#Club

Mein Senf zum GEMA-Senf

von , 14.7.12

Vorweg: Ich bin Autor und schreibe für’s Kabarett, auch Liedtexte. Die werden vertont von Musikern, die in der GEMA sind. Damit ich von den GEMA-Beiträgen für die Darbietung dieser Lieder auch etwas abbekomme, bin ich vor einigen Jahren Mitglied der GEMA geworden, als Textdichter. Ich bin ein sog. „angeschlossenes Mitglied“, gehöre damit zum Fußvolk der GEMA, denjenigen Urhebern, die davon partizipieren, aber nicht genügend, um Vollmitglied der GEMA zu sein (angeschlossene Mitglieder wählen zur Hauptversammlung Delegierte).

Gleichzeitig bin ich Buchverleger und veranstalte Lesungen, bei denen auch gelegentlich Musiker auftreten. Dafür zahle ich Gebühren an die GEMA. Zudem bin ich in einem schwulen Kulturverein tätig, der alles mögliche veranstaltet, da bin ich Kassenwart und so etwas wie der „GEMA-Beauftragte“. Ich melde die Veranstaltungen an, kommuniziere mit der GEMA usw.

Wieso ich das alles erzähle: Ich habe an vielen Punkten mit der GEMA zu tun, und glaube, dass ich zu dem Thema was sagen kann. Ich ärgere mich über die GEMA, mit ihr rum und bin trotzdem drin. Ach so, und ich bin regelmäßiger Clubgänger. Ich gehe gerne tanzen.

1. Die GEMA ist vom Grundgedanken keine schlechte Sache. Musiker und Textdichter stellen Musik her, sie sind die Urheber. Diese Lieder werden allenthalben eingesetzt, um Geld zu verdienen. Es ist nur gerecht, dass sie dafür bezahlt werden, ob nun Musik im Radio kommt, in Clubs und Kneipen läuft, in Supermarkt oder Fahrstuhl Wohlfühlstimmung herbeidudelt. Und da nicht jeder Radiosender mit jedem Musiker und jeder Club mit jedem Textdichter einzeln Verträge abschließen kann, delegiert man so etwas an eine Organisation, die das Geld gesammelt einsammelt und dann verteilt. Das macht Sinn. Das ist der Sinn der GEMA.

2. Es ist beliebt, zu sagen, von dem Geld, was die GEMA einsammelt, kämen nur 10 % bei den Urhebern an. Das ist Quatsch. 85 % der von der GEMA eingesammelten Gelder werden an die Urheber ausgeschüttet. Das kann man in jedem Geschäftsbericht der GEMA nachlesen. Eine ganz andere Frage ist, ob das Geld bei den richtigen Urhebern landet.

Eine weitere Frage ist, ob 15 % Verwaltungskostenabzug bei der GEMA angemessen sind. Beides bezweifle ich. Aber das sind interne Probleme, über die sich die GEMA-Mitglieder untereinander streiten müssen (und das auch tun). Tatsache: Es wurde auf der GEMA-Hauptversammlung am 27.6.2012 nach jahrelangem Druck vieler, sagen wir „kleinerer“ Mitglieder, ein neuer Verteilungsschlüssel beschlossen, der die bisherige Übervorteilung der Großverdiener beenden soll. Klopf auf Holz, dass das so klappt.

Aber noch mal: Diese Verteilung müssen die GEMA-Mitglieder untereinander ausfechten. Die Zahl steht: 85 % der GEMA-Kohle geht an die Urheber.

3. Die GEMA vergleicht den derzeitigen Streit um die neuen Tarife für Musikveranstalter mit einer ganz normalen Tarifauseinandersetzung, wie zwischen Gewerkschaften und Arbeitgebern. Das ist so schräg, dass ich als Metapher bemühen möchte: Das Bild hinkt schief.

Zum einen gebärden sich GEMA auf der einen und Clubs auf der anderen Seite gerade, als wären jeweils sie die Gewerkschaft, zum anderen sitzt die GEMA unzweifelhaft am längeren Hebel. Auch wenn sie die Schiedsstelle angerufen hat: Die Tarife der GEMA sind beschlossen und gelten erst einmal ab Januar 2013.

