#Aufruf

Petition gegen das Leistungsschutzrecht – dann müssen wir wohl

von , 5.10.12

Auf Carta findet sich eine ganze Reihe von Texten zum Leistungsschutzrecht. Seit dem 12.09. gibt es eine Petition, die dieses völlig unsinnige Gesetz verhindern will. Die letzte Kritik daran von Tobias Schwarz auf Carta stört sich an der Form der Eingabe, trotzdem meinte er, der Inhalt sei unterstützenswert.

Dieser Meinung haben sich mittlerweile einige große Blogs angeschlossen. Die Kehrtwende ist ein bisschen irritierend, weil ein großer Teil der Netzmenschen zunächst der Meinung war, man könnte diese Angelegenheit aussitzen und Popcorn essend abwarten, bis die Sache vor die Wand läuft (ich fand das auch).

Aber:
Zu einem Sachverhalt können zwar mehrere Petitionen abgegeben werden, allerdings werden sie dann unter einer Art Leitantrag zusammmengefasst:

7.1 Erfassung der Eingaben
(1) Jede Eingabe wird grundsätzlich gesondert erfasst.
(2) Bei Mehrfachpetitionen wird eine Petition als Leitpetition geführt.
(3) Massenpetitionen werden als eine Petition (Leitpetition) für die Bearbeitung geführt. Die einzelnen Petitionen werden gesammelt und zahlenmäßig erfasst.
(4) Öffentliche Petitionen werden als eine Petition (Sammelpetition) bearbeitet. Es gelten die Verfahrensgrundsätze, soweit die “Richtlinie für die Behandlung von öffentlichen Petitionen” nichts anderes vorsieht.

Damit ist eine öffentliche Anhörung jedoch nicht gewährleistet. Es bedarf einer Stimmenzahl von insgesamt 50.000 Mitzeichnern, um die publikumswirksame Diskussion im Petitionsausschuss zu ermöglichen.
Es gibt außerdem keine zweite Chance. Wurde nämlich einmal über eine Petition entschieden, dann werden weitere quasi nur noch abgeheftet:

8.4
[…]
(2) Nach dem Ausschussbeschluss über eine Massenpetition (Nr. 2.2 Abs. 3) eingehende weitere Eingaben mit demselben Anliegen werden nur noch gesammelt und zahlenmäßig erfasst. Dem Ausschuss wird vierteljährlich darüber berichtet.
[…]

Außerdem kann auch der Bundesrat wenig ausrichten, weil es sich um ein Einspruchsgesetz handelt.

Daher gebe ich Sascha Lobo Recht, wenn er aufruft:

Zeichnet die Petition mit, auch wenn sie getextet ist wie von marsianischen Katasteramtsleuten. Zeichnet sie mit, damit ein Symbol entsteht, damit die wütenden Worte sich in wuchtige Wirkung verwandeln. Ja, auch ihr seid davon betroffen, wenn Euch ein wesentlicher Teil der Informationswirkung des Netzes amputiert wird – weil ihr zum Bürgerkrieg in Syrien keine professionellen Artikel mehr finden könnt auf Google. Sondern nur noch wirre Verschwörungstheorien in seltsamen Foren. Zeichnet die Petition mit, um die Regierung davor zu bewahren, sich dem Druck der Springer-Presse zu beugen. Zeichnet sie mit – nicht, weil Google betroffen ist, sondern obwohl Google betroffen ist. Zeichnet sie zähneknirschend mit, obwohl sie aus einem misslungenen piratigen Alleingang entsprungen ist – aber zeichnet sie mit.

Bei Netzpolitik.org meint André Meister:

Das geplante Leistungsschutzrecht für Presseverlage gefährdet das offene Internet und muss verhindert werden. Der Pirat Bruno Kramm hat eine ePetition gestartet, die netzpolitik.org kritisiert hat. Doch das Scheitern der Petition wäre ein fatales Signal.

Der CCC findet:

Die Gesetzgebung darf nicht käuflich sein. Schon gar nicht, wenn dadurch Mechanismen im Netz auf den Kopf gestellt werden und der Gesetzestext und die Entscheidungsfindung weder nachvollziehbar noch logisch sind. Das Leistungsschutzgeld ist der in einen Gesetzentwurf gegossene feuchte Traum der Lobbyisten des Axel-Springer-Konzerns, den die Regierung nun tatsächlich in Kraft setzen will. Für die Verbreitung von Presseerzeugnissen soll danach künftig ein Entgelt an die Verlage gezahlt werden.

Daß sich kommerzielle Partikularinteressen Gesetze erschleichen, gehört mittlerweile leider zum Alltag der Politik. Jetzt reicht es aber echt.

Und Martin Weigert fasst es ganz knapp:

Petition braucht in sechs Tagen 40.000 Unterzeichner

Das bedeutet: Zur Zeit (5.10., 0:26 Uhr) stehen unter der Petition 12.242 Unterschriften, die 40.000 müssen also noch dazukommen, um eine öffentliche Anhörung (8.2.1) zu gewährleisten.

Hier geht’s zur Petition
Mit herzlichem Dank an Sabine Engelhardt für die Klärung bezüglich der “Grundsätze des Petitionsausschusses über die Behandlung von Bitten und Beschwerden”

Zustimmung, Kritik oder Anmerkungen? Kommentare und Diskussionen zu den Beiträgen auf CARTA finden sich auf Twitter und auf Facebook.