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Koalition der Google-Ankläger

von , 29.6.14

Auch Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) reiht sich nach einer Vorabmeldung der FAZ in den Chor der Google-Ankläger ein und erwägt wie Wirtschaftsminister Gunter Sigmar Gabriel eine „Entflechtung“ des Suchmaschinenkonzerns Google, falls dieser seine marktbeherrschende Stellung missbrauche.
 

„Stellen Sie sich mal ein Energieunternehmen vor, das 95 des gesamten Marktes abdeckt. Da wären die Kartellbehörden aber ganz schnell auf dem Plan“, so Maas im FAZ-Gespräch.

 
Auf die Frage, wie oft er selbst dazu beitrage, das Monopol von Google zu nutzen, sagte Maas: „Täglich und exorbitant. Ich bin leider Teil des Problems“. Er ist nicht nur Teil des Problems, Maas hat offensichtlich auch Erkenntnisprobleme.
 

„Marktbeherrschung ist nicht illegal und einen Missbrauch der marktbeherrschenden Stellung von Google muss man erst einmal nachweisen“, sagt Wettbewerbsökonom Professor Justus Haucap im ichsagmal-Interview.

 
Er verweist auf die langwierige Untersuchung der Federal Trade Commission (FTC) in den USA, die im Januar des vergangenen Jahres abgeschlossen wurde:
 

„Dort wurde Google einstimmig von dem Vorwurf des sogenannten Search Bias freigesprochen. Es sei nicht nachweisbar, dass Suchergebnisse verzerrt ausgewiesen werden.“

 
Bei den kartellrechtsähnlichen Regulierungen, die Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel fordert, bleiben auch mehr Fragen als Antworten zurück.
 

„Wir haben das Verfahren der EU-Kommission, das offiziell noch nicht abgeschlossen ist. Da kann das Bundeskartellamt kaum denselben Vorwurf noch einmal untersuchen. Es ist kaum vorstellbar, dass die deutschen Wettbewerbshüter schärfere Sanktionen gegen Google durchsetzen als die EU-Kommission“, erklärt Haucap.

 
Zudem sei es in der Rechtssache nicht zulässig, diesen Fall national noch einmal aufzurollen, wenn in Brüssel eine Entscheidung getroffen wurde. Als sinnvoll erachtet Haucap die Überlegung, die Verlinkung auf Google-Dienste farblich anders darzustellen. Das würde als Information für den Verbraucher vollkommen ausreichen. Google würde diese Auflage wohl locker akzeptieren.

Stellt man den Missbrauch der Marktmacht eindeutig fest, und kommt es zu einer Entflechtung von Google, bleibt zu prüfen, ob es auch den Interessen der Verbraucher dient. Werden die Dienste sowie Inhalte von der generischen Suche abgetrennt, könnte es bei der Suche zu Nachteilen für Nutzer kommen. Es ist nach Ansicht Haucaps keinesfalls vorteilhaft, Informationen nicht mehr direkt angezeigt zu bekommen – etwa Wetterberichte oder Aktienkurse.

Würde das Bundeskartellamt für den deutschen Markt eine Entflechtung verfügen, hätte Google zwei Möglichkeiten: Man verkauft Dienste wie YouTube und Maps – was höchst unwahrscheinlich ist –, oder man bietet diese Dienste in Deutschland einfach nicht mehr an. Dann freuen sich höchstens die GEMA und MyVideo.

Wenn es um Suchfunktionen geht, bleiben zudem noch Abgrenzungsfragen zu klären.
 

„Darf ich bei Amazon noch nach Büchern suchen oder ist das dann auch eine Suchmaschine? Für mich ist Amazon eine Suchmaschine. Wenn ich etwas über ein Buch wissen will, dann komme ich nicht auf die Idee, bei Google nachzuschauen“, betont Haucap.

 

Interessen der Verbraucher

Der Wirtschaftswissenschaftler hält die Entflechtung oder gar Zerschlagung von Google juristisch für nicht angemessen. Man würde viele Innovationsanreize kaputtmachen. Wichtiger sei Transparenz, die Google erfüllen muss.