Im schiefen Bild geblieben: Das wäre so, als würden die Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern mal so eine fünfzigprozentige Lohnkürzung verordnen und die Schlichtung anrufen, wenn die ersten verhungert sind.

Ich kenne bislang keine Verlautbarung der GEMA zu der Frage, wie ein Club von heute auf morgen eine Erhöhung von mehren hundert Prozent GEMA-Gebühren verkraften soll. Zu dieser Frage hat die GEMA außer einem gebetsmühlenartig wiederholten „Aber der Betrag ist gerechtfertigt!“ noch nichts gesagt.

4. Machen wir uns nichts vor: Die neuen Tarife für Clubbetreiber sind ein gigantisches PR-Desaster für die GEMA. Und wenn manch ein GEMA-Vertreter oder willfähriger Verteidiger jetzt heult, all die bösen Clubbetreiber und -gänger und die fiesen Medien hackten auf der GEMA rum, dann hat sie sich das selbst durch ihre völlig rumpelige PR-Arbeit zuzuschreiben.

Liebe GEMA, du selbst hast den Tarifkampfvergleich erfunden, dann wundere dich nicht, dass in einem Kampf auch gekämpft wird. Wer Wind sät, wird Sturm ernten. Und wer Sturm sät, dem fliegt schnell der eigene Laden um die Ohren. Gleichwohl nehme ich zur Kenntnis, dass lange bekannt war, dass der GEMA-Tarif mit der DEHOGA auslief, und die DEHOGA den Verhandlungstisch offenbar irgendwann verlassen hat, als es kniffelig wurde, und damit die einseitige Einführung neuer Tarife sicher begünstigt hat. Aber mitunter ist so eine öffentliche Debatte auch etwas, das allen Beteiligten mal sehr gut tut.

5. Mich ärgert die stümperhafte PR-Arbeit der GEMA gerade maßlos, auch aus dem Grunde, weil das pure Wahlkampfhilfe für die Piraten ist, die ich – im Gegensatz zur GEMA – nun wirklich für überflüssig halte. Aber das nur nebenbei.

6. Kommen wir zum Inhaltlichen: Auch viele Clubbetreiber streiten nicht ab, dass die Urheber der Musik entlohnt werden sollen. Das ist gut. Ich kann die Zahl nicht nachprüfen, aber wenn derzeit tatsächlich nur 1,3 % der Eintrittsgelder an die Urheber gingen, fände ich das erbärmlich wenig.

Künstler haben mehr verdient. Clubs leben von der Musik, die Komponisten und Textdichter haben Anspruch, daran zu partizipieren. Ich weiß nicht mehr wo, aber ich bin mir sicher, dass ich auch irgendwo von Clubbetreibern gelesen habe, die mit einer moderaten Tariferhöhung zugunsten der Urheber durchaus einverstanden wären.

Die Zahl „10 % vom Eintritt“, mit der die GEMA argumentiert, klingt erst einmal ganz gut. Wenn ich grob über den Daumen peile, müsste das auch etwa der Prozentsatz sein, den Musiker bei Plattenverkäufen verdienen. (Üblich sind m.W. rund 20 % vom Nettoertragserlös; also von dem, was beim Musikverlag ankommt nach Abzug der Handelsrabatte, die machen oft 50 % aus. Also 50 % von 20 % = 10 %. Aber mit Vorsicht zu genießen: Ich hab nur einmal ein Hörbuch produziert, aber ich meine, die Datenlage war da ähnlich wie bei einer Musik-CD.)

GEMA-Protest im Berliner SchwuZ

GEMA-Protest im Berliner SchwuZ: Nach eigenen Angaben sollen dessen GEMA-Gebühren von 10.000 € auf 90.000 € steigen, mal eben 900% mehr.

7. Bevor jetzt die Clubbetreiber aufschreien, das Lied vom Tod anstimmen und wieder aus Protest die Musik abstellen zu Zeiten, wo noch niemand auf der Tanzfläche ist: Jetzt kommt das ABER.

