von Marianne Falck, 28.5.14
Die Mehrheit der deutschen Verbraucher lehnt Gentechnik-Pflanzen ab. Nach derzeitigem EU-Recht können Mitgliedsstaaten den Anbau auf ihrem Gebiet nur dann verbieten, wenn sie Gefahren für Umwelt oder Gesundheit nachweisen können. Und so blicken derzeit viele hoffnungsvoll nach Brüssel, wo seit Monaten ein neuer Gesetzentwurf für nationale Anbauverbote diskutiert wird.
Eine Vertreterin der Bundesregierung erklärte am 7. Mai im Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit, dass sich in der EU eine breite Mehrheit für den aktuellen Entwurf – und damit für nationale Anbauverbote – abzeichne.
Mit solchen Aussagen kann man in der Bevölkerung einfach punkten. Denn mit diesem Beschluss wäre genug Zeit, die Aussaat des Gen-Maises 1507 zu verhindern – diese Annahme geistert seit Monaten durch die Medien. Richtiger wird sie dadurch nicht.
Noch ist überhaupt nicht sicher, dass sich in der EU eine Mehrheit für nationale Anbauverbote ausspricht. Dies geht aus dem„Bericht zur Ad hoc Arbeitsgruppe gentechnisch veränderter Organismen (GVO) am 02.05.2014“ hervor. Dieser sogenannte „Drahtbericht“ protokolliert die Sitzungen der Arbeitsgremien in Brüssel. Er zeichnet also ein ganz anderes Bild, als die deutsche Regierung der Bevölkerung derzeit vermitteln will. Es gibt derzeit keine breite Mehrheit.
Wie die Bundesregierung taktiert
Und während die Bundesregierung am 7. Mai offiziell im Ausschuss das Gegenteil verkünden lässt, diskutieren die Fraktionen im gleichen Ausschuss über die nationalen Anbauverbote – ohne die aktuelle Situation in Brüssel zu kennen. Dabei hat das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) den entscheidenden Bericht schon am 5. Mai erstellt, „sehr zügig“, wie ein Sprecher des BMEL betont. Erst zwei Tage später leitete die Bundesregierung ihn nachmittags an die Fraktionen weiter, wie eine Anfrage im Bundespresseamt ergab.
In der Öffentlichkeit führt die Bundesregierung ihren Zickzackkurs in der Gentechnik-Politik fort. Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) hat durchblicken lassen, dass sie ihren Widerstand gegen nationale Anbauverbote inzwischen aufgegeben hat: Zwar hätten Gutachten immer wieder bestätigt, dass der Einsatz wissenschaftlich unbedenklich sei, sagte Merkel der „Leipziger Volkszeitung”. Gleichzeitig müsse sie als Bundeskanzlerin sich aber „damit befassen, ob die Bürger gentechnisch veränderte Pflanzen akzeptieren und ob es dafür politische Mehrheiten gibt”.
Auf Anfrage erklärte ein Regierungssprecher hingegen, die Bundesregierung werde ihre Haltung erst dann festlegen, wenn in den zuständigen Gremien in der EU über die Sache entschieden werde. Dabei solle auch die Haltung von Bundestag und Bundesrat einfließen.
Kritiker wie Gentechnik-Expertin Heike Moldenhauer vom BUND sehen den vorgelegten Gesetzentwurf als „leeres Angebot“. Sie geht davon aus, dass dieser den Anbau von Gentechnik-Pflanzen in der EU letztendlich erleichtern wird.
Wichtigster Kritikpunkt: Die Staaten müssen über die EU-Kommission die Unternehmen konsultieren, wenn sie auf ihrem Gebiet keine Gentechnik zulassen wollen. Die Konzerne bekommen also ein Mitspracherecht und werden quasi Nationalstaaten gleichgesetzt. „So etwas in einen Rechtsakt der EU zu schreiben, ist ein Unding – und vermutlich einmalig“, kritisiert Harald Ebner, Gentechnik-Sprecher der Grünen im Bundestag.
Es liegt in der Natur der Sache, dass Konzerne ihre Gewinne maximieren wollen. Warum also sollte ein Unternehmen freiwillig auf die Einführung seines Saatguts in einem bestimmten Land verzichten?
Lobbyarbeit für mehr Gentechnik
Während die Bundesregierung in Berlin einen schlingernden Kurs auf nationale Anbauverbote nimmt, werben die Verbände der Industrie in Brüssel für mehr Gentechnik. Es ist ein offenes Geheimnis, dass der Wunsch der Amerikaner nach schnelleren EU-Zulassungsverfahren im Zuge des geplanten Freihandelsabkommens eine große Rolle spielt.
