#Entwurf

Leistungsschutzrecht doch eine Lex Google? (Update)

von , 27.7.12

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Laut Heise Online betreffe das neue Leistungsschutzrecht (LSR) nur noch Suchmaschinen, die mit Verlagsinhalten Geld verdienen. Heise Online-Autor Stefan Krempl schreibt:

„Neu ist die deutliche Einschränkung des Schutzbereichs in Absatz 4 von Paragraph 87g. Demnach soll die ‚öffentliche Zugänglichmachung von Presseerzeugnissen’ weiter zulässig sein, ‚soweit sie nicht durch die Anbieter von Suchmaschinen’ erfolgt.“

Betreiber von Weblogs würden damit aus dem Anwendungsbereich des LSR komplett herausfallen.

„Auch Unternehmen und Freiberufler werden nicht mehr erfasst, die Presseerzeugnisse auf ihren Webseiten etwa zu Werbezwecken nutzen, sowie die Firmenkommunikation im Intranet und in sozialen Netzwerken.“

Ob künftig jede Art von Aggregation unter den Begriff Suchmaschine fällt, müssen dann die Interpreten auskaspern. Rivva könnte jedenfalls betroffen sein. Mitte August soll der LSR-Entwurf, laut Heise, im Kabinett verabschiedet werden. Anschließend geht’s in die parlamentarische Beratung.

Update 28.7.: Hier geht’s zum Entwurf

Siehe auch: Brauchen wir eine Lex Google? (17.1.2010)

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