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Streit um Zählpixel: akademie.de vs. VG Wort

von , 21.10.13

Mir liegt das entsprechende Schreiben von akademie.de vom 15.10.2013 vor, in dem die VG Wort unter Fristsetzung aufgefordert wird, Datenverstöße im Rahmen der Ermittlung von Abrufzahlen von Textbeiträgen einzustellen. Diese Abrufzahlen sind dann Grundlage der Beiträge, die von der Verwertungsgesellschaft an die Autoren ausgeschüttet werden.

Grundlage der Ermittlung der Zahlen durch die VG Wort ist ein Tracking-Tool, dass die Verwertungsgesellschaft nutzt. Die VG Wort gibt Seitenbetreibern nämlich vor, ein entsprechendes Zählpixel einzubauen. Und dieses Zählpixel (oder auch Trackingpixel) ist Gegenstand der Auseinandersetzung, denn es ermöglicht eine statistische Auswertung der Seite, auf der das Pixel eingebaut wird. Das heißt, die VG Wort kann über ihr eigenes Zählpixel, das auf Seiten wie akademie.de eingesetzt wird, konkrete Besucherstatistiken der Nutzer von akademie.de erheben.

Bei dem von der VG Wort eingesetzten Trackingpixel werde nach Angabe von akademie.de die volle IP-Adresse der Nutzer mit “einem Zweijahres-Langzeit-Cookie der VG Wort, der Linkinformation über den gerade gelesenen Text und weiteren Angaben offen durchs Netz an den VG-Wort-Zählserver geschickt”. Erst auf dem Server der VG Wort würden die Daten sodann pseudonymisiert werden.

In dem Schreiben von akademie.de wirft man der VG Wort zwischen den Zeilen Ignoranz hinsichtlich des behaupteten Datenschutzverstoßes vor. Schließlich seien Telemedienanbieter wie akademie.de das Fußvolk [sic], welches für die Einhaltung der Telemedien- und Datenschutzgesetze verantwortlich ist. So heißt es, nicht die VG Wort, sondern akademie als Telemedienanbieter werde bei Datenschutzwidrigkeiten auf seinen Webseiten zur Verantwortung gezogen.

akademie.de ließ sich vom Berliner Datenschutzbeauftragten bestätigen, dass dieser Ablauf nach dessen Auffassung rechtswidrig ist und gegen das Bundesdatenschutzgesetzt (BDSG) sowie das Telemediengesetz (TMG) verstoße. Dabei werfen akademie.de und der Berliner Datenschutzbeauftragte der VG Wort konkret folgende Rechtsverstöße vor:
 

  1. Es gibt keine gesetzliche Befugnis für die Übermittlung dieser Nutzungsdaten an die VG Wort. Weder liegt eine Ausnahme nach § 15 Abs. 4, 5 TMG vor (Erforderlichkeit für die Abrechnung mit dem Nutzer), noch ist die Datenerhebung von den gesetzlichen Verarbeitungszwecken des § 15 Abs. 3 TMG erfasst (Werbung, noch um Marktforschung oder um die bedarfsgerechte Gestaltung von Telemedien).
  2. Zwischen der VG Wort und den das Zählpixel einsetzenden Unternehmen / Webseitenbetreibern gibt es keine schriftliche Auftragsvereinbarung gemäß § 11 Abs. 2 BDSG.
  3. Den Besuchern der Webseiten, die das Zählpixel einsetzen, wird kein Widerspruchsrecht eingeräumt. Dies ist aber nach § 15 Abs. 3 TMG erforderlich.

 
Entsprechend diesen Punkten sind dies die Forderungen von akademie.de:
 

  1. Die VG Wort soll den Autoren und Verlagen die über das Zählpixel erhaltenen Statistiken zu Verfügung stellen. Der Hintergrund hierzu ist: Begründet man die Herausgabe der Daten zum Zwecke der Marktforschung, dann wäre die Verarbeitung der Daten nach § 15 Abs. 3 TMG gerechtfertigt. Die VG Wort wäre dann Auftragsdatenverarbeiter für die Autoren und Verlage.
  2. Zwischen der VG Wort und Seiten, die das Zählpixel einsetzen (sollen), muss eine Vertrags über die Auftragsdatenverarbeitung nach § 11 Abs. 2 BDSG geschlossen werden.
  3. Die VG Wort muss alles Nötige bereitstellen, um den Nutzern auf den jeweiligen Webseiten eine Widerspruchsmöglichkeit zur Verfügung zu stellen (§ 15 Abs. 3 TMG). Dies kann nach Vorstellung von akademie.de bspw. durch einen  Opt-out-Button erfolgen.

 
Weiterhin hat akademie.de der VG Wort eine Frist zur Lösung des Problems bis zum 31.12.2013 gesetzt. Andernfalls werde akademie.de Anfang 2014 Feststellungsklage in dieser Angelegenheit. Aktuell sind jedenfalls sämtliche VG-Wort-Zählpixel auf allen Web-Seiten von akademie.de entfernt.

In einer Mitteilung an die Autoren von akademie.de bittet die Geschäftsführung um Verständnis für ihre Entscheidung: Es könne nicht sein, dass akademie.de das Recht ihrer Leser und zahlenden Mitglieder auf informationelle Selbstbestimmung verletzen müsste, damit die Autoren von der VG Wort Geld erhielten. Eine allen Internetlesern auferlegte VG-Wort-Zwangszählung ohne Ausstiegsmöglichkeit liege auch nicht im Interesse der Urheber der bei der VG Wort gemeldeten Texte.

Das Vorgehen von akademie.de ist ungewöhnlich und auch nicht ganz unproblematisch, da aus Sicht der Autoren der Datenschutzverstoß vermutlich in seiner Gewichtung nicht vergleichbar ist mit einer unvollständigen Vergütung.

Andere Webseitenbetreiber, die das Zählpixel der VG Wort einsetzen, bringt dieser Vorgang in die Zwickmühle: Zum einen ist das Zählpixel der VG Wort mehr als datenschutzrechtlich problematisch und nach Ansicht des Datenschutzbeauftragten aus Berlin als rechtswidrig einzustufen.

Allerdings ist auch zu sagen, dass hier die Rechtsfolgen aktuell noch überschaubar sind. Bei Datenschutzverstößen drohen in erster Linie “nur” Bußgelder der Datenschutzbeauftragten. Persönlich gehe ich aber nicht davon aus, dass diese nun gezielt Webseiten mit dem VG-Wort-Zählpixel abmahnen, auch wenn der Einsatz des Zählpixels rechtswidrig sein mag.

Soweit Webseitenbetreiber also das Zählpixel nicht sofort entfernen wollen, sollten sie auf jeden Fall die Auseinandersetzung weiter verfolgen und auch Kontakt mit der VG Wort aufnehmen, um auf eine entsprechende Lösung hinzuwirken.

 
Weitere Informationen:

Crosspost von Lawbster

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