Auch europäische Wirtschaftsverbände lobbyieren massiv für mehr Gentechnik auf Feldern und Tellern. In einem gemeinsamen Positionspapier fordern sie die „gegenseitige Anerkennung von Risikobewertungen” durch eine „regulatorische Kooperation” mit den USA.
EuropaBio, der einflussreiche europäische Dachverband für Biotechnologie-Konzerne, mischt ebenfalls kräftig in Brüssel mit. Das belegt das dreiseitige Strategie-Papier „A New Strategy on GM Issues“ aus dem Jahr 2012, dass die Organisation GeneWatch UK vom britischen Umweltministerium angefordert hat. (Mehr zur Quelle des Dokuments hier.)
Schon seit über zwei Jahren lobbyiert der Verband gegen einen Gesetzestext, der nationale Anbauverbote rechtssicher ermöglichen soll. In dem Dokument heißt es etwa, die EU solle den Vorschlag für nationale Anbauverbote „sprachlich ändern”, so dass ein Staat nur dann Anbauverbote verhängen dürfe, wenn der Konzern zuvor eine freiwillige Einigung abgelehnt habe.
„What could a package look like? An amended nationalisation proposal which:
• says that the proposal will only come into force when an AP in seed threshold is agreed
• with reworked wording saying an MS can only use phase 2 if a company rejected phase 1.“
„EuropaBio definiert diesen ersten Schritt also als Bedingung, bevor Regierungen auf anderem Wege den Anbau verbieten können. Diese Forderung der Gentechnikbranche findet sich nun im jetzigen Gesetzesentwurf wieder“, kritisiert Mute Schimpf, Sprecherin von „Friends of the Earth Europe“, einem internationalen Zusammenschluss von Umweltorganisationen.
Intransparente Deals mit Konzernen?
Die Folgen könnten gravierend sein. Gentechnik-Expertin Heike Moldenhauer befürchtet folgendes Szenario: „Der Preis dafür, dass sich ein Staat mit einem Unternehmen darauf verständigt, den Anbau auf dem eigenen Territorium zu verbieten, ist die Zustimmung zur grundsätzlichen Anbauzulassung auf EU-Ebene.“
Anders ausgedrückt: Ein Deal wäre denkbar. Dadurch könnte sich die Zahl der EU-weiten Anbauzulassungen drastisch erhöhen. Außerdem ist nach wie vor nicht ausgeschlossen, dass ein Konzern einen Mitgliedsstaat verklagt.
Der Bundestag forderte kürzlich die Bundesregierung auf, „die Möglichkeiten zum nationalen Ausstieg aus dem GVO-Anbau rechtssicher zu verankern“. Daran, dass Staaten die Konzerne vor einem Verbot konsultieren müssen, soll sich aber nichts ändern.
Die Opposition möchte dagegen den Gesetzesentwurf stoppen, bis verbesserte Zulassungsverfahren für Gentechnik-Pflanzen berücksichtigt werden. Bis zu einer Überarbeitung dürfe es auch keine neuen Gentechnik-Genehmigungen geben. Als Grundlage weiterer Verhandlungen favorisieren sie den Vorschlag der französischen Abgeordneten Corinne Lepage, der 2011 mit großer Mehrheit vom EU-Parlament angenommen wurde, danach aber in der Versenkung verschwand.
Die EU-Kommission will ihren eigenen Entwurf möglichst bald verabschieden. Für den 28. Mai ist eine Probeabstimmung beim Treffen der Ständigen Vertretungen der Mitgliedsstaaten geplant. Am 12. Juni soll der EU-Umweltministerrat darüber abstimmen.
Allein das Abstimmungsverfahren zwischen Rat, Parlament und Kommission könnte so lange dauern, dass ein nationales Anbauverbot für die anstehende Aussaat des Genmais 1507 zu spät käme. Ob für Deutschland der Anbau 2015 überhaupt relevant wird, hält ein Sprecher der Bundesregierung mit Verweis auf die ausstehende Entscheidung der EU-Kommission und die Sortenzulassung allerdings für „sehr fraglich“.
Doch bei zügiger Abwicklung dieser beiden Punkte könnten Bauern die umstrittene Saat im Frühjahr auf ihre Felder bringen, bevor ein nationales Anbauverbot in Kraft tritt – und die Bevölkerung damit vor vollendete Tatsachen stellen.
- Aktueller Gesetzesentwurf 2001/18/EC (PDF)
- Update, 30.5.
Bei einer Vorabstimmung am 28. Mai stimmten die Mitgliedstaaten mit breiter Mehrheit dafür. Auch Deutschland befürwortet den Entwurf. Am 12. Juni soll der EU-Umweltministerrat die Entscheidung offiziell bestätigen.
Crosspost von mariannefalck.de. Der Artikel ist auch in English / in englischer Sprache verfügbar.