen, ob Google nicht inzwischen “Preis- und Konditionenmissbrauch” im Sinne des Kartellrechts vorzuwerfen sei.
Jurist Mathias Schwarz: Blogs “rippen” die elektronische Qualitätspresse
Rip-Offs durch Blogs und kommerzielle Anbieter würden die elektronische Qualitätspresse bedrohen, erklärte der Jurist Mathias Schwarz auf den Zeitschriftentagen. Das Leistungsschutzrecht solle gerade auch die “kurzen, mit hohem professionellen Aufwand erstellten Textausschnitte” der Verlage vor der unvergüteten Zweitauswertung durch andere schützen.
Leistungsschutzrecht: Alter Wein in alten Schläuchen
Mathias Schwarz, Partner bei SKW Schwarz Rechtsanwälte, Honorarprofessor an der Hochschule für Fernsehen und Film in München und ehemaliger Leiter der Rechtsabteilung der KirchGruppe, hat am Dienstag beim so genannten Zeitschriftentag, dem jährlichen Treffen des Verbands der deutschen Zeitschriftenverleger (VDZ), alle Argumente für die Schaffung eines Leistungsschutzrechts wiederholt, die längst entkräftet sind. Eine Zusammenfassung (eingerückt […]
Merkel an Verlage: “Ein Leistungsschutzrecht ist kein Allheilmittel”
Angela Merkel sicherte den Verlegern heute ein Leistungsschutzrecht gegen die “Gratismentalität” zu. Sie machte aber auch klar: Wichtiger sind neue Geschäftsmodelle.
Beckedahl/ Spielkamp vs. Keese: Leistungsschutzrecht – wozu eigentlich? Podiumsdiskussion
Was ist ein Leistungsschutzrecht eigentlich genau? Was sind die Folgen? Am 16. November veranstaltet das Institut für Medienpolitik eine Diskussion zum geplanten Leistungsschutzrecht für Verlage.
Leistungsschutzrecht: Verlage gegen Pressefreiheit
Wie das im Koalitionsvertrag angestrebte Leistungsschutzrecht tatsächlich umgesetzt soll, liegt im Argen. Um den Verlagen zu nützen, müsste es so weitreichend ausgestaltet sein, dass die Pressefreiheit und das Netz als freier Diskussionsraum selbst bedroht wären.
Journalismus: Jetzt auch aus Textbausteinen vom Kollege Automat
Die größte denkbare Kränkung des Journalistenethos steht bevor: Journalismus ohne Journalisten. Das Computerprogramm “Stat Monkey” kann Spielberichte so gut wie eilige Sportjournalisten produzieren. Es zeigt: Auch “Qualitätsjournalismus” geht häufig nicht über das Baukastenschema hinaus.