Warum prozessieren die Interessenvertreter der Urheber gegen deren Interessen?
Die Verwertungsgesellschaft Wort bleibt weiter stur. Sie will das Geld, das den Urhebern zusteht, weiter mit den Verlegern teilen und erwartet nun Hilfe vom Gesetzgeber. Aber auch die Interessenvertretungen der Urheber möchten sich mit der VG Wort nicht anlegen – im Gegenteil.
OLG München: VG Wort verstößt „gegen wesentliche Grundgedanken des Urheberrechts“
Im Prozess des Urheberrechtlers Martin Vogel gegen die VG WORT liegt jetzt die schriftliche Urteilsbegründung vor. Fazit: Autorinnen und Autoren müssen es nicht hinnehmen, dass von ihren Vergütungen Abzüge zugunsten von Verlagen vorgenommen werden. Jedenfalls nicht, wenn sie den Vertrag mit der Verwertungsgesellschaft vor dem Verlagsvertrag unterschrieben haben.
Gericht kritisiert Verteilungspraxis der VG WORT
In seinem Prozess gegen die Verwertungsgesellschaft WORT hat der Urheberrechtler Martin Vogel nun auch in der zweiten Instanz gewonnen.