von Telemedicus, 24.8.09
Verfassungsgericht: Video-Verkehrsüberwachung nur mit Rechtsgrundlage
Das Bundesverfassunsgericht hat in der vergangenen Woche klargestellt, dass das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung nur nur auf Grundlage hinreichend bestimmter Gesetze eingeschränkt werden kann. Die Karlsruher Richter gaben in ihrer Entscheidung einer Verfassungsbeschwerde (Az. 2 BvR 941/08) gegen eine Verkehrskontrolle mit Video-Aufzeichnung statt. Der dortige verdachtsunabhängige Einsatz der Videotechnik war nämlich lediglich durch einen Minister-Erlass gedeckt. Dies reichte dem Zweiten Senat als Rechtsgrundlage für einen Eingriff in die informationelle Selbstbestimmung aber nicht aus. Das Gericht forderte vielmehr ein hinreichend bestimmtes und verhältnismäßiges formelles Gesetz als Rechtsgrundlage.
Weiterer DFB-Landesverband verbietet Fotos aus der Amateurliga
Der Niedersächsische Fußball-Verband (NFV) untersagt Dritten ab sofort, Fotos von seinen Amateurfußballspielen auf dem Mitmach-Portal „MyHeimat” oder vergleichbaren kommerziellen Plattformen zu veröffentlichen. Der Verband stützt sein Verbot auf die Entscheidung des Oberlandesgerichts Stuttgart in der Causa „Hartplatzhelden”. Allerdings ist diese Entscheidung noch nicht rechtskräftig; die Revision ist noch beim Bundesgerichtshof anhängig. Es bahnt sich in Niederdachsen also wohl ein ähnlicher Streit wie bei den Hartplatzhelden in Baden-Württemberg oder beim hessischen DFB-Landesverband an.
Landgericht Göttingen: Abofallenbetreiber zu Freiheitsstrafen verurteilt
Zu Beginn der letzten Woche verurteilte das Landgericht Göttingen eine Gruppe von drei Studenten wegen vollendeten gewerbsmäßigen Betrugs zu Freiheitsstrafen von sechs bis 18 Monaten. Die Strafvollstreckung wurde durch den Richterspruch zur Bewährung ausgesetzt. Die Verurteilten hatten im Jahr 2007 unter der Domain „fabrik-einkauf.com” eine klassischen als Gewinnspiel getarnte Abofalle betrieben und damit etwa 100.000 Euro ergaunert.
WDR-Rundfunkrat setzt den Drei-Stufen-Test aus
Der WDR-Rundfunkrat hat die durch den Intendanten im Rahmen des Drei-Stufen-Tests vorgelegten Telemedienkonzepte als unzureichend zurückgewiesen. Infolge dessen hat das Gremium den Drei-Stufen-Test für bestimmte Internet-Angebote des WDR zunächst abgebrochen. Die Konzepte entsprächen in weiten Teilen nicht den tatsächlich vorhandenen Internetseiten des Senders. Aus diesem Grunde sei die Durchführung eines rechtlich unbedenklichen Drei-Stufen-Tests nicht möglich, so der Vorsitzende des WDR-Rundfunkrats. Unterdessen wurde auch bekannt, dass mehrere Privatsender in ihren Stellungnahmen zum NDR-Telemedienkonzept dessen Unbestimmtheit scharf kritisiert haben.
Bei ALG II mit Zuschlägen keine Rundfunkgebührenbefreiung
Wie in der letzten Woche bekannt wurde, hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (Az. 2 S 1400/08) bereits im März entschieden, dass Empfänger von Arbeitslosengeld II samt Zuschlägen gemäß § 24 SGB II nicht die Voraussetzungen zur Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht erfüllen. Dies gilt der Entscheidung aus Stuttgart zufolge selbst dann, wenn die Zuschläge geringer als die monatlich zu zahlenden Rundfunkgebühren sind. Denn die Anwendung der Härtefallregelung des § 6 Abs. 3 RGebStV kommt nach Ansicht der Richter dabei nicht in Betracht.
Kartellsenat des OLG Düsseldorf verhandelt Liga-Streit
Am vergangenen Mittwoch war vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf Verhandlungsauftakt im Kartellrechtsstreit zwischen der Deutschen Fußball-Liga (DFL) und dem Bundeskartellamt. In dem Verfahren wird über eine Beschwerde der DFL gegen das Kartellamt verhandelt. Der Liga-Verband wirft der obersten Kartellbehörde vor, neue Verwertungsmodelle der Liga durch eine bloße Pressemitteilung untersagt zu haben, noch bevor überhaupt ein entsprechender hoheitlicher Beschluss in der Welt war. Die DFL sieht darin ein Verstoß gegen das Rechtsstaatsprinzip. Den Ausführungen des Gerichts am ersten Verhandlungstag zufolge teilt der Erste Kartellsenat des OLG Düsseldorf aktuell die Einschätzungen der DFL wohl nicht. Für die Verkündung einer Entscheidung wurde der 16. September 2009 als Termin festgelegt.
Telekom-Chef kritisiert europäische Breitband-Regulierung
Der Vorstandsvorsitzende der Deutschen Telekom, René Obermann, hat in der vergangenen Woche die europäische Telekommunikations-Regulierung beim Zugang zu Breitbandnetzen scharf kritisiert. Dabei ging er insbesondere mit der EU-Kommission hart ins Gericht. Denn die Brüssler Behörde wolle zum einen den Breitbandausbau weiter mit Regulierungsmaßnahmen forcieren, die Nutzungsentgelte in diesem Bereich aber immer weiter senken. So sei nach Meinung von Obermann letztlich jedoch ein solcher Netzausbau nicht zu finanzieren. In Deutschland sind unterdessen die Verhandlung über die Vorleistungsprodukte beim VDSL-Zugang zwischen der Deutschen Telekom und den Branchenverbänden Breko und VATM gescheitert.
- Die Hintergründe zur Kritik von René Obermann bei zeit.de.
- Die Hintergründe zum Scheitern der nationalen VDSL-Verhandlungen bei golem.de.
USA: Google muss erstmals Nutzerdaten herausgeben
Ein Gericht in den USA hat erstmals vom Internet-Riesen Google die Herausgabe von Nutzerdaten verlangt. Hintergrund des Verfahrens war eine Persönlichkeitsrechtsverletzung durch einen Blogeintrag auf einer Google-Plattform. Das Opfer der Tat suchte daraufhin gerichtliche Hilfe und hatte nun Erfolg: Google ist inzwischen dem gerichtlichen Auskunftsersuchen nachgekommen und hat den Blogautor namentlich benannt. Im Vorfeld des Prozesses hatte Google die Herausgabe der Daten unter Bezugnahme auf die Meinungsfreiheit seiner Nutzer noch verweigert.
In Zusammenarbeit mit Telemedicus präsentiert Carta jeden Montag zentrale Entwicklungen des Medien- und Informationsrechts. Carta übernimmt den Wochenrückblick mit freundlicher Genehmigung der Autoren. Dieser Wochenrückblick wurde zusammengesteltt von Thomas Mike Peters.