#Mindestlohn

Keine frohe Weihnachtspost für die Deutsche Post AG

von , 20.12.08

Das Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg hat in dieser Woche die Rechtsverordnung des Bundesarbeitsministers für unzulässig erklärt, welche einen flächendeckenden Mindestlohn für die gesamte Postbranche vorsieht. Als Vorsitzender der Monopolkommission habe ich das Urteil begrüßt.

Die Monopolkommission hat ziemlich genau vor einem Jahr in ihrem Sondergutachten dargelegt, dass der von der Deutschen Post AG und ver.di ausgehandelte Post-Mindestlohn nichts Anderes zum Ziel hat, als den Wettbewerb auf dem Post-Markt zu ersticken. Unsere Forderung war daher, dem Bundeskartellamt wenigstens ein Anhörungsrecht bei der Einführung branchenspezifischer Mindestlöhne einzuräumen.

Auch in den beiden jüngsten Gesetzesentwürfen der Bundesregierung zur Einführung von branchenspezifischen Mindestlöhnen ist jedoch nach wie vor kein Anhörungsrecht für das Bundeskartellamt als Anwalt des Wettbewerbs vorgesehen. Als Vorsitzender der Monopolkommission sehe ich hier dringenden Nachbesserungsbedarf, da sonst Wettbewerb und Verbraucher systematisch benachteiligt werden. Wenn der Wettbewerb ausgeschaltet wird, zahlt der Verbraucher letzten Endes die Zeche, während Monopolrenten bei etablierten Unternehmen zementiert werden.

In unserem Post-Sondergutachten vom Dezember 2007 hieß es zum Post-Mindestlohn: “Dieser branchenweit verbindliche Mindestlohn hat offensichtlich nicht das Ziel, die Interessen inländischer Arbeitnehmer zu schützen, sondern vielmehr soll der Wettbewerb im Postmarkt torpediert werden. Die Deutsche Post AG kann damit die Kosten ihrer Wettbewerber massiv erhöhen, ohne selbst betroffen zu sein. Gleichzeitig wird die Entstehung neuer Stellen im Niedriglohnsektor behindert.

Ein überhöhter Mindestlohn verhindert zudem eine Senkung der Portopreise und schadet damit den Verbrauchern. Dabei haben die gesunkenen Preise und die verbesserte Qualität im Paketbereich und auf Nischenmärkten wie dem Markt für die förmliche Zustellung gezeigt, dass der Wettbewerb auf den Postmärkten den Verbrauchern große Vorteile bringt. Die Monopolkommission schlägt vor, dem Bundeskartellamt bei jeglicher Form der Allgemeinverbindlicherklärung eines Tarifvertrags durch den Bundesarbeitsminister ein generelles Anhörungsrecht einzuräumen. Damit soll sichergestellt werden, dass die Auswirkungen auf den Produktmarktwettbewerb und die Interessen der Verbraucher bei der Entscheidung des Ministers hinreichend berücksichtigt werden.”

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