Bei der Berechnung der neuen Tarife kommt ein Grundübel fast aller GEMA-Tarife zum Zuge. Die GEMA kassiert eben nicht 10 % vom Eintrittspreis, sondern will sich dieser Zahl durch einen Koeffizienten aus Eintrittspreis und beschallter Fläche annähern. Das führt zu zwei Ungerechtigkeiten: Erstens geht die GEMA stets von voll ausgelasteten Flächen aus. Das ist illusorisch. Nicht jeder Club, nicht jede Konzert- oder Kabarettbühne nutzt an jedem Abend die Platzkapazität voll aus. Das verzerrt die 10 %-Regel gravierend.

Zweitens geht die GEMA immer vom maximalen Eintrittspreis aus. Das betrifft die Clubs eher nicht, aber viele andere Veranstalter. Wenn es teure und günstige Plätze gibt, wird bei der Berechnung der GEMA-Kosten so getan, als hätten alle Menschen im Saal die teuerste Eintrittskarte gekauft. Das ist bescheuert. Wenn die GEMA sagt, sie will 10 % vom Eintritt (oder vielleicht kann man sich auf 5 % oder 7 % oder 8 % einigen), dann sollte dieses Geld vom real erzielten Nettoerlös kommen (nach Abzug der Steuern).

Das geht. Die Künstlersozialkasse KSK schafft das auch: von allen Firmen, die in Deutschland Kreative beschäftigen, roundabout 4 % von den Gagen als KSK-Beitrag einzuziehen. Wieso sollte der GEMA so etwas nicht gelingen? Dann noch einen Minimalbeitrag für Eintritt-frei-Veranstaltungen beschließen und alle hätten ein nachvollziehbareres und deutlich faireres Tarifsystem. Und, Tatsache!, es gibt ja genau diesen Tarif bei der GEMA schon. Der unlängst eingeführte Tarif U-K für Livekonzerte arbeitet prozentual: derzeit 4 % vom Bruttoeintritt, mittelfristig 5 %. Es geht also doch! Wieso soll in Clubs nicht gehen, was bei Livekonzerten geht? Oftmals sind es dieselben Läden! Und wieso bei Livekonzerten 5 % und wieso bei Konserventanzmusik 10 %?

8. Manche GEMA-Verteidiger argumentieren, man müsse die GEMA-Kosten für die Musik als Fixkosten eines Clubs ansehen wie Miete, Personal, Flyerdruck und Getränkehändler, und wenn der Laden nicht 100 % ausgelastet sei, sei das halt unternehmerisches Risiko. Auch das ist schief verglichen.

Wenn der Laden früher dichtmacht, geht das Personal früher nach Hause, die gelieferten Getränke werden bei den nächsten Veranstaltungen aufgetrunken. Die Musik kann man nicht bei der nächsten Veranstaltung weiterspielen. Denn die wird pro Veranstaltungstag abgerechnet. Natürlich: Fixkosten wie Miete hat jeder Veranstalter. Aber die GEMA selbst will ja gar keine Fixkosten verursachen, sondern wird nicht müde zu betonen, sie wolle nur 10 % vom Eintrittsgeld.

Lasst uns sie beim Wort nehmen. Prozentuale Anteile können per definitionem keine Fixkosten sein.

9. Nein, das ist nicht urheberfeindlich. Ich stand selbst lange genug auf der Bühne. Die meisten Auftritte machte ich auf Eintrittsteilung. 60 oder 70 % vom Eintritt gingen an mich. Bei Büchern und CDs bekommen Urheber immer prozentuale Anteile (manchmal darauf einen Vorschuss), insofern wäre es nur recht und billig, in Clubs auch prozentuale GEMA-Gebühren zu erheben. Wenn ich auf der Bühne stand und im Saal die Hälfte der Plätze leer blieb, habe ich für die kein Geld bekommen.

Was die GEMA über die Quadratmeterregel von Clubs (aber auch vielen anderen Veranstaltern) fordert, ist, dass diese leeren Plätze (oder diese leeren Quadratmeter in der Disco) GEMA-Gebühren bezahlen. Das ist nicht in meinem Interesse als Urheber.

