#ACAP

Snippet-Krieger

von , 7.7.12

Hinter Stefan Niggemeiers Blogeintrag „Lügen fürs Leistungsschutzrecht“ steht in Klammern eine (1). Das lässt befürchten, dass eine Serie daraus werden soll. Stefan Niggemeier schreibt, die Verlage könnten ihre Presse-Snippets, wenn sie es denn wollten, gesondert von der Erfassung durch Google-robots ausnehmen. Sie würden das aber gar nicht wollen, und deshalb habe Springers Außenminister wahrheitswidrig behauptet, man könne aus der Google-Suche nur ganz aussteigen oder gar nicht. Niggemeier:

„Die Verlage können Google mit einfachsten Programmbefehlen dazu bringen, keine Snippets anzuzeigen. Es ist auch möglich, diese Snippets zum Beispiel nur in ‚Google News’ auszuschalten und nicht bei der allgemeinen Suche. Es ist sogar möglich, das für jeden Artikel, den die Verlage veröffentlichen, einzeln zu bestimmen. Das geht über Anweisungen, die die Verlage in den »Meta«-Angaben ihrer Internetseiten hinterlegen. “

Das ist richtig. Christoph Keese hat darauf sehr ausführlich und auch sachverständig geantwortet. Dass Keeses verkürzte Darstellung des Sachverhalts gegenüber der ehemaligen Bundesjustizministerin Brigitte Zypries einen falschen Eindruck erzeugte, ist ziemlich offensichtlich, aber ehrlich gesagt auch ziemlich unerheblich.

Was Stefan Niggemeier in seinem Beitrag nicht erwähnt, ist die Tatsache, dass Google und die Verlage seit mehreren Jahren darüber streiten verhandeln, wie eine technische Lösung des Problems aussehen könnte, die beide Seiten zufrieden stellt.

Die Verlage wollen ACAP, Google bietet aber nur das grobschlächtige Ausschlussverfahren von robots.txt. ACAP, sagen die Verhandler von Google, ist uns zu kompliziert, das versaut uns die schlanken Algorithmen. Nein, sagen die Verlage, ihr müsst einfach tun, was wir und das Urheberrecht euch vorschreiben!

Dieser Streit geht nur vordergründig um Technik. In Wahrheit geht es um Macht. Es geht darum, wer das Sagen hat, also wer wem Anweisungen geben darf.

Die Verlage stehen auf dem Standpunkt: Wir legen die Bedingungen der Nutzung fest, nicht ihr. Google solle lediglich ausführen, was die Verlage wollen. Google steht auf dem Standpunkt: Wir legen die Möglichkeiten für die Suche fest, nicht ihr. Ihr habt euer grundsätzliches Einverständnis ja schon gegeben, dass ihr von uns gefunden werden wollt (= konkludente Zustimmung).

Allerdings wollen die Verlage nicht den von Keese kritisierten “An/Aus-Lichtschalter” für ihre Inhalte, sie wollen individuelle maschinenlesbare Copyright-Informationen für jeden einzelnen Beitrag. Google News und andere Aggregatoren würden dadurch zu Lizenzierungs-Plattformen für Verlage umfunktioniert. Anders ausgedrückt: Google soll nicht mit kostenlosen Verlagsinhalten Geld verdienen können, sondern die Verlage sollen mit kostenlosen Google-Funktionen Geld verdienen können. Der Gigant Google wäre dann ein Zulieferer für die Verlags-Zwerge (und genau das möchte Google nicht sein).

Es geht hier also nicht um Gefunden werden oder nicht Gefunden werden. Die Verlage fordern, dass jeder Inhalt aus ihren Häusern eine individuelle Nutzungsbedingung im Quelltext mitführt. Einen Berechtigungsschein, der bei jeder Datei anders aussehen kann. Auf diese Weise könnten die Verlage den Informations-Hahn nach Belieben auf- oder zudrehen. Sie hätten die alleinige Verfügungsmacht. Dass Google sich diesem Ansinnen (bislang) nicht beugt, weist darauf hin, dass der Konzern mehr sein will als nur eine dienstleistende Suchmaschine.

P.S. Den ganzen Konflikt um ACAP habe ich im Jahr 2009 schon einmal aufgeschrieben. Aber das Leistungsschutzrecht ist ein so dankbares Thema, dass man es immer wieder recyceln kann.

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