#Drei-Stufen-Test

Ole von Beusts Äußerungen zu Tagesschau.de sind Medienjournalismus-Ente

von , 18.2.10

Bei den jüngsten medienpolitischen Äußerungen von Hamburgs Bürgermeister Ole von Beust (CDU) handelt es sich um eine Medienjournalismus-Ente. Das Magazin “Werben & Verkaufen” (WUV) hatte vermeldet,  die Vorlage des NDR-Rundfunkrates zu Tagesschau.de verstoße aus Sicht des Bürgermeisters “nicht gegen den Rundfunkstaatsvertrag”. Diese Darstellung ist unzutreffend und basiert auf einer Kommunikationspanne zwischen Senatssprecherin Kristin Breuer und dem Autor des WUV-Textes.

Kristin Breuer (@kbwhatsnew) erklärte gegenüber Carta: Es sei nicht ihre Absicht gewesen, sich zum Drei-Stufen-Test von Tagesschau.de zu äußern. Sie habe nach ihrem Verständnis mit WUV ausschließlich über die Tagesschau-App und die diesbezügliche Kritik des Verbands der Zeitschriftenverleger (VDZ) gesprochen:

“Bei dem Schreiben an den VDZ ging es ausschließlich um die Debatte um die geplante Tagesschau-App und nicht um das laufende Drei-Stufen-Test-Verfahren zu Tagesschau.de. Keinesfalls habe ich mich auf die Beschlussvorlage bezogen, die uns nämlich gar nicht vorliegt. Grundsätzlich gilt: Alle neuen Angebote der ARD müssen sich im Rahmen des Rundfunkstaatsvertrages bewegen. Neue Angebote müssen dann bewertet werden, wenn sie vorliegen. So lange bestehende Angebote über neue technische Vertriebskanäle verbreitet werden, gibt es nach unserer Ansicht keinen Verstoß gegen den Rundfunkstaatsvertrag.”

WUV hat den fraglichen Bericht inzwischen kommentarlos von der Seite gelöscht und auch keine Richtigstellung veröffentlicht. Die Nachrichtenagentur ddp übernahm die angeblichen von Beust-Äußerungen ohne weitere Prüfungen. Das Hamburger Abendblatt schrieb gleich einen Kommentar (“Von Beust mischt sich mit seiner Wortmeldung in ein laufendes Verfahren ein.”). Die FDP veröffentlichte eine Pressemitteilung.

Sie alle taten dies offenbar, ohne sich im Büro des Bürgermeisters rückzuversichern, ob seine Äußerungen in dieser komplexen Materie überhaupt richtig wiedergegeben wurden. Gerade einmal zwei kleine Fachmedien haben bislang nach Auskunft der Senatskanzlei nachgefragt, ob denn das alles so stimmen könne.

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