10. Noch ein Argument, die 10 %-Regel vielleicht etwas abzumindern: Die GEMA will, wenn ich es richtig durchschaue, zukünftig 10 % vom Eintritt, unabhängig davon, ob die Musik live dargeboten wird oder von Konserve. Der neue Tanzmusikvertrag U-M ist tariflich dem für Livemusik U-V gleichgestellt.

Also, ich bin ja nur Kabaretttextdichter, aber wenn ich mal versuche, mich in die Situation eines Musikers hineinzuversetzen: Ist es nicht ein substanzieller Unterschied, wenn eine Coverband meinen Song live spielt oder ob mein Song original in der Disco abgespielt wird? Sollte sich so etwas nicht in den Tarifen auch abbilden?

11. Was die neuen GEMA-Tarife für Clubbetreiber in ungeahnte Höhen schießen lässt, sind die vielen bizarren Aufschläge.

Die GEMA hat sich einfach mal ausgedacht, dass Tanzveranstaltungen, die länger dauern als 5 Stunden, 50 % Aufschlag kosten. Das ist Bullshit. Eine völlig willkürliche Grenzziehung. (Und nach weiteren 3 Stunden muss man noch mal nachzahlen!) Die meisten Tanzveranstaltungen dauern länger als 5 Stunden (Kinderdisco, Karneval und Seniorentanztee mal ausgenommen).

Aber die GEMA scheint diesen Vorschlag selbst nicht ganz ernst zu nehmen, denn sie hat ihn schon als Verhandlungsmasse bezeichnet. Sprich: Von allen bizarren Aufschlägen wird dieser im Schiedsverfahren als erster wegfallen. Reden wir nicht drüber, es lohnt nicht. (Eine andere Frage ist, wieso niemandem in der GEMA aufgefallen ist, was für ein PR-Desaster man mit so einer Schnapsidee eigentlich anrichtet. Machen die da so gar keinen reality check?)

12. Eine ähnliche Schnapsidee ist, (ich meine) 10 % Aufschlag auf die GEMA-Gebühren zu nehmen, wenn die Musik nicht von Vinyl oder CD abgespielt wird, sondern vom Laptop und noch mal bis zu 40 %, wenn selbst gebrannte Datenträger verwendet werden.

Da scheint die GEMA einfach noch nicht im 21. Jahrhundert angekommen zu sein. Verzeihung, wenn ich allen Vinyl- und Schellack-Freunden auf den Fuß trete: Ein Musikstück ist heute i.d.R. eine digitale Datei, es sollte der GEMA scheißegal sein, von welchem Datenträger sie abgespielt wird. Wenn einem DJ sein MacBook zu wertvoll ist, um es in jede feuchte Kellerdisco mitzuschleppen, und die Titel, die er spielen will, lieber vorher auf CD brennt, ist das wurscht. Es ist derselbe Track, derselbe binäre Code 0100100100rumtata. Für den Urheber ändert sich nichts.

13. Bleiben wir bei Schnapsideen: Bei der schon angesprochenen Quadratmeterregel kam die GEMA auf die faszinierende Idee, nicht nur den Gastraum eines Clubs zur Berechnung ranzuziehen, sondern sämtliche Flächen inkl. Barbereiche, Toiletten und Lagerräume (weil: es ist ja auch eine Art der Musiknutzung, wenn die Bierflaschen im Kühlraum im Takt klirren).

Liebe GEMA, auch wenn es in manchem Berliner Clubs tatsächlich den Eindruck macht, das Tresenpersonal sei nur zur eigenen Unterhaltung anwesend, und auch wenn viele Clubtoiletten den Eindruck vermitteln, dass auch während des Pinkelns getanzt wird, in der Berechnung der Tarife haben diese Flächen nichts verloren.

Ein Argument mehr, auf eine echte Prozentregelung bei der Eintrittsteilung zu gehen. Wie auch, dass die GEMA-Quadratmetertabelle in 100er-Schritten aufwärtsgeht: Ein Club mit 302 qm muss dasselbe zahlen wie einer mit 399 qm, obwohl er de facto ein Viertel weniger Platz für zahlende Gäste hat.

