#Haushaltsabgabe

GEZ-Reform: “Notfalls wird der öffentlich-rechtliche Auftrag reduziert”

von , 29.9.10

Herr Beermann, der Verband der Zeitschriftenverleger VDZ verlangt eine Debatte über die Privatisierung von ARD und ZDF. Halten Sie eine solche Debatte ebenfalls für notwendig?

Dr. Johannes Beermann: Meines Erachtens schießt eine Debatte zur „Privatisierung von ARD und ZDF“ über das Ziel hinaus. Hinter dieser Formulierung steht die Kernfrage, ob die Gesellschaft in Deutschland weiter am dualen Rundfunksystem festhalten will. Diese Frage möchte ich klar mit ja beantworten.

Beermann: "17,98 Euro sind die Messlatte, zur Not wird der Auftrag reduziert." (Foto: Sächsische Staatskanzlei)

Wir brauchen sowohl öffentlich-rechtliche als auch private Rundfunkangebote. Es muss neben Rundfunkangeboten, die sich allein an der Nachfrage orientieren, auch Angebote geben, die zuverlässige Informationen bieten oder auch Möglichkeiten für kulturelle Sendungen geben, die sich nicht allein am Massengeschmack orientieren. Die Frage, was zu den Aufgaben des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gehört, wird zur Zeit in der Arbeitsgemeinschaft Beitragsstabilität der Rundfunkkommission behandelt.

Warum benötigen wir den öffentlich-rechtlichen Rundfunk weiterhin für die Grundversorgung?

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat entschieden, dass es für eine Grundversorgung des öffentlich-rechtlichen Rundfunk bedarf. In der Tat ist es überlegenswert, wie der Grundversorgungsauftrag angesichts der Existenz und der Ausprägung von privaten Fernsehprogrammen aktuell aussieht. Er ist dynamisch und kann verändert werden.

Aufgrund der intensiven Sportberichterstattung oder der zahllosen Unterhaltungsshows kann man schon die Frage aufwerfen, ob diese auch so intensiv im öffentlich-rechtlichen Fernsehen gesendet werden müssen. Diese Frage stellt sich um so stärker, umso geringer die Format- oder Qualitätsunterschiede zwischen Privaten und Öffentlichen Veranstaltern ausfallen.

Worin sehen Sie diese Grundversorgung?

Was zur Grundversorgung gehört, steht im Rundfunkstaatsvertrag im Paragraph 11, Absatz 1 und 2 und kann dort nachgelesen werden. Es geht darum zu informieren, zu bilden, zu beraten und auch zu unterhalten, um die demokratischen, sozialen und kulturellen Bedürfnisse der Gesellschaft zu erfüllen.

Dies hat objektiv, unparteilich, vielfältig und ausgewogen zu geschehen – mit dem Ziel, Menschen und Länder zusammenzuführen.

Die Neugestaltung dieser Vorschrift ist Aufgabe der AG Beitragsstabilität. Hier wollen wir den zitierten Umschreibungen Leben geben: Was ist ein „öffentlich-rechtliches Angebotsprofil“? Der Umfang der Grundversorgung ist noch aktuell, wie intensiv das eine oder andere bearbeitet wird, erscheint mir diskussionswürdig.

Wäre für Sie unter Umständen eine Belieferung der öffentlich-rechtlichen Sender durch private Sender und damit auch eine Verwendung von Gebührenmitteln für diese Produktionen denkbar?

Ich darf daran erinnern, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk in seiner Programmgestaltung unabhängig ist. Wenn er Programmteile von außen ankauft (was im Bereich von Dokumentation und Spielfilmen z.B. schon durchaus Gang und Gäbe ist) ist es seine Sache, mit wem er dieseVerträge schließt. Vorgaben hierzu darf es in keiner Richtung geben.

Zeitungsverleger fordern, dass Zeitungen für ihre Online-Angebote Gebührenmittel erhalten, da diese Angebote auch einen gesellschaftlichen Mehrwert haben. Was halten Sie von dieser Idee?

Meiner Ansicht nach sind die Geschäftsmodelle strikt zu trennen. Es gibt Privatrundfunk, in dem mit Medien Geld verdient wird und öffentlich-rechtlicher Rundfunk, in dem Gebührenmittel für Medien ausgegeben werden. Aber beide Systeme verhalten sich zueinander in einer Art Dauertest und müssen mit- sowie gegeneinander Fortschritt gestalten. Veränderungen sind dabei nie ausgeschlossen.

Die Gebührenmittel sind anscheinend sehr begehrt, andere Bundesländern fordern sie z.B. für die Finanzierung des lokalen Fernsehens. Währe nicht anstelle der Rundfunkabgabe für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk grundsätzlich eine Medienabgabe für gesellschaftlich notwendigen Content, wie öffentlich-rechtlicher Rundfunk, Qualitätsjournalismus von Zeitungen, wichtige Online-Seiten oder Blogs sinnvoll und vertretbar?

