Leistungsschutzrecht, 1. Lesung: 35 Minuten, mitten in der Nacht
Am Termin 29. November, 01.50-02.25 Uhr, ist nicht nur die Zeit an sich bemerkenswert: Ist die normale Zeitrechnung – Mittwoch auf Donnerstag – oder etwa Donnerstag auf Freitag gemeint?
Google, MPI und 16 Professoren gegen #LSR
Tanz in allen Räumen: Das Leistungsschutzrecht soll zwar ‘richtig’, aber in einer Nachtlesung beraten werden, Google sträubt sich, und die Verlegerverbände nennen das perfide. Wie schön, dass sie als Einzige während der letzten drei Jahre besonders fair und transparent handelten.
Ideen für eine zukünftige Regulierung kreativer Güter
Das Urheberrecht kann die Rechteinhaber derzeit nicht effektiv schützen. Es müsste gründlich reformiert werden, um Kreativen zu ihrem Recht, das weniger durch Privatnutzer als vielmehr von Verwertern beschnitten wird, zu verhelfen. Dafür sind kurz-, mittel- und langfristige Maßnahmen nötig.
Das Janusgesicht des geistigen Eigentums
Das deutsche Urheberrecht ist deshalb so kompliziert, weil es widersprüchliche juristische Konstruktionen integriert. Der Begriff „geistiges Eigentum“ klingt da viel einfacher. Ist er aber nicht.
Die Wissenschaft und der Geist von ACTA
Seminare, der Austausch von Forschungsergebnissen und Universität insgesamt funktionieren nur, weil jeden Tag – auf eigene Gefahr – Nutzungsrechte verletzt werden. Die Politik diskutiert ACTA, statt nach zeitgemäßen Lösungen zu suchen.
Nicht die Immaterialgüter sind knapp, sondern die professionellen Ressourcen.
Es gibt nicht nur ein gesellschaftliches Interesse am freien Zugang zu Inhalten, sondern auch ein gesellschaftliches Interesse an kommerzieller Produktion von Inhalten – eine Replik auf Felix Neumann.