14. Kommen wir noch zu einem gravierenden Punkt, der fast sämtliche GEMA-Tarife betrifft: Ein kompletter Abend wird GEMA-pflichtig, sobald ein einziger GEMA-Titel dargeboten wird. Da kann ein Nicht-GEMA-Mitglied 3 Stunden lang Eigenkompositionen darbieten, sobald er einen einzigen Song spielt, der GEMA-pflichtig ist, muss für den gesamten Abend die komplette GEMA-Gebühr gezahlt werden. Das ist wirklich schwer logisch nachzuvollziehen.

Ich kenne nur einen GEMA-Tarif, bei dem das nicht so ist, den Tarif für Wortkabarettveranstaltungen, der vor nicht allzu langer Zeit, m.W. auch nur auf Druck von Kleinkunstbühnenbetreiber, eingeführt wurde. Wenn da die Kabarettisten mal ein paar Liedchen spielen, wird nach Minutenzahl abgerechnet. Es wäre mehr als fair, dieses Prinzip auf alle GEMA-Tarife anzuwenden.

Die meisten Clubs spielen sicherlich zu gut 100 % GEMA-Musik, aber manche Technoclubs argumentieren, dass bei ihnen viel GEMA-freie Musik gespielt würde. Die GEMA ist erwiesenermaßen sehr ausgefuchst, Nachweissysteme zu erfinden. Für jedes kleine Pupskonzert wird eine komplette Musikfolge mit allen Titeln inklusive GEMA-Werkenummer angefordert, da muss es doch auch möglich sein, zu jedem Club, der dies verlangt, alle ein bis zwei Jahre eine Erhebung zu machen, wie hoch der durchschnittliche Anteil an GEMA-pflichtiger Musik ist!

Und dann gilt das Prinzip: Wer Aufschläge machen kann, muss auch Abschläge vornehmen können. Spielt ein Club nur 60 % GEMA-Musik, zahlt er eben 40 % weniger an die GEMA.

15. Wenn man all die GEMA-Ungerechtigkeiten mal zusammennimmt, könnte man folgendes Beispiel ersinnen: Bei einer internationalen Meisterschaft singen Fußballfans im, sagen wir mal, Stuttgarter Gottlieb-Daimler-Stadion immer wieder „Seven Nation Army“ von den Whites Stripes („Naaa, na-na-na-naaa, naaa …“) und hüpfen dabei auf den Rängen.

Damit handelt es sich gewissermaßen um eine Tanzveranstaltung mit Livemusik. Das Gottlieb-Daimler-Stadion hat ein eine Nutzfläche (inkl. Nebenflächen und Spielerkabinen) von 124.290qm. Die teuerste Eintrittskarte ist ein VIP-Ticket für 600€. Die GEMA-Kosten dieses Abends betragen nach dem GEMA-Tarif U-V, wenn ich richtig gerechnet habe, 7.457.400€. Oops. Ich hoffe, ich habe die GEMA damit nicht auf eine Idee gebracht.

(Nein, keine Sorge … Man könnte das auch als Live-Konzert ansehen und nach Tarif U-K abrechnen; dort werden 7,65 % von den Bruttoeinnahmen erhoben, macht rund 250.000€. Vielleicht ein schönes Beispiel, um zu demonstrieren, wie Quadratmeter/Eintrittspreis-Berechnung und prozentuale Berechnung auseinandergehen können.)

16. In Fällen wie diesem könne man doch, sagt die GEMA, gerne die Härtefallnachlassregel in Anspruch nehmen. Diese Klausel führen GEMA-Verteidiger auch gern an.

Doch die Sache hat gleich mehrere Haken, ich habe mich dazu vor einem halben Jahr mal ausgiebig informieren müssen: Erstens ist das ein aufwändiges bürokratisches Bittstellverfahren. Dieses muss, zweitens, für jeden einzelnen Abend vom Veranstalter einzeln beantragt und von der GEMA genehmigt werden. Drittens habe ich damals nirgendwo die konkreten Härtefallregeln gefunden. Die Aussagen dazu auf der GEMA-Website sind schwammig: „Sofern der Veranstalter den Nachweis erbringt, dass die Bruttoeinnahme (geldwerter Vorteil nach § 13 Abs. 3 S. 1 UrhWG) aus der Veranstaltung im Einzelfall in grobem Missverhältnis zur Höhe der Pauschalvergütungssätze für die Musiknutzung bei Einzelveranstaltungen steht, berechnet die GEMA auf schriftlichen Antrag eine für die Veranstaltung angemessene Vergütung.“

