#Aktion SchornsteinFegerRechtsReform

Schornsteinfeger spielen wohl immer noch Monopoly

von , 2.6.13

Das Kaminkehrermonopol ist zum 1. Januar gefallen. Als Kunde (also Hauseigentümer oder Hausbesitzer) kann ich jetzt selbst entscheiden, wer bei mir die gesetzlich vorgeschriebenen Aufgaben bei der Überprüfung meiner Heizungsanlage vornimmt.
 

“Bisher mussten Hausbesitzer denjenigen schwarzen Mann ins Haus lassen, den das Amt für sie bestellt hatte: denn seit 77 Jahren hat die Regierung mit der Aufteilung der Kehrbezirke den Schornsteinfegern ihre Kundschaft förmlich zugeschanzt. 8000 registrierte Bezirksmeister teilten das Bundesgebiet unter sich auf”, so die FAZ.

Das entsprach in den Augen der Europäischen Union nicht den Regeln eines freizügigen Marktes, weswegen sie der Bundesrepublik diese Praxis untersagte.

 

So sieht jedenfalls die Theorie aus.

Der “bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger” für Bonn-Duisdorf agiert aber nach wie vor wie in den Jahrzehnten zuvor: Im Briefkasten findet sich eine Benachrichtigungskarte mit einem Termin(-Vorschlag) – mehr nicht. So stand der Mann vor meiner Tür und wollte die Prüfung meiner Gas-Heizung vornehmen.

Länger als fünf Minuten dauert es selten, da wir unsere Anlage regelmäßig warten lassen. Schnell verdientes Geld also, denn für diese “Prüfarbeiten” bekommen wir immer die gleiche Rechnung – so um die 70 Euro. Rechnen wir das mal etwas großzügig mit zehn Minuten Prüfzeit pro Haus, kommt der Kaminkehrer in unserer Wohnsiedlung auf einen Stundenumsatz von 420 Euro. Vielleicht sind es auch “nur” 300 Euro. Davon können andere Berufsgruppen nur träumen.

Ein Bonner Heizungsinstallateur bestätigte mir, dass ein Kaminkehrer pro Tag rund 40 Haushalte abklappert und einen Tagesumsatz von 3.000 Euro erzielt. Der Installateur prüft übrigens bei der Wartung von Heizungsanlagen nach demselben Schema wie die fegenden Meister im lukrativen Schornstein-Geschäft. Nur wird diese Prüfung nicht von der Innung anerkannt. Wäre ja noch schöner, wenn von den 3.000 Euro-Tagesumsatz etwas flöten ginge.

Nun stand der besagte Bezirksschornsteinfeger vor meiner Tür und wollte – wie immer – kurz in den Keller marschieren, um nach kurzer Zeit wieder freudestrahlend zum nächsten Haus zu stapfen. Ich fragte ihn höflich, wo denn sein Angebot sei. Er wies mich in polterndem Ton darauf hin, dass ich ja eine Benachrichtigungskarte erhalten habe und von mir kein Widerspruch vorliege. Darauf sagte ich, dass solch eine Karte doch kein Angebot sei. Darauf er:
 

“Eines kann ich Ihnen gleich sagen. Der Preis ändert sich nicht!”

 
Daraufhin sagte ich zu ihm, er möge mir ein Angebot schreiben. Er zog von dannen und machte dabei ein recht grimmiges Gesicht. Die Quittung für mein unverschämtes Ansinnen lag dann ein paar Tage später in meinem Briefkasten.

Sein Angebot liegt jetzt bei 102,49 Euro brutto.
 
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Die Höhe der Kosten werde ich durch alternative Angebote abschätzen. Aber auch die Form des Angebots entspricht nicht den Gepflogenheiten bei handwerklichen Dienstleistungen. Darauf verweist Thomas W. Müller von der Aktion SchornsteinFegerRechtsReform im ichsagmal-Interview.

 

 

“Das fängt damit an, dass oben auf der Rechnung nicht mehr ‘Der Bezirksschornsteinfeger’ steht, sondern Schornsteinfeger Fritz Feger, oder wie immer er heißt. Es sollten Angebote gemacht werden, die der Preisangabe-Verordnung entsprechen.

Gegenüber Endverbrauchern sind immer Bruttopreise einschließlich Umsatzsteuer anzugeben. Auch das alte Abrechnungssystem nach Arbeitswerten gehört nicht mehr auf das Angebot. Das ist zum Jahreswechsel außer Kraft getreten.

Ein guter Schornsteinfeger würde jetzt Pauschalangebote machen und sagen, das Prüfen einer Gasheizung kostet bei mir pauschal 45 Euro. Das einmalige Kehren eines Kamins kostet soundso viel. Oder, wie es sonst im Handwerk üblich ist, dass man einen klaren Stundensatz angibt. Dann kann der Kunde nämlich nachvollziehen, wie eine Rechnung zustande kommt.”

 
Dieses Vorgehen sei allerdings die absolute Ausnahme.
 

“Die meisten Schornsteinfeger versuchen nach dem alten System mit diesen Arbeitswerten zu operieren und auch bei der Positionierung der einzelnen Teilaufgaben nach der alten Kehr- und Überprüfungsordnung abzurechnen”, so Müller.

 
Was der Bezirksschornsteinfeger – nennen wir ihn mal HB – mir zugeschickt hat, kann also nicht als Angebot betrachtet werden. Ein Umschalten in den Köpfen habe eben bei vielen Ex-Monopolisten noch nicht stattgefunden, kritisiert Müller.

Im Laufe des Interviews weist er zudem daraufhin, dass jeder, der einen freien Schornsteinfeger jetzt beauftragen möchte, auf die gesetzlichen Prüffristen achten sollte. Ansonsten könnte es Ärger mit der Behörde geben.

Ich werde jetzt auf jeden Fall einen freien Schornsteinfeger beauftragen. Muffel-Köppe bei Serviceleistungen sollte man nicht noch mit Aufträgen belohnen.
 
Crosspost von Ich sag mal

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