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Leutheusser-Schnarrenberger: Das Leistungsschutzrecht nicht übers Knie brechen

von , 3.3.10

Frau Ministerin, der Schutz des Urheberrechts spielt im Koalitionsvertrag eine große Rolle. Welche Probleme müssten Ihrer Meinung nach in dieser Legislaturperiode gelöst werden?

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Foto: Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (cc by-nc-sa)

Leutheusser-Schnarrenberger: Dem Urheberrecht kommt in unserer Medien- und Informationsgesellschaft eine Schlüsselfunktion zu – das haben wir auch im Koalitionsvertrag ganz deutlich gemacht. Deshalb werden wir den Schutz kreativer Leistungen mit einem „Dritten Korb“ zur Reform des Urheberrechts weiter modernisieren.

Wir wollen die Bekämpfung von Urheberrechtsverletzungen im Internet verbessern und uns für einen europäischen Rechtsrahmen für die Verwertungsgesellschaften einsetzen. Ganz wichtig ist jedoch, dass wir den Respekt vor fremdem geistigen Eigentum weiterhin fördern.

Wie sehen Sie dabei das Verhältnis von Schutz der kreativen Leistungen und dem Internet als Quelle der Information und der Wissensvermittlung?

Leutheusser-Schnarrenberger: Das Urheberrecht muss einen angemessenen Ausgleich aller betroffenen Interessen gewährleisten, auch in einem digitalen Umfeld. Wir berücksichtigen deshalb bei unseren Überlegungen zum Dritten Korb sowohl die Interessen der Schöpfer wie auch der Nutzer kreativer Leistungen. Und auch die Anliegen der Verlage und Internetprovider müssen angemessene Beachtung finden.

Zu den umstrittenen Entscheidungen des Ersten Korbes des Urheberrechtsgesetzes gehörte die Privatkopie. Sollte die Privatkopie weiter zulässig sein?

Ja, ganz eindeutig! Im Dritten Korb prüfen wir nur zwei spezielle Fragen, nämlich erstens, ob man die Privatkopien auf Originale beschränken sollte, und zweitens, ob weiterhin auch Dritten ein Vervielfältigungsrecht zustehen muss.

Sie haben unlängst bei einer Veranstaltung des Verbands Privater Rundfunk und Telemedien gesagt, „dass der Schutz des geistigen Eigentums im Wandel begriffen“ sei. Worin zeigt sich dieser Wandel vor allem?

Leutheusser-Schnarrenberger: Ich weiß nicht, ob es ein besonders symbolträchtiges Phänomen dieses Wandels gibt. Jedenfalls kennen wir die Ursache für die neuen Herausforderungen an den Schutz des geistigen Eigentums. Die Digitalisierung hat eine Reform des Urheberrechts unumgänglich gemacht. Schon immer haben neue technische Entwicklungen eine Anpassung des Rechts an die neue Lebenswirklichkeit erzwungen. Mit dem Internet erleben wir derzeit einen solchen Prozess besonders drastisch.

Sie haben erklärt, dass Sie gegen Netzsperren zur Sanktionierung von Urheberrechtsverstößen sind und dem französischen Modell der Internetsperren ablehnend gegenüberstehen. Warum?

Leutheusser-Schnarrenberger: Ich habe immer wieder deutlich gemacht, dass ich grundsätzlich gegen Netzsperren bin. Wer den Zugang zum Internet kappt, wie das französische Modell es vorsieht, greift tief in die Kommunikationsfreiheit ein, denn der Betroffene ist dann auch von einer ganz legalen Nutzung des Internets ausgeschlossen – ich halte das für verfassungsrechtlich äußerst bedenklich. Ohnehin dürfte das französische Modell schon nach den geltenden deutschen Datenschutzbestimmungen unzulässig sein. Meine ablehnende Haltung hat aber auch ganz praktische Gründe: Wie soll denn beispielsweise bei mehreren Nutzern eines gemeinsamen Internetanschlusses sichergestellt werden, dass unbeteiligte Dritte nicht ebenfalls von den Sanktionen betroffen werden?

Wie lässt sich dann Piraterie wirksam bekämpfen?

Leutheusser-Schnarrenberger: Wir werden unter Wahrung des Datenschutzes bessere Instrumente zur konsequenten Bekämpfung von Urheberrechtsverletzungen im Internet schaffen. Dabei wollen wir Möglichkeiten der Selbstregulierung unter Beteiligung von Rechtsinhabern und Internetservice-Providern fördern. Ich begrüße daher die Gespräche, die gegenwärtig Vertreter der Content-Industrie mit Vertretern der Internet-Service Provider im Rahmen des Wirtschaftsdialogs für mehr Kooperation zur Bekämpfung der Internetpiraterie führen.

Wie sollten die Leistungen der Kreativen vergütet werden?

