Rechtsfragen der Informationsgesellschaft: Urheberrecht, Street View Light, verzögertes De-Mail

von , 8.11.10

Landgericht Hamburg entscheidet über Redigieren journalistischer Texte
In dieser Woche wurde ein Urteil des LG Hamburg von Oktober über urheberrechtliche Fragen beim Redigieren von journalistischen Texten bekannt (Az. 308 O 78/10). Demnach kann redaktionelles Redigieren eines Textes im Einzelfall eine Entstellung des Werkes im Sinne des § 14 UrhG bedeuten. Der freie Journalist Christian Jungblut hatte für das Magazin “Geo” eine Reportage geschrieben, die entgegen seines Vetos in redigierter Fassung unter seinem Namen veröffentlicht worden war. Im Ergebnis habe der Verlag nach Auffassung der Hamburger Richter sein Bearbeitungsrecht überschritten und hätte die redigierte Bearbeitung in ihrer konkreten Form nicht veröffentlichen dürfen.

Street View “Light” in Deutschland gestartet
Googles umstrittener Dienst “Street View” ist in dieser Woche nun auch in Deutschland gestartet. In einer “Light”-Version sind jedoch zunächst nur einige Sehenswürdigkeiten und ein einzelner Ferienort zu bestaunen. Wann die geplanten 20 Städte Deutschlands bei “Street View” vollständig zu sehen sein werden, hängt maßgeblich von der Abarbeitung aller beim Internetriesen eingegangen Betroffenenwidersprüche ab. Für diese Zwecke hatte Google allein in Deutschland zuletzt 200 zusätzliche Mitarbeiter eingestellt.

Warten auf den Gesetzgeber: De-Mail verzögert sich
Am vergangenen Freitag wurde bekannt, dass sich die Einführung des rechtssicheren E-Mail-Dienstes De-Mail weiter verzögern wird. Grund dafür soll sein, dass das entsprechende Gesetz bislang noch nicht verabschiedet werden konnte. Das Bundesministerium des Innern (BMI) geht davon aus, das Gesetz voraussichtlich am 11. Februar 2011 durch den Bundesrat bringen zu können. Die beteiligten Unternehmen Deutsche Telekom und United Internet gehen insoweit vom einem De-Mail Start im März 2011 aus, halten jedoch weitere Verzögerungen von Seiten des Gesetzgebers für nicht ausgeschlossen.

England erwägt Modernisierung seines Urheberrechts
Der Britische Premierminister James Cameron hat am Donnerstag angekündigt, das Britische Urheberrecht modernisieren und ans Internetzeitalter anpassen zu wollen. Insbesondere will die Regierung Verwendungsmöglichkeiten von urheberrechtlich geschütztem Material auch ohne Einwilligung der Rechteinhaber schaffen. Hintergrund ist ein geplantes Technologiezentrum im Londoner East End, das zu einem Britischem “Silicon Valley” werden und entsprechend auch für Internetunternehmen aus der ganzen Welt attraktiv sein soll.

Datenschutzkonferenz kritisiert Informationssysteme der Sicherheitsbehörden
Vom 3. bis 4. November hat die Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder in Freiburg stattgefunden. Die Konferenz kritisierte vor allem die Umwandlung der Informationssysteme der Sicherheitsbehörden in elektronische Volltextsysteme. Bisherige Akteninhalte seien damit unabhängig einer konkreten Fallrelevanz für die Sicherheitsbehörden permanent verfügbar. Eine solche Entwicklung stünde nicht mit dem Recht der Betroffenen auf informationelle Selbstbestimmung in Einklang.

BGH stärkt Prüfungsrechte der Kunden im Fernabsatz-Geschäft
Der BGH hat am Mittwoch entschieden, dass das Befüllen einer im Fernabsatz erworbenen Wasserbettmatratze zur herkömmlichen Warenprüfung durch den Käufer zählt, wenn dies innerhalb der Widerrufsfrist geschieht. Der Käufer habe insoweit keinen Wertersatz zu leisten, wenn er anschließend sein Widerrufsrecht ausübt. Ist die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung zurückzuführen, sei eine Wertersatzpflicht des Käufers ausgeschlossen – auch wenn dies bedeutet, dass die Ware anschließend nicht mehr als neuwertig verkauft werden kann. Der BGH bestätigte damit entsprechende Urteile der Vorinstanzen.

In Zusammenarbeit mit Telemedicus präsentiert Carta jeden Montag zentrale Entwicklungen des Medien- und Informationsrechts. Dieser Wochenrückblick wurde zusammengestellt von Tobias Kläner.

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