#Aufsichtsgremien

Staatsferne so nah – der „neue“ ZDF-Rundfunkrat

von , 15.7.14

Der ZDF-Fernsehrat hat seit einer Woche ein neues Mitglied: den altgedienten SPD-Genossen und ehemaligen Minister Thomas Oppermann. Das finden nicht alle gut, denn erst im März diesen Jahres stellte das Bundesverfassungsgericht fest, dass die Sicherung der Meinungsvielfalt ein Gut ist, das im Rahmen des Grundgesetzes besonderen Schutz genießt. Dies gilt auch für die öffentlich-rechtlichen Sender – ergo für den ZDF-Rundfunkrat.
 
Daher haben sich die Karlsruher Richter Gedanken gemacht und festgestellt, dass im Aufsichtsgremium des Zweiten Deutschen Fernsehens zu viele Vertreter von Staat und Parteien sitzen. Das Urteil, das im März 2014 gefällt wurde, hat der Politik aus gutem Grund verordnet, die Staatsferne in den Öffentlich-Rechtlichen ausreichend zu gewährleisten. Denn die Möglichkeit, politisch Einfluss auf Medien zu nehmen, ist mit Meinungsvielfalt nicht gemeint.

Also eine gute Idee des Gerichts, die Pluralität der Meinungen im Fernsehen zu erhalten – nur hindert die SPD das Urteil der obersten Verfassungshüter leider nicht daran, einmal mehr einen Politiker statt eines unabhängigen Fachmanns in das mächtige Fernsehgremium zu schicken.

 

Die Politik hat ihre Hausaufgaben nicht gemacht

Von 77 Mitgliedern sind 45,4 % entweder Vertreter von Bund und Ländern oder Mitglieder von Parteien, dazu kommen 27,3 % Vertreter von Verbänden und 20,8 % aus verschiedenen Berufsgruppen.

Die Zahlen zeigen, dass das Urteil der Politik zu Recht verordnet, die Staatsferne in den Öffentlich-Rechtlichen herzustellen. Rheinland-Pfalz und Hamburg hatten gegen verschiedene Regelungen des Rundfunkvertrages geklagt. Die Proporz-Regelung der bisher 44 Prozent staatsnahen Mitglieder muss ab 2015 auf ein Drittel gesenkt werden – denn diese Regelung des ZDF-Staatsvertrags hält das Gericht für verfassungswidrig.

Daher enttäuscht es, dass die SPD mit dem Juristen Thomas Oppermann einen ausgewiesenen Nicht-Medienfachmann los schickt. Auch politische Unabhängigkeit oder Staatsferne möchte man dem SPD-Fraktionschef nicht unterstellen.

Das wirft einmal mehr die Frage auf, ob es überhaupt Sinn macht, dass Vertreter aus Politik im Fernsehrat  sitzen, und immer mehr Menschen fragen sich, was genau die Konstruktion des Gremiums für die Meinungsvielfalt und die Freiheit des Journalismus bedeutet.

Wer sich ein wirklich unabhängiges Fernsehen wünscht, wird das kritisch sehen. Und viele Gebührenzahler sehen als Legitimation der verpflichtenden GEZ-Gebühren eine freie öffentlich-rechtliche Berichterstattung an, die jenseits der privatwirtschaftlichen Bedingungen funktioniert, denen private Fernseh- und Rundfunksender unterliegen. Kurz gesagt: einen vielfältigen Journalismus, der unabhängig von Einschaltquoten zwischen den Werbeblöcken ist.

 

Konsequente Staatsferne sieht anders aus

Zur Vielfalt gehört auch die Minderheitenmeinung, und selbst Special-Interest-Themen möchten vermutlich die Wenigsten im Fernsehprogramm vermissen. Das sieht das Grundrecht der Rundfunkfreiheit im Grundgesetz unter Art. 5 Abs. 1 Satz 2 auch so vor – es regelt die Ausgestaltung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten und verlangt den Grundsatz der Vielfaltsicherung, aber auch eine konsequente Begrenzung des Anteils staatlicher und staatsnaher Mitglieder in den Aufsichtsgremien – also auch von Politikern.

