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Ist Twitter ein Selbstbedienungsladen?

von , 5.5.12

Ein kniffliger Urheberrechts-Fall beschäftigt die Gerichte: Der französische Fotograf Daniel Morel will für die kommerzielle Verwertung seiner auf Twitter geposteten Bilder Geld sehen. Geld? Nein, eine Badewanne voll mit großen Scheinen.

Wie das British Journal of Photography berichtet, hatte Morel nur 80 Minuten nach dem verheerenden Erdbeben in Haiti am 12. Januar 2010 17 Fotos von der zerstörten Hauptstadt Port-au-Prince auf Twitter hochgeladen.

„Returning to his hotel, he uploaded his photographs, as quickly as possible, on Twitter. It was 6.13pm when the first image hit the social networking website. At 7.28pm, the photographer had uploaded 17 images, which would be copied by another Twitter user under the name of Lisandro Suero of the Dominican Republic.“

Dieser Lisandro Suero klickte auf den Retweet-Button, und wenig später landeten neun von Morels Fotografien auch bei der amerikanischen Zweigstelle der Presseagentur AFP.

„At 11.23pm, the director of photography for North America and South America at AFP, Vincent Amalvy, downloaded nine photographs from Suero’s TwitPic account.“

Von da gingen die Fotos an die Fotoportale Wapix, Getty Images und ImageForum und schließlich an die großen Medien, ABC, CBS, CNN u.a.

Da Morel von der kommerziellen Verwertung seiner Bilder nichts hatte, verklagte er die Agentur AFP auf Schadenersatz. Um ein Grundsatzurteil zu erreichen, wurde der entstandene Schaden auf horrende 120 Millionen Dollar taxiert.

Die Verteidiger von AFP berufen sich dagegen auf die Nutzungsbedingungen von Twitter. Dort heißt es, jeder Nutzer der Plattform stimme der Weitergabe von geposteten Inhalten ausdrücklich zu. Das Teilen von Inhalten wäre ansonsten unmöglich.

“By registering for a Twitter account and posting his photos via TwitPic, Morel became the subject to Twitter Terms of Service that granted a license to third parties, including the Defendants and their subscribers, to rebroadcast his photos“

Morel habe Twitter in diesem Sinne genutzt. Nun wird das Gericht entscheiden müssen, ob die Weiternutzung von Inhalten auch ihre kommerzielle Verwertung durch Dritte mit einschließt. Das Verfahren dürfte die laufende Urheberrechts-Debatte neu befeuern.

Siehe auch: Was ist dir ein Foto wert?

 

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