Praxis der deutschen Geheimdienste teilweise verfassungswidrig
Die Anhörung von Verfassungsrechtlern im Bundestag belegt, dass die Dienste von manchen Verfassungsgeboten vor allem eines halten: die Finger.
Die Anhörung von Verfassungsrechtlern im Bundestag belegt, dass die Dienste von manchen Verfassungsgeboten vor allem eines halten: die Finger.