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Rufschädigung im Internet – und was man dagegen tun kann

von , 3.8.12

Wenn man das erste Mal im Leben mit jemandem zu tun hat, egal ob geschäftlich oder privat, dann will man naturgemäß besonders viel über den anderen in Erfahrung bringen. Dieses „In-Erfahrung-Bringen“ funktioniert meist so, dass man einfach googelt. Die Suchmaschinenergebnisse sind eine Art virtuelle Visitenkarte, ein erster Filter, der uns schnell und unkompliziert mit Informationen versorgt. Gefällt uns diese Visitenkarte, steht einem weiteren Kontakt nichts im Wege. Gefallen uns die Suchergebnisse und die dahinter stehenden Informationen nicht, hat es sich mit dem weiteren Kontakt aber vielleicht schon erledigt.

Nachteile ohne weiße Google-Weste

Das bedeutet, dass derjenige im Nachteil ist, der keine weiße Google-Weste hat. Vielleicht wird er schon deshalb nicht zum Vorstellungsgespräch eingeladen, ist deshalb kein guter Geschäftspartner, ist deshalb kein seriöses Unternehmen oder ist deshalb im Bekanntenkreis das heimliche Gesprächsthema. Denn oft erfolgt unsere Meinungsbildung über andere dem althergebrachten Muster: „Irgendetwas wird schon dran sein an dem, was da steht“. Denn sonst würde es ja dort nicht stehen.

Und wenn das, „was da steht“, tatsächlich zutrifft, dann ist es eine positive Errungenschaft des digitalen Zeitalters, diese Information so schnell und einfach in Erfahrung bringen zu können. Problematisch wird es aber, wenn das, „was da steht“, unzutreffend sein sollte und einfach nur dort steht, um den Ruf der Person oder des Unternehmens nachhaltig zu beschädigen.

Rufschädigung erst durch Suchmaschineneinträge spürbar

Eine Suchmaschine, wie zum Beispiel Google, ist dann unfreiwilliger Verbreiter einer Rufschädigung: Die Beleidigungen, Unwahrheiten oder Verleumdungen werden zwar auf einer anderen Website XY lanciert. Richtig unangenehm wird es aber erst, wenn diese Verleumdungen und Unwahrheiten über Suchmaschinen für ein breites Publikum zugänglich sind. Die Rufschädigung ist dann nämlich erst „sichtbar“ und die virtuelle Visitenkarte beschmutzt – dem Geschädigten drohen spürbare Nachteile.

Gerade für Unternehmen ist jeder einzelne Tag mit schlechtem Ruf im Internet extrem geschäftsschädigend. Umso dringender ist dann das Bedürfnis, die rufschädigende Information schnell aus dem Internet zu entfernen, die Google-Weste wieder weiß zu waschen. Und genau an dieser Stelle ist es manchmal sehr kompliziert.

Suchmaschineneinträge entfernen lassen?

Ein juristisches Vorgehen gegen die Website, auf der die Rufschädigung stattfindet, ist zwar grundsätzlich immer möglich, aber bei weitem nicht in allen Fällen erfolgversprechend. Etwa dann nicht, wenn die Server der Website im Ausland stehen oder die Website von einer ausländischen Firma betrieben wird. Denn ein langwieriger, grenzüberschreitender Rechtsstreit mit ungewissen Erfolgsaussichten ist in der Praxis einfach keine Option.

Suchmaschinen wie Google bieten Geschädigten die Möglichkeit an, auf Rechtsverletzungen hinzuweisen und diese dann gegebenenfalls aus den Suchergebnissen zu entfernen. Allerdings muss die Rechtsverletzung für den Suchmaschinenbetreiber ohne weiteres erkennbar beziehungsweise überprüfbar sein. Steht nicht eindeutig fest, ob es sich vielleicht doch um eine wahre Information handelt oder die strittige Aussage gar von der Meinungsfreiheit gedeckt sein könnte, werden Suchmaschinenbetreiber sich – verständlicherweise – neutral verhalten und erst einmal nicht reagieren.

Geschädigten kann meist geholfen werden

Es ist dann die Aufgabe eines im Medienrecht versierten Juristen, auf den Suchmaschinenbetreiber einzuwirken und diesen von der Rechtswidrigkeit der Information zu überzeugen. Die Wahl des zielführenden juristischen Mittels ist dabei eine Frage des Einzelfalls. Mit der richtigen, vom Rechtsanwalt ausgewählten Strategie ist es aber auch in komplizierten Fällen möglich, die Rufschädigung zumindest „unsichtbar“ zu machen und die virtuelle Reputation des Geschädigten wieder herzustellen.

Eine anwaltliche Strategie berücksichtigt außerdem noch weitere Multiplikator-Effekte, die dem Geschädigten drohen. Zum Beispiel, dass die Information – einmal in der Welt – sich in der Blogosphäre unkontrolliert ausbreitet oder der Rufschädiger weitere Verleumdungen lostreten könnte. Solche Effekte können zwar nicht vermieden, aber nach gründlicher Analyse zumindest vorher gesehen werden. Der Mandant ist dann vorbereitet und die richtige Maßnahme dagegen auch.

Fazit

Juristisches Vorgehen gegen Rufschädigung im Internet ist ein durchaus komplexes Thema. Mit der richtigen anwaltlichen Strategie, die immer auch wichtige nicht-juristische Aspekte berücksichtigen muss, kann die Rufschädigung im Einzelfall meist „unsichtbar“ gemacht und dem Geschädigten so geholfen werden.

Insgesamt ist es wünschenswert, dass das Thema auch in den Fokus der Rechtspolitik rückt. Denn viele relevante Gesetze sind dringend reformbedürftig.

Crosspost von Telemedicus (CC BY-NC-SA)

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