von Marvin Oppong, 6.1.10
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Wikileaks
In dem Blogeintrag, der diesem Beitrag voranging, ist die Seite Wikileaks Thema. Die taz beschäftigte sich kürzlich in einem Artikel mit dem Titel “Digitale Denuziation oder Aufklärung?” – kritischer als die meisten anderen Medien bisher – mit Wikileaks.
So revolutionär Wikileaks ist, so bringt “die ungefilterte Veröffentlichung auch Probleme mit sich: Massiv könnten Persönlichkeitsrechte von Betroffenen beeinträchtigt werden, wenn die Informationen sich, so Weichert [Datenschutzbeauftragter des Landes Schleswig-Holstein], ‘auf natürliche Personen beziehen und falsche oder diskriminierende Informationen darstellen'”, schrieb die taz. Privatsphäre sei “fast überhaupt kein Problem” behauptet hingegen Daniel Schmitt von Wikileaks in einem Video zu einem Bericht von Zeit Online.
Zur Zeit ist Wikileaks übrigens abgestellt, damit die Mitarbeiter Spenden sammeln können. Mit der erweiterten Google-Suche kann man aber noch auf Beiträge zugreifen.
Auch der österreichische Standard berichtete über wikileaks.org. Der Deutschlandfunk zitiert Deutschlands bekanntesten Investigativjournalisten Hans Leyendecker zum Thema Wikileaks.
Heute Morgen antwortete der Stern-Reporter Hans-Martin Tillack in seinem Blog auf Äußerungen in dem CARTA-Interview von gestern.
Hersh
Den bekanntesten US-amerikanischen Enthüllungsjournalisten Seymour Hersh, der unter anderem das Massaker von My Lai während des Vietnamkriegs aufdeckte, portraitierte die Neue Zürcher Zeitung. Titel des Beitrags über Hersh, den George W. Bush als Lügner bezeichnete: “Ich hasse Lügen”.
Wallraff
Schon etwas älter, aber erst jetzt entdeckt: Der Blog “Black in NRW” zieht Günter Wallraff durch den Kakao.
Skandale
Wie Skandale entstehen, untersucht ein Feature im Deutschlandfunk.
Umgang mit Journalisten
“Immer häufiger mißachten deutsche Ämter die Landespressegesetze und verweigern Journalisten Informationen”, so die junge Welt, die den Buchautor Jürgen Bertram interviewte. Bertram, der viele Jahre als ARD-Korrespondent in der Hauptabteilung Zeitgeschehen beim NDR-Fernsehen tätig war, sagt: “Behörden sind kaum noch kritische Nachfragen gewöhnt.”
### Dem begegnet auch der Autor dieses Beitrags immer wieder. Um die Bundestagswahlzeit herum erzählte mir ein Redakteur einer der größten deutschen Tageszeitungen, dass die Bundesministerien in letzter Zeit Anfragen von Journalisten vermehrt schriftlich verlangen würden. Es bedürfte mehrerer Seiten, um hier aufzulisten, in wie vielen Fällen ich den Satz “Können Sie uns Ihre Anfrage bitte schriftlich schicken?” von einem Mitarbeiter einer Pressestelle gehört habe. Der Branchendienst epd medien hat dieses Phänomen einmal in einer Sammlung gängiger PR-Floskeln vortrefflich analysiert:
PR-Sprech: Können Sie die Anfrage schriftlich stellen?
Klartext: Stellen Sie die Anfrage schriftlich! Dann können Sie keine kritischen Nachfragen stellen. Außerdem haben wir sowieso schon eine Stellungnahme vorbereitet und wollen sichergehen, dass in allen Zeitungen auch wirklich Wort für Wort dasselbe steht. Fernsehinterviews geben wir eigentlich gar nicht, die Kollegen von “Zapp” haben das ja ein paarmal versucht…
Dass der Umgang von Pressestellen mit Journalisten immer rüder wird, habe ich an eigenem Leib erleben können. Neulich sagte eine Mitarbeiterin eines zu 100 Prozent öffentlichen Unternehmens zu mir: “Sie sind der absolute Vollidiot!”. Vielleicht hat sie Recht. Ich hätte vielleicht wissen müssen, dass Journalisten dort offenbar nicht sehr willkommen sind.
Update: Mit Schreiben vom 24. März hat mir die Amtsanwaltschaft Berlin mitgeteilt, dass das Verfahren nach § 170 Abs. 2 der Strafprozessordnung eingestellt wurde. “Die Beschuldigte bestreitet, beleidigende Äußerungen getätigt zu haben. Unbeteiligte Tatzeugen, die mit ihren Angaben ausreichenden Aufschluss über das tatsächliche Geschehen geben könnten, oder andere geeignete Beweismittel” stünden nicht zur Verfügung.
Diese Bescheid habe ich nun angefochten. Das Bestreiten der Beschuldigten, beleidigende Äußerungen getätigt zu haben, kann keine hinreichende Grundlage für eine Einstellung des Verfahrens darstellen. Dass der Täter einer Straftat bestreitet, diese begangen zu haben, liegt im Bereich der allgemeinen Lebenserfahrung und kann nicht als Indiz dafür herhalten, dass die Tat tatsächlich nicht begangen wurde. Aus der Einstellungsverfügung geht im Übrigen nicht hervor, ob die Beschuldigte überhaupt vorgeladen wurde. Vor allem aber ist aus den Ausführungen der Amtsanwaltschaft nicht ersichtlich, ob überhaupt und wenn ja, welche Ermittlungen zur Aufklärung des Sachverhaltes durchgeführt wurden. Im Übrigen ist zu fragen, aus welchem Grund die Beschuldigte nicht Strafanzeige wegen Verleumdung und falscher Verdächtigung erstattet hat, wenn es falsch ist, dass sie mich als “absolute[n] Vollidiot[en] tituliert hat.
Update: Mit Schreiben vom 16. September 2010 hat mir die Amtsanwaltschaft Berlin mitgeteilt, dass auf meine Beschwerde hin die Ermittlungen wieder aufgenommen wurden.
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