Private haben ein Geschäftsmodell, mit dem sie Geld verdienen und dafür den Schutz unserer Wirtschaftsverfassung. Öffentlich-rechtlicher Rundfunk ist im Rahmen der Aufgabenzuweisung, die er von der Politik bekommt; frei. Er wird deswegen aus Gebühren finanziert. Die Trennung ist sinnvoll. Ob in einzelnen Ländern, in denen Lokalanbieter eine Tradition haben und nicht das große Geld verdienen, sogenannte Kabelgroschen eingezogen werden, sollte aus föderalistischen Gründen möglich sein. Mehr auch nicht. Wir wollen keine Staatsmedienwirtschaft.

Sachsen tritt für eine Deckelung der Rundfunkabgabe auf dem jetzigen Niveau von 17,98 Euro auch ab 2013 ein. Geraten Sie damit nicht wieder in die Gefahr, politisch Einfluss auf die Gebühr zu nehmen und damit in Kollision zum letzten Verfassungsgerichtsurteil?

Nein! Sachsen hat aus dem angesprochenen Urteil des Bundesverfassungsgerichts gelernt. Die öffentlichen Auftraggeber an die Rundfunkanstalten, die Länder, können die Aufgabe definieren. Wie die Aufträge abgearbeitet werden, bestimmen auch hinsichtlich des finanziellen Umfangs die Rundfunkanstalten.

Insofern können wir den Beitrag nicht bei 17,98 Euro deckeln. Wir haben die politische Absicht, dass der Beitrag nicht über 17,98 Euro nach der Systemumstellung steigt. Das fordert übrigens auch der Gutachter, der ehemalige Verfassungsrichter Prof. Kirchhof.

Politik darf nicht in den Geruch geraten, die Systemumstellung nur zu machen, um den durchschnittlichen privaten Gebührenzahler, der mehr als 90 Prozent des Aufkommens aufbringt, stärker zur Ader zu lassen. 17,98 Euro sind die Messlatte. Zur Not sind wir bereit, die Aufgaben so zu verringern, dass diese Meßlatte sicher nicht gerissen wird.

Sie können nicht verhindern, dass die öffentlich-rechtlichen Sender ihre Gebührenanmeldung bei der KEF einreichen. Wie wollen Sie die Gebührenhöhe begrenzen?

Wir können die Aufgaben des öffentlichrechtlichen Rundfunks konkretisieren und verkleinern. Brauchen wir alle Spartenprogramme, die die öffentlich-rechtlichen Fernsehanstalten derzeit betreiben?

Ich denke, es ist an der Zeit, dass wir uns z.B. folgende Fragen stellen: Brauchen wir das Erste, das ZDF und die dritten Programme? Gehört die Unterhaltung von Balletten und (Blas-)Orchestern zum Auftrag einer öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalt? Auch der Umfang einer Berichterstattung ist auf den Prüfstand zu stellen. Müssen sowohl ARD als auch das ZDF jeweils eigene Teams zur Berichterstattung zu olympischen Spielen schicken? Gibt es Möglichkeiten, Kosten bei der technischen Verbreitung zu reduzieren?

Angenommen, die Gebühreneinnahmen liegen durch die Umstellung auf das neue Modell über den gegenwärtigen, können sie sich auch eine Senkung der Gebühren pro Haushalt vorstellen?

Natürlich. Die KEF stellt mit ihrem Verfahren den Bedarf der Rundfunkanstalten fest. Dieser darf nicht überkompensiert werden. In diesem Zusammenhang ist es auch wichtig, perspektivisch die Werbung im öffentlich-rechtlichen Rundfunk abzuschaffen.

Die Ministerpräsidenten haben eine Arbeitsgruppe gebildet, die sich mit einer Überprüfung der Aufgaben des öffentlich-rechtlichen Rundfunks befassen soll. Aber haben Sie nicht im Zusammenhang mit dem 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag erst den Auftrag definiert? Warum eine erneute Überprüfung?

Im 12. RÄStV wurden Digitalkanäle und Telemedien aufgrund eines Kompromisses mit der EU beauftragt. Jetzt geht es darum, das Gesamtsystem in die richtige Bahn zu lenken und genau deshalb schauen wir uns das Gesamtsystem an.

In welchen Bereichen halten Sie eine Reduzierung des Angebotes für möglich?

Die AG hat ihre Arbeit noch nicht abgeschlossen. Ansatzpunkte sind, den Begriff Auftrag zu konkretisieren, Anstalten und Programme womöglich zusammenzulegen. Wir wollen auch mit den Anstalten über Kooperationen und verstärkten Austausch reden. Gleiches gilt für die Frage, ob die Rundfunkanstalten noch Sparpotenzial in ihrer Organisation schaffen können.

Die Telemedienkonzepte von ARD und ZDF sind bestätigt. Werden sich die Ministerpräsidenten des Streitthemas „Presseähnlichkeit“ noch einmal widmen oder sehen Sie hier keinen Beratungsbedarf mehr?

Von unserer Seite gibt es derzeit keinen Gesprächsbedarf, die Verfahren sind abgeschlossen.

Dieses Interview von Helmut Hartung mit Dr. Johannes Beermann, Chef der Staatskanzlei des Freistaates Sachsen, erschien unter dem Titel „17,98 Euro sind die Messlatte. Zur Not wird der Auftrag reduziert“ im medienpolitischen Fachmagazin promedia, Ausgabe 10/2010, das mit Carta kooperiert.

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