von Christian Humborg, 25.9.12
Jetzt ist es zwei Wochen her, dass das Politmagazin Monitor enthüllte, wie ein Gauselmann-Vertrauter ein Unternehmen der FDP gekauft haben soll.
Der damals geäußerte Vorwurf lautet: Verdeckte Parteispende, da überteuerter Kaufpreis. Zentrale Figur soll Herbert Schlottmann sein, Vorstandsmitglied der Gauselmann-Stiftung. Doch was passiert trotz dieses Verdachts: Fast nichts. Auf eine Stellungnahme der FDP, die über den Satz hinausgeht, alles sei nach Recht und Gesetz verlaufen, wartet man bis heute.
Inzwischen ritualhaft läßt die Bundestagsverwaltung mitteilen, sie prüfe den Vorgang. Man muss wissen, dass der Bundestag gern viel kommuniziert. An sehr vielen Werktagen produziert die Pressestelle der Bundestagsverwaltung drei Pressemitteilungen und mehr. Doch zu diesem Thema: Fehlanzeige. Nur auf Anfrage erklärte eine Sprecherin der Bundestagsverwaltung, man prüfe. Offensive Aufklärung sieht anders aus.
Ausgerechnet Gauselmann selbst ging gestern in die Kommunikationsoffensive. In einer ausführlichen Darstellung, die als OTS-Meldung verbreitet wurde, werden die Transaktionen erklärt. Die Behauptungen von Monitor seien unhaltbar. In der Meldung heißt es auch:
„Der Hinweis auf die Möglichkeit, Anteile an den zum Unternehmensbereich der FDP gehörenden Gesellschaften zu übernehmen, kam Dr. Hermann Otto Solms, dem der Unternehmer Gauselmann aus einer früheren Geschäftsbeziehung bekannt war. ‘Dr. Solms war in den 70er Jahren Jahren als Produzent von Bildschirmgeräten in der Automatenbranche tätig und zudem einer meiner wichtigsten Lieferanten von elektronischen Bildschirmspielen. Seitdem kennen wir uns’, stellt Paul Gauselmann fest.“
Wie wird es weitergehen? Vermutlich wird es irgendwann eine Mitteilung geben, dass man keinen Verstoß gegen das Parteiengesetz habe feststellen können, hoffentlich nicht am Tag vor der US-Präsidentenwahl oder am 23.12.2012. Es wird aller Voraussicht nach keine umfassende Darstellung des Sachverhalts geben. Es wird keine Erläuterung der Prüfungen und Überlegungen geben, die zu Bewertungen führen.
Wer ist diese Bundestagsverwaltung, die da prüft?
Es sind die Damen und Herren des Referats PM 3 der Bundestagsverwaltung. P steht für „Parlament und Abgeordnete“ und M steht für „Mandatsdienste“. Der Referatsleiter PM 3 berichtet an den Unterabteilungsleiter PM, der berichtet an den Abteilungsleiter P, der berichtet an den Direktor beim Deutschen Bundestag, und der berichtet an den Präsidenten des Deutschen Bundestages. Die Bezeichnungen P und M machen bereits deutlich, warum die bestehende Organisation der Überwachung der Parteienfinanzierung fragwürdig ist. Warum ist eine Abteilung, die für das Parlament zuständig ist, für Parteien zuständig, die gar nicht im Parlament vertreten sind? Wahrscheinlich ist die Zuständigkeit „historisch gewachsen“.
Es wird Zeit, dass es endlich eine Diskussion über die Neuorganisation der Überwachung der Parteienfinanzierung gibt.
Verschiedene Vorschläge gibt es: Die Einen wollen die Überwachung beim Bundesrechnungshof ansiedeln. Zweitens gibt es die Idee, dem Bundespräsidenten die Aufgabe zu übertragen. Schließlich gehört es auch zu seinen Aufgaben, zu entscheiden, wann eine Parteienfinanzierungskommission einzuberufen ist. Drittens könnte das Referat PM 3 verselbständigt und eine größtmögliche Unabhängigkeit des Leitenden verankert werden, analog dem Wehrbeauftragten des Bundestages. In jedem Fall kann es nicht bleiben wie es ist.
Erst vor anderthalb Jahren hatte die Süddeutsche Zeitung den Gauselmann-Parteispendenskandal enthüllt, daraufhin habe ich dann auf diesem Blog darüber geschrieben. Damals hatten mehrere Parteien von den Spenden aus dem Umfeld des Automatenkönigs Gauselmann profitiert: CDU, CSU, SPD, FDP und Grüne. Die Prüfung der Bundestagsverwaltung erbrachte damals keine Beanstandungen. So wird es vermutlich auch diesmal wieder sein.