Was ein „grobes Missverhältnis“ ist, wird ebensowenig definiert wie „angemessene Vergütung“. Das ist völlig intransparent. Ich hab mal mit einem Sprecher eines Musikerverbandes gesprochen. Der erzählte, die GEMA habe mal eine Weisung vom Patentamt erhalten, dass nicht mehr als 10 % von den Eintrittsgeldern eines Veranstalters an die GEMA gehen dürfen. (Da sind sie wieder, die 10 %). Und in dem Bereich liegen dann die Sätze der Härtefälle. De facto werden aber immer die Minimalsätze für die jeweilige Veranstaltung erhoben.

17. Das führt mich zu dem Punkt, dass die neuen GEMA-Tarife viele kleinere Veranstalter entlasten. Das ist richtig. Die größten Entlastungen gibt es in den Bereichen, wo die Eintrittspreise unter 8 € liegen und die Räume klein sind. Die dramatischsten Preissenkungen liegen im Bereich der Niedrigstpreisveranstaltungen in Kleinstläden. Aber da liegt man meistens eh bei den Mindestbeträgen, und die bleiben unverändert.

Ich hab’s für den Kulturverein, für den ich die GEMA-Anmeldungen mache, mal durchgerechnet (Eintritte maximal 7 €, 75 qm): Wir würden tatsächlich 16 € weniger zahlen als bisher. Aber bei den Mini-Konzerten, die wir machen, rechnen wir zum Glück nach Tarif U-K ab und sind somit so oder so aus dem Schneider und landen bei dem Mindestbetrag dort.

Tipp an alle Veranstalter: Versucht immer, eure Veranstaltungen mit Live-Musik nach U-K abzurechnen, das ist meist fairer. Zugegeben: Die kleine Dorfdisco (5 € Eintritt, 500 qm) würde auch profitieren (Ersparnis 75 €), vorausgesetzt, siehe oben, sie hat nicht mehr als 5 Stunden auf und spielt keine Musik von Laptop oder gebrannten CDs, denn dann würden aus den ersparten 75 € stattdessen Mehrkosten von mindestens 180 €. Ätschi-bätsch, zu früh gefreut.

(Ich habe tatsächlich etwas den Verdacht, dass die ganzen recht willkürlichen Aufschläge dazu da sind, mit der anderen Hand die Entlastungen wieder einzukassieren, die man mit der einen Hand gibt.)

18. Wenn GEMA-Verteidiger anführen, wenn Clubs die neuen GEMA-Tarife nicht verkrafteten, wären sie halt wirtschaftlich falsch aufgestellt und sollten eben dichtmachen, dann ist das zynisch. Gegenüber den Betreibern, den Mitarbeitern, aber auch nicht zuletzt den Urhebern gegenüber, denn die kriegen von diesem Club ja gar nichts mehr.

Und zu fordern, die Getränkepreise eben entsprechend anzuheben, ist auch nicht fair. Ich will in keiner Stadt leben, wo das Bier in jedem Club 4€ kostet! Ich will, dass sich auch Leute mit wenig Kohle Clubbesuche leisten können. Und ja, ich will auch, dass, wirtschaftlich gesehen, schwache Clubabende trotzdem stattfinden können, da bin ich Indie-Fan durch und durch. Auch schwach ausgelastete Abende für Minderheitenmusik sollen sich für Clubs noch rechnen können! Und ich denke, das ist auch im Sinne der Urheber dieser Musik. Wenn die Musik sich für die Clubs nicht mehr rechnet, dann werden diese Abende wegfallen. Ergo: Die Musiker gehen erst recht leer aus.

19. Noch ein Grundübel der GEMA ist der sogenannte GEMA-Vorbehalt, jene Annahme, nach der jede Veranstaltung pauschal im Ruch steht, GEMA-pflichtig zu sein. Da wird die Nachweispflicht umgekehrt, und der Veranstalter hat im Zweifel die Pflicht, nachzuweisen, dass keine GEMA-Musik gespielt wurde, statt andersrum.

