#Drei-Stufen-Test

Rechtsfragen der Informationsgesellschaft – Hamburger Erklärung, Hoster-Haftung, Telemedienkonzept

von , 31.8.09

EU-Kommissarin Reding befürwortet Leistungsschutzrecht für Verlage
Das Medienportal Horizont hat in der vergangenen Woche eine Stellungnahme der EU-Kommissarin Viviane Reding veröffentlicht, nach der sie das von den Verlegern in der „Hamburger Erklärung” geforderte Leistungsschutzrecht für Verlage befürwortet. Die EU-Kommissarin für Informationsgesellschaft und Medien kündigte an, zu dem Thema öffentliche Beratungen einzuberufen, bei denen sie ein offenes Ohr für Verlage haben werde.

Landgericht Hamburg: Strenge Haftung für Webhoster
Wie in der letzten Woche bekannt wurde, hat das Landgericht Hamburg Ende Juli entschieden, dass ein Webhoster ab Kenntnis auch für nicht offensichtliche Rechtsverletzungen seiner Kunden haftet. Selbst wenn der Hoster gar keinen unmittelbaren Zugriff auf die Daten seiner Kunden hat, sei er demnach verpflichtet, die Veröffentlichung durch technische Maßnahmen zu unterbinden. Das LG Hamburg erlegt den Webhostern mit dieser Entscheidung deutlich strengere Haftungsregeln auf, als bislang üblich. Nach dieser Entscheidung gelten für Webhoster nun bei der Einschätzung der rechtlichen Zulässigkeit von Inhalten ihrer Kunden deutlich strengere Maßstäbe.

Landgericht Hamburg: Nutzungsbedingungen von Google teilweise unzulässig
Das Landgericht Hamburg hat Teile der Nutzungsbedingungen einzelner Dienste von Google für unwirksam erklärt. Allerdings handelt es sich bei den streitgegenständlichen Klauseln um alte Formulierungen der “Servicebedingungen und Datenschutzerklärung”, die seit Mitte 2008 durch Google keine Verwendung mehr finden. Die Hamburger Richter bemängelten an ihnen insbesondere, dass Google sich durch sie in intransparenter Weise Nutzungsrechte an Dokumenten einräumen ließ. Ferner kritisierten sie, dass Google sich das unverhältnismäßige Recht vorbehalten hatte, E-Mails oder andere Nutzerdaten ohne Benachrichtigung durchzusehen oder zu löschen.

Bundesnetzagentur stuft technische Richtlinie zu Netzsperren als Geheimsache ein
Mehreren übereinstimmenden Medienberichten zufolge hat die Bundesnetzagentur einen Entwurf für die technische Richtlinie zur Umsetzung des umstrittenen Zugangserschwerungsgesetzes erstellt. Anders als bei vergleichbaren Regelungen findet dazu jedoch kein öffentliches Konsultationsverfahren statt. Vielmehr weist die Bundesnetzagentur in ihrem Amtsblatt (Ausgabe 16/2009) darauf hin, dass es sich bei dem Vorgang um eine Geheimakte handelt, die nur für den Dienstgebrauch bestimmt sei. Lediglich die betroffenen Provider können demnach namentlich benannte Vertreter zum BKA entsenden, die dort den Entwurf zur Kommentierung einsehen dürfen. Die dabei geäußerten Anmerkungen unterliegen sodann ebenfalls einer Geheimhaltungspflicht.

Telemedienkonzept von ZDF, 3sat und Phoenix nicht genehmigungsfähig
Der Verband Privater Rundfunk und Telemedien (VPRT) hat in der vergangenen Woche mehrere Stellungnahmen zu den vom ZDF erarbeiteten Telemedienkonzepten vorgelegt. In seinem Papier hält der Branchenverband die Beschreibungen der Webangebote von ZDF, 3sat und Phoenix im Rahmen des Drei-Stufen-Tests in großen Teilen für nicht genehmigungsfähig. Der VPRT begründetet seine Einschätzung damit, dass die Angebotsbeschreibungen in hohem Maße lückenhaft und unsubstantiiert seien. Zudem wurde kritisiert, dass das ZDF die gesetzlichen Regelungen zum „seven day catch-up” unterlaufen wolle.

Jugendmedienschutz: RTL legt DSDS-Streit bei
RTL hat seine Klage gegen die niedersächsische Landesmedienanstalt (NLM) wegen Beanstandungen bei der Castingshow „Deutschland sucht den Superstar” zurückgenommen. Klagegegenstand waren Jugendschutz-Beanstandungen der NLM in Zusammenhang mit DSDS-Austrahlungen im Jahre 2007. Ursprünglich wollte RTL die Vorgaben des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages in Bezug auf Castingshows gerichtlich klären lassen. Der Kölner Privatsender begründete die Rücknahme der Klage nun mit den neuen „Richtlinien zum Umgang mit Castingshows und vergleichbaren Formaten”, die durch die Freiwillige Selbtskontrolle Fernsehen (FSF) erarbeitet worden sind. Die neuen Regelungen sehen insbesondere auch eine Vorabprüfung der Sendungen vor. Nach Ansicht von RTL führen die neuen Richtlinien – die ausdrücklich auch von der NLM und der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) mitgetragen werden – zu einer ausreichenden Rechts- und Planungssicherheit.

Vorratsdatenspeicherung: Auskunftsklage gegen T-Mobile
Ein Mitglied des Bundesvorstands der Partei „Bündnis 90/Die Grünen” hat vor dem Landgericht Berlin eine Auskunftsklage gegen den Mobilfunkbetreiber T-Mobile erhoben. Damit will der Politiker den Provider verpflichten, alle über ihn im Rahmen der sogenannten Vorratsdatenspeicherung erfassten personenbezogenen Daten herauszugeben. Als Rechtsgrundlage für dieses Auskunftsersuchen beruft sich der Kläger auf § 34 Bundesdatenschutzgesetz. Bislang hat der Mobilfunkanbieter die Herausgabe der Daten auf Grundlage eines einfachen Auskunftsanspruchs wegen unklarer Rechtslage verweigert.

Rheinland-Pfalz gibt Rechtsgutachten zu Google Street View in Auftrag
Die rheinland-pfälzische Landesregierung hat am vergangenen Dienstag beschlossen, ein Gutachten zu Rechtsfragen in Bezug auf den Internetdienst „Google Street View” einzuholen. Dazu wurden die beiden Juristen Prof. Dr. Thomas Dreier und Prof. Dr. Indra Spiecker zu einer gutachterlichen Stellungnahme beauftragt. Damit sollen insbesondere Fragen bezüglich der Zulässigkeit von Google Street View im Hinblick auf das Allgemeine Persönlichkeitsrecht und die informationelle Selbstbestimmung geklärt werden.

In Zusammenarbeit mit Telemedicus präsentiert Carta jeden Montag zentrale Entwicklungen des Medien- und Informationsrechts. Carta übernimmt den Wochenrückblick mit freundlicher Genehmigung der Autoren. Dieser Wochenrückblick wurde zusammengesteltt von Thomas Mike Peters.

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