Andere Ideen, wie die Schaffung einer europäischen Suchmaschine, die von Chirac bis zur FAZ ernsthaft erwogen wurde, hält der Direktor des Düsseldorfer Instituts für Wettbewerbsökonomie für lächerlich. Da würde man ein politisches Monstrum schaffen. Als Aufsichtsgremium würde sich so eine Art Rundfunkrat mit gesellschaftlich relevanten Gruppen anbieten, die über politisch opportune Linkergebnisse entscheidet – etwa bei der Einhaltung von Anti-Raucher-Kampagnen oder der Unterstützung der veganen Lebensweise. Ähnlich abstrus würde es in einer Google-Regulierungsbehörde ablaufen.
 

„Der Suchmaschinen-Konzern nimmt jährlich ungefähr 500 Änderungen des Suchalgorithmus vor. Das ist für mich eine Grusel-Vorstellung, wenn hier eine Behörde vorgeschaltet wird. Dann werden wohl Genehmigungen erst mit mehreren Jahren Verspätung erteilt“, meint Haucap.

 
Und wie steht es mit der personalisierten Suche? Führt die zur Diskriminierung von Konkurrenten? Es wäre ziemlicher Schwachsinn, wenn man das Stichwort Fußball eingäbe und weltweit die gleiche Trefferliste angezeigt würde, obwohl Google aus der Suchhistorie des Wettbewerbsökonomen weiß, dass er Fan von St. Pauli ist und entsprechende Suchergebnisse ganz weit oben angezeigt werden.

Geht es in den Beschwerden gegen Google wirklich um Verbraucherinteressen, oder klagen vor allem jene, die unter der besseren Geschäftsstrategie des Silicon-Valley-Riesen leiden?

Für hausgemachte Probleme ist das Kartellrecht nicht zuständig. In den Kartellverfahren geht es nicht um die Geschäftsinteressen von wetter.com, Axel Springer, finanz.net oder auswechselbarer Vergleichsportale, die sich beim Anblick von Google in die Hose machen.

Es geht um die Interessen der Verbraucher. Es geht nicht um die Interessen der Verleger, die so langsam dem Größenwahn anheimfallen, wie etwa Gabor Steingart mit seiner Aussage:
 

“Von den vielen Millionen deutschen Dokumenten, die das Google-Archiv auf seinen Servern bereithält, stammt kein einziger Text von einem Google-Mitarbeiter, sondern alles, was da an Artikeln begeistert, polarisiert, langweilt oder einfach nur informiert, ist von den Autoren deutscher Verlage in deutscher Sprache erstellt worden.”

 
Trefflich gekontert von Mario Situs in DAS DEUTSCHE INTERNET, ERKLÄRT VON GABOR STEINGART:
 

“Herr Steingart behauptet hier nichts anderes, als dass sämtliche deutschsprachigen Artikel, die Google indiziert hat – also wohl so ziemlich beinahe fast alle Texte im deutschen Internet -, ihren Ursprung in deutschen Zeitungsverlagshäusern haben. Alle. Deutschen Texte. Im Internet.

Laut dieser Aussage gibt es im deutschsprachigen Internet keine Uni-Server voller Diplom- und Hausarbeiten, keine Plätzchen- und Risotto-Rezepte von leidenschaftlichen Amateur-Bäckerinnen und -Köchinnen, keine Tipps für japanische Restaurants auf Qype Yelp, keine Buchkritiken auf Lovelybooks – oder Amazon, keine Reise-, Fotografie-, Kino-, Theater-, Politik- oder Strick-Blogs. Lieber Herr Steingart, in Ihrem Internet möchte ich nicht leben!”

 
Auch blöd für die wettbewerbsrechtlichen Drohgebärden gegen Google: Soziale Netze wichtigster Verbreitungsweg für Nachrichten.
 
Crosspost von Ich sag mal

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