Irgendwelche Gerichte haben dieses Procedere leider abgesegnet, wohl mit der Begründung, da tatsächlich gut 99 % der Musik irgendwie GEMA-pflichtig ist, sei der GEMA-Vorbehalt quasi immer gegeben. Wir werden damit also wohl noch eine Weile leben müssen. Problem ist, dass die GEMA nicht eben zimperlich ist und im Zweifel nach dem Prinzip verfährt: „Lieber erst `ne gepfefferte Rechnung schicken und mit den Menschen erst sprechen, wenn die wutentbrannt oder den Tränen nahe anrufen“.

Das sind wirklich Wildwestmethoden, die meines Erachtens ein Gros des schlechten Rufes der GEMA begründen. Die GEMA pflegt im Umgang mit ihren Kunden das Feingefühl einer Planierraupe (alles Dreck, gehört plattgemacht).

Für drei Lesebühnenabende bekamen wir unlängst eine Rechnung, weil die GEMA behauptete, unsere Lesegäste seien Musiker gewesen. Und gleich wurden die höchstmöglichen Tarife angesetzt, mit allen erdenklichen Straf- und Säumnisaufschlägen, summa summarum über 900 € für 3 Abende (mit je 40-50 Gästen und 5 € Eintritt).

Es war ein anstrengender Schriftwechsel, bis wir der GEMA glaubhaft machen konnten, dass manch ein GEMA-bekannter Musiker auch Geschichten, Gedichte oder Romane schreiben kann und diese einfach nur vorliest. Selbst schriftliche Erklärungen der drei Künstler (ihrer eigenen Mitglieder!), wollte die GEMA zunächst nicht akzeptieren.

Sagen wir es so: Wenn die GEMA derzeit ihren schlechten Ruf bejammert, dann ist das ein bisschen so, als heule da ein Tyrannosaurus Rex, weil er kein Plüschkaninchen ist.

20. Verlassen wir mal den Bereich der Clubs und Tanzmusik. Wo ich gerade so schön in Fahrt bin, möchte ich zu schlechter Letzt noch zwei weitere gravierende Ungerechtigkeiten der GEMA-Praxis ansprechen (sicher, es gibt sicher noch viele Ungerechtigkeiten mehr, aber diese beiden betreffen mich in besonderem Maße).

Zum einen ist dies die absonderliche Regel, dass Abende auch dann GEMA-pflichtig werden, wenn ein Musiker ausschließlich seine eigenen Stücke darbietet, oder gar selbst der Veranstalter ist. Das ist bizarr. Ich bin Mitglied einer weiteren Verwertungsgesellschaft, der VG Wort. Die macht im Prinzip dasselbe wie die GEMA, nur für Bücher und Texte. Aber irgendwie macht sie es leiser und unauffälliger. In der VG Wort käme niemand auf die Idee, bei Lesungen VG-Wort Gebühren zu nehmen, weil der Autor aus seinem eigenen Roman vorliest.

Eine solche Ausnahmeregel bei der GEMA würde Tausenden Veranstaltern viel Leid ersparen und der GEMA unendlich viel Arbeit. Denn die GEMA sammelt für die Veranstaltung GEMA-Gebühren von dem Veranstalter ein und verteilt sie dann, mit 15 % Abzug, im besten Fall (der ja gerade beschlossen wurde, siehe Punkt 2) wieder an den Künstler, der bei dem Veranstalter auf der Bühne steht. Das ist nur Arbeitsbeschaffung für die GEMA. Ich will nicht wissen, wie viele GEMA-Sachbearbeiter nur mit solchen Zirkelschlüssen beschäftigt sind.