Vertreter aus Parteien, wie zum Beispiel Landtags- und Europaabgeordnete und Minister a.D. finden sich aber nicht nur unter den Landesvertretern, sondern zusätzlich auch versteckt, beispielsweise im „Kessel Buntes“: in der Rubrik „Vertreter aus den Bereichen des Erziehungs- und Bildungswesens, der Wissenschaft, der Kunst, der Kultur, der Filmwirtschaft, der Freien Berufe, der Familienarbeit, des Kinderschutzes, der Jugendarbeit, des Verbraucherschutzes und des Tierschutzes“.

Das widerspricht eindeutig dem Urteil, das nicht nur vorsieht, dass der Anteil staatsnaher Mitglieder gesenkt werden muss, sondern auch, dass alle weiteren Mitglieder konsequent staatsfern sein sollen. Wie staatsfern aber ist ein Europaabgeordneter?

Hinzu kommt, dass die Vertreter der Exekutive auf die Auswahl der staatsfernen Mitglieder keinen bestimmenden Einfluss haben dürfen. Aber wie will man das gewährleisten? Auch der wichtige Verwaltungsrat ist fast zur Hälfte politisch besetzt – was in der Vergangenheit zu Streit bei der Besetzung der Intendantenposten geführt hat, denn es wurde versucht, darüber politisch Einfluss zu gewinnen.

Die Behauptung mancher, es werde durch den Rat kein Einfluss auf die konkrete Programmgestaltung genommen, zieht nicht. Spätestens bei der Intendantenwahl geht es sehr konkret um das Fernsehprogramm: Der Intendant leitet nicht nur die Geschäfte des ZDF, sondern ist explizit für die Programmgestaltung verantwortlich.

 

Nicht vorgesehen, aber mächtig: Freundeskreise

Eine weitere Ohrfeige des Gerichts gab es für die so genannten Freundeskreise, eine parallel geschaffene informelle Kommunikationsstruktur, die unter direktem parteipolitischem Einfluss steht.

Die Verfassungsrichter meinen dazu im Klartext:
 

„Damit die staatlichen und staatsnahen Mitglieder über derartige informelle Gremien, deren Arbeit als solche unmittelbar kaum geregelt werden kann, auch tatsächlich keinen übermäßigen Einfluss erhalten, ist ihr Anteil konsequent zu begrenzen.“

 
Deutlicher kann man es nicht sagen. Bis 30. Juni 2015 haben die Länder Zeit, eine Neuregelung zu schaffen.

Der Aufschlag mit Oppermann war ein schlechter Startschuss für ehrlich gemeinte Veränderungen. Der Wille zur drastischen Reduzierung des Einflusses von Politik erscheint spätestens jetzt unglaubwürdig, dadurch wird das Vertrauen in die Unabhängigkeit des ZDF geschmälert. Denn die Problematik des Einflusses der Politik auf die Medien, sei es durch Gremienbesetzungen, sei es durch Stiftungs-Finanzierungsmodelle, wird gerade im Kontext des neuen NRW-Landesmediengesetzes heftig diskutiert.

Mögliche Einschränkungen der Pressefreiheit bleiben ein sensibles Thema.

 

Nicht nur die Menge macht’s

Dass der Fernsehrat insgesamt verkleinert wird, tröstet die Kritiker nur wenig. Denn nicht allein die Menge, sondern die parteipolitische Verteilung irritiert.

Ausgerechnet eine Minderheitenpartei, die aus dem Bundestag bereits verschwunden ist, hat aktuell mit Rainer Brüderle, Bundesminister a.D., und dem kürzlich hinzugekommenen FDP-Bundesvorsitzenden Christian Lindner gleich zwei Plätze im mächtigen ZDF-Fernsehrat besetzt. Das passt nicht unbedingt zur liberalen Idee der Freiheit, zu der die Meinungsvielfalt gehört.

