Pressefreiheit auch für Leserkommentare?
Laut Bundesverfassungsgericht sind auch Leserkommentare durch die Pressefreiheit geschützt. Das Landgericht Augsburg übergeht dessen Entscheidung.
Laut Bundesverfassungsgericht sind auch Leserkommentare durch die Pressefreiheit geschützt. Das Landgericht Augsburg übergeht dessen Entscheidung.