Bodo Ramelows Triumph und die Grenzen der streitbaren Demokratie
Die Unrechtmäßigkeit der Überwachung ist nun zwar festgestellt, doch in Bezug auf den Verfassungsschutz übt sich das BVerfG in vornehmer Zurückhaltung.
Die Unrechtmäßigkeit der Überwachung ist nun zwar festgestellt, doch in Bezug auf den Verfassungsschutz übt sich das BVerfG in vornehmer Zurückhaltung.