Leutheusser-Schnarrenberger: Kreativität muss sich auch lohnen. Das geltende Recht garantiert dem Urheber einen Anspruch auf angemessene Vergütung, wenn seine geschützten Werke genutzt werden.

Ist für Sie auch eine Kulturflatrate eine sinnvolle Lösung?

Leutheusser-Schnarrenberger: Nein. Mal abgesehen von den praktischen Schwierigkeiten führt die Kulturflatrate letztlich zu einer „Zwangskollektivierung“ von Rechten. Die Folge ist, dass der Rechtsinhaber nicht mehr frei über seine Rechte bestimmen darf – das kann nicht der richtige Weg sein.

Sollte das Leistungsschutzrecht für Verlage außerhalb des Dritten Korbes des Urheberrechtsgesetzes geregelt werde?

Leutheusser-Schnarrenberger: Einen überzeugenden inhaltlichen Grund für zwei getrennte Gesetzgebungsverfahren sehe ich nicht. Wir werden den Zeitplan pragmatisch handhaben. Insbesondere zum Thema „Leistungsschutzrecht für Verlage“ werden wir mit allen Beteiligten eine intensive Diskussion führen, um eine vernünftige und tragfähige Lösung zu finden. Wenn sich herausstellen sollte, dass wir dafür mehr Zeit brauchen, will ich eine gesonderte Regelung aber auch nicht ausschließen.

Wie dringend ist eine solche Regelung?

Leutheusser-Schnarrenberger: Dass die Frage des neuen Leistungsschutzrechts einen hohen Stellenwert hat, können Sie schon daran erkennen, dass dieses Ziel im Koalitionsvertrag ausdrücklich vereinbart ist. Es besteht aber keine Notwendigkeit, die Sache übers Knie zu brechen. Wir müssen die Interessen aller Beteiligten angemessen berücksichtigen und deswegen sehr sorgfältig arbeiten. Mit einem unüberlegten Schnellschuss wäre niemandem geholfen.

Welche Fragen sollte ein solches Leistungsschutzrecht unbedingt regeln?

Leutheusser-Schnarrenberger: Das Urheberrechtsgesetz kennt ja bereits verschiedene Leistungsschutzrechte, wie etwa das Leistungsschutzrecht der Tonträgerhersteller
oder der Filmhersteller. Wir müssen also das Rad nicht neu erfinden. Die wichtigste Frage ist natürlich, wie weit der neue Schutz der Verlage eigentlich gehen soll.

Sie halten eine Beteiligung der privaten Sender an der Gerätepauschale für möglich. Führt das nicht zwangsläufig dazu, dass die Pauschale und damit u.a. die entsprechenden Geräte teurer werden und der Bürger wieder stärker belastet wird?

Leutheusser-Schnarrenberger: Nein, diese Entwicklung halte ich überhaupt nicht für zwangsläufig. Zunächst ist es doch so, dass die Verwertungsgesellschaften die Höhe der pauschalen Vergütung mit den Verbänden der Hersteller und Importeure der Geräte und Speichermedien aushandeln. Ob und wie eine mögliche Beteiligung der Sender die Höhe der Vergütung beeinflussen würde, hängt also vom Ergebnis dieser Verhandlungen ab. Zudem ist im Urheberrechtsgesetz klar geregelt, dass die Vergütung in einem wirtschaftlich angemessenen Verhältnis zum Preisniveau des Geräts oder Speichermediums stehen muss. Damit ist eine unangemessene Belastung der Bürger ausgeschlossen.

Sie planen eine Stiftung Datenschutz. Was ist das Ziel und ab wann könnte sie die Arbeit aufnehmen?

Leutheusser-Schnarrenberger: Wir haben im Koalitionsvertrag die Einrichtung einer Stiftung Datenschutz vorgesehen, die Produkte und Dienstleistungen auf Datenschutzfreundlichkeit prüfen und entsprechende Gütesiegel vergeben wird. Sie soll aber auch Aufklärungsarbeit leisten. Ich halte es für ungeheuer wichtig, den Bürgerinnen und Bürgern die Bedeutung von „Selbstdatenschutz“ vor Augen zu führen. Ein achtsamer Umgang mit den eigenen Daten setzt aber voraus, dass man weiß, wer die Daten verwendet und an wen sie weitergegeben werden. Wir müssen deshalb verbesserte Regelungen schaffen, um informierte und freie Entscheidungen über die Nutzung der eigenen Daten zu ermöglichen. Die neue Stiftung Datenschutz soll ihre Arbeit so schnell wie möglich aufnehmen, daher arbeitet die Bundesregierung derzeit intensiv an den genauen Rahmenbedingungen.

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promediacover_3_2010Dieses Interview hat Helmut Hartung für das medienpolitische Fachmagazin promedia geführt, das mit Carta kooperiert.

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