Diese Sitzverteilung macht deutlich, dass sich weder der Wählerwille in dem Gremium widerspiegelt, noch ein für die Fernsehzuschauer nachvollziehbarer Verteilungsschlüssel transparent dargestellt wird. Beispiel: Auch die beiden großen Volkskirchen, die ohne Frage deutlich mehr Mitglieder als die schrumpfende FDP haben, sind mit zwei Sitzen bedacht.

Für den einen oder anderen Marktliberalen, der die die Öffentlich-Rechtlichen ohnehin für überflüssig hält, hat das Bundesverfassungsgericht eine Antwort gefunden: Der Auftrag von ARD und ZDF beschränkt sich nicht allein auf eine Mindestversorgung, aber auch nicht auf ein reines „Ausfüllen von Lücken und Nischen”, sondern umfasst „die gesamte Breite des klassischen Rundfunkauftrags”.

Wer neben Sex, Soaps und Superstars ein Programm haben möchte, das eine breite Menge interessiert und nicht allein marktwirtschaftlichen Interessen folgen muss, der wird die “alten Tanten ARD und ZDF” nicht vom Bildschirm verbannen wollen. Freier Journalismus funktioniert nicht nach marktliberalen Grundsätzen. Jenseits von Blogs und anderen Medienformaten, die in der Regel nicht gewinnbringend – teilweise noch nicht einmal kostendeckend – arbeiten können, wird er immer Geld kosten.

 

Macht gegen Meinungsvielfalt

Ein Blick ins Fernsehprogramm reicht. Aufwendig produzierte Reportagen und Berichte, die Ergebnis investigativer – und damit kostenintensiver – Recherchen sind, möchten die meisten Zuschauer nicht missen. Special-Interest-Sendungen, die oft ganz hinten in der Rubrik “Unser Programm für Nachteulen” platziert sind, während auf den privaten Kanälen längst das Sex and Crime-Programm läuft, haben im Sinne der Meinungsvielfalt eine wichtige Funktion – auch ohne jemals Anwärter auf den Quotenthron zu sein. Daraus zieht das öffentlich-rechtliche Fernsehen seine Berechtigung, die die Politik nicht aus reinen Machtinteressen verspielen darf.

Klar ist aber auch: Ungesetzlich ist die Besetzung des Fernsehrates mit Oppermann keineswegs. Aber die Entsendung eines unabhängigen und durch Medien-Fachwissen legitimierten Kandidaten hätte der SPD im Hinblick auf die Forderung des Verfassungsgerichts nach Staatsferne gut zu Gesicht gestanden.

Das richtungweisende Urteil der Kollegen hätte dem ehemaligen Richter Oppermann nicht egal sein dürfen. Und da er Mitglied des Wahlausschusses für die vom Bundestag zu berufenden Richter des Bundesverfassungsgerichtes ist, hätte man besonders große Sensibilität im Umgang mit der Forderung des Bundesverfassungsgerichtes nach einer Neuregelung erwartet. Aber offenbar war „Macht sichern“ wichtiger als “Meinungsvielfalt sichern” und Wegbereiter der demokratischeren Regelung zu sein.

Die SPD hätte nicht nur anders entscheiden müssen, um dem Urteil der Verfassungsrichter nachzukommen, sondern vor allem aus Respekt vor den Fernsehzuschauern. Bisher finanzieren sie das ZDF noch ohne großes Murren mit. Denn sie wünschen sich Medienfreiheit statt Staatsfernsehen.
 
Ulrike Märkel ist Diplom-Designerin, freie Journalistin und bloggt bei den Ruhrbaronen, für deren freundliche Genehmigung wir herzlich danken.

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