#Blogger

Leistungsschutzrecht nimmt auch Blogger ins Visier

von , 30.3.12

evangelisch.de berichtet von einer Anhörung im Unterausschuss Neue Medien im Bundestag am Mittwoch:

Eigentlich soll es den Großen an den Kragen gehen: Google News und Facebook, die täglich den Anriss tausender Zeitungs- und Zeitschriftenartikel selbst oder über ihre Nutzer in ihr Angebot einbinden. Doch jetzt könnte es sogar kleine Blogger betreffen, die als gewerblich eingestuft werden können, sobald sie Werbeanzeigen in ihre Blog einblenden. Unklar ist im Moment, ob auch Blogs als gewerblich gelten, die einen Flattr-Spenden-Button einbinden. Das berichtet die Bundestagsabgeordnete der Linken, Petra Sitte, von einer nichtöffentlichen Anhörung des Justizministeriums im Unterausschuss Neue Medien des Bundestags am Mittwoch.

Von der Anhörung berichtet auch Hyperland:

Am deutlichsten wird dies an der Frage der “Gewerblichkeit”. So ist in dem Papier (PDF), das die Ergebnisse des Koalitionsausschusses Anfang März festhielt, davon die Rede “gewerbliche Anbieter im Netz” in die Pflicht zu nehmen. Die Zielgruppe ist auch genannt: “Suchmaschinenbetreiber und News-Aggregatoren.” Nun antwortete Stadler auf die Frage, ob auch Blogger unter das Leistungsschutzrecht fallen: Gewerbliche Blogger könnten mit dem neuen Schutzrecht durchaus erfasst werden. Wobei derjenige als “gewerblich” gilt, der etwa als Journalist zu seinem Themenportfolio ein Blog führt, aber auch derjenige, der lediglich ein Werbebanner einbindet. Ob auch Flattr-Buttons als gewerblich eingestuft werden, sei politisch zu entscheiden.

Udo Vetter hat in einem Vortrag auf der re:publica 10 beschrieben, was zu beachten ist: Spielregeln für den zweiten Lebensraum (Video, ca. 1 Std.). Tanja Preuße beschreibt den Begriff der Gewerblichkeit in Private Website, privater Blog – oder doch gewerblich?.

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