21. Genauso ärgerlich ist, dass der Künstler nicht die Wahlfreiheit hat, ob er seine Lieder der GEMA meldet oder nicht.

Sprich: Wenn ich einen Liedtext schreibe für eine klitzekleine freie Produktion, wo der Komponist nicht in der GEMA ist, dann würde mein kleiner Liedtext die gesamte Produktion GEMA-pflichtig machen. Aber ich habe nicht die Wahl, zu sagen: „Nö, dieses kleine Liedchen für diese Produktion melde ich nicht zur Vertretung bei der GEMA an.“

Als Künstler wird man mit allem, was man liedtechnisch produziert, Mitglied bei der GEMA. Das steht irgendwo im Kleingedruckten meines Vertrages. Die Tragweite wird einem erst bewusst, wenn man sich mit dem Problem aus Punkt 14 beschäftigt (ein einziger GEMA-Titel macht einen ganzen Abend GEMA-pflichtig).

Die GEMA vertritt einen also, ob man will oder nicht. Hier muss dringend Abhilfe geschaffen werden. Auch da kann die VG Wort ein Vorbild sein. Die VG Wort rechnet nur die Titel mit einem ab, die man ihr meldet. Führt das nicht zu mehr Verwaltungsaufwand? M.E. nicht. Titel, die nicht gemeldet werden, müssen nicht verwaltet werden.

Fazit

Es gibt sicher noch viel, was man sagen könnte. Ich möchte mich nicht vergaloppieren und hab schon viel zu viel gesagt. Ich will die GEMA nicht abschaffen, aber sie braucht meines Erachtens dringend Reformen.

Wenn der Aufschrei wegen der neuen Clubtarife, so übertrieben die Panik auch sein mag, geeignet ist, die Aufsicht der GEMA, die bislang anscheinend eher lax gehandhabt wurde, zu verbessern, dann ist das eine gute Sache. Ich glaube auch, dass ein Laden wie die Regulierungsbehörde, die schon Strom- und Telefonkonzernen sorgsam auf die Finger schaut, die bessere Aufsichtsbehörde für die GEMA wäre als irgendein Sachbearbeiter beim Patentamt. Oder gleich das Kartellamt? Es geht schließlich um die Kontrolle eines Monopolisten, das darf man nie vergessen.

Ich war letzte Woche erstmals bei einer GEMA-Versammlung der angeschlossenen Mitglieder, und ich war nicht der einzige Neuling. Bei den Textdichtern waren wohl dreimal so viele da wie sonst. Bei den anderen Sparten sah es wohl ähnlich aus. Die demokratischen Strukturen der GEMA sind etwas verworren, vielleicht auch dringend reformbedürftig, aber sie sind vorhanden. Wenn die Willkür des GEMA-Apparates mit ihrer unsäglichen PR-Abteilung zu Aufschrei und Protesten führt, dann ist es auch Aufgabe jedes angeschlossenen oder Vollmitglieds der GEMA, alles dafür zu tun, den Laden auch von innen zu reformieren und zu kontrollieren.

Nachtrag (20.7.2012): Siehe auch meinen Blogeintrag  “Die GEMA und das Märchen von der Entlastung der Kleinveranstalter

Nachtrag (25.7.2012:) Mit einem Leipziger Bandmusiker habe ich über diesen Blogeintrag ein öffentliches Streitgespräch “Senf oder nicht Senf?” via Blog geführt. Das enthält noch einmal spannende und sehr unterschiedliche  Sichtweisen.

Noch ein Nachtrag aus der Praxis: In dem kleinen, selbstverwalteten Vereinslokal, dem ich vorstehe, zahlten wir im Geschäftsjahr 2011 für alle GEMA-Verträge (Hintergrundmusik, Fernsehvertrag, Einzelveranstaltungen) zusammen 1.300 € an die GEMA bei einem Umsatz von 37.000 € (macht 3,5%). (Die Ausgaben des Vereinslokals beliefen sich auf 37.200 €. Das Vereinslokal trägt sich also selbst, Gewinne muss es als ehrenamtlicher Betrieb auch nicht erwirtschaften. In 2012 wurden die meisten GEMA-Tarife um ein paar Prozentpunkte erhöht. Mal sehen, wie sich das auswirkt.)

Crosspost von Volker Surmann auf Browserboy
Foto: Volker Surmann

Zustimmung, Kritik oder Anmerkungen? Kommentare und Diskussionen zu den Beiträgen auf CARTA finden sich auf Twitter und auf Facebook.