#Andrea Voßhoff

Informationsfreiheit · Rückendeckung im Streit mit dem BMI

von , 9.5.14

Wir liegen noch immer im Streit mit dem Bundesministerium des Inneren. Der Grund ist unsere Olympia-Recherche: Mit Hilfe des Informationsfreiheitsgesetzes hatten wir vor den Olympischen Spielen Akten zur Sportförderung des Bundes beantragt. Das Ministerium um Ex-Minister Friedrich hatte unseren Antrag auf 66 Einzelanträge aufgespalten und 14.952,20 Euro in Rechnung gestellt. Wir gehen dagegen gerichtlich vor.

Jetzt bekommen wir ganz offiziell prominente Rückendeckung aus der Bundesregierung, von Deutschlands oberster Datenschützerin und Informationsfreiheitsbeauftragten: Am 6. Mai hat die neue Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Andrea Voßhoff ihren Jahresbericht vorgestellt (hier der Link zum PDF) und unseren Fall ausführlich gewürdigt.

Voßhoff schreibt, dass sie wie wir der Ansicht ist, dass es sich bei unserer Anfrage um einen einzigen – wenn auch umfangreichen – Antrag gehandelt hat. Die im Gesetz als maximal festgeschriebene Gebühr von 500 Euro sei als absolute Obergrenze gedacht.
 

“Nach meiner Auffassung auch dann, wenn in einer schriftlichen Auskunft Antworten auf mehrere zusammenhängende Einzelfragen erteilt werden, die in einem einheitlichen Antrag enthalten waren”, schreibt Voßhoff.

 
Die Aufteilung in viele Einzelanträge entfalte eine prohibitive Wirkung auch gegenüber anderen Antragstellern.
 

“Sie schreckt davon ab, dass Recht auf Informationszugang in Anspruch zu nehmen, und sollte dies wohl auch”, urteilt Voßhoff.

“Ich habe dem BMI nahe gelegt, auf diese ‘Zerlegungspraxis’ zu verzichten. Das BMI möchte hier aber zunächst den Ausgang eines verwaltungsgerichtlichen Musterverfahrens abwarten.”

 
Genau dieses Verfahren führen wir derzeit mit Unterstützung von Anwalt Wilhelm Mecklenburg und dem Deutschen Journalistenverband. Das Ganze wird sich allerdings wohl noch ziehen. Wir berichten natürlich, wie es weitergeht.
 

Crosspost von Daniel Drepper · Sport und Recherche

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