Richtlinie über Vorratsdatenspeicherung ist mit der Grundrechtecharta unvereinbar
– sagt der Generalanwalt beim Europäischen Gerichtshof. Sollte der EuGH dem Votum folgen, gäbe es in Deutschland sicher interessante Diskussionen.
– sagt der Generalanwalt beim Europäischen Gerichtshof. Sollte der EuGH dem Votum folgen, gäbe es in Deutschland sicher interessante Diskussionen.