Fünf Fragen und Antworten zu Frank-Walter Steinmeier: “Die Beziehung von Medien und Demokratie ist heute manchmal brüchig”

von , 16.9.09

Der Text “Die Beziehung von Medien und Demokratie ist heute manchmal brüchig” von SPD-Kanzlerkandidat Frank-Walter Steinmeier hat eine große Diskussion in Kommentaren und Blog-Beiträgen ausgelöst. Marc Jan Eumann, Vorsitzender der SPD-Medienkommission, antwortet mit diesem Beitrag hier auf zentrale Fragen und Kritik im Zusammenhang mit Steinmeier-Text.

1. Die Vielfalt und Unabhängigkeit der Medien wird nicht nur durch wirtschaftliche Interessen bedroht, sondern auch durch die Politik. Zur Stärkung des öffentlich-rechtlichen Systems erscheint auch eine Stärkung seiner Unabhängig von Interessen der Parteien erforderlich. Warum tritt die SPD dafür nicht deutlicher ein?

Die Zeiten sind – und das ist gut so – vorbei, in denen Kandidatinnen und Kandidaten der Staatskanzleien automatisch Intendanten wurden. Beispiele: Weder Gruber (BR), noch Reim (rbb), noch Piel (WDR), noch Marmor (NDR) waren die Favoriten der Regierungschefs. Das ändert nichts daran, dass es immer wieder politische Einflussversuche und Interventionen gibt: Koch ist hier wieder einmal das unrühmliche Beispiel. Seine Intervention in Sachen Brender schadet dem öffentlich-rechtlichen System und der politischen Kultur. Darüber wird gestritten. Leider findet diese Auseinandersetzung nur in Teilöffentlichkeiten statt.

Die SPD setzt sich für einen unabhängigen öffentlich-rechtlichen Rundfunk ein – und für starke Gremien.

Ganz aktuell: Rüttgers macht gerade in NRW den “kleinen” Koch. Die CDU/FDP Landesregierung hat eine Novelle zum WDR-Gesetz vorgelegt, die u.a. beinhaltet, dass der Ministerpräsident einen Vertreter/eine Vertreterin in den Programmausschuss des WDR entsenden darf. Das ist falsch. Im Programmausschuss hat die Regierung nichts verloren.

Gleichzeitig bin ich gegen ein schlichtes “Politik(er) raus den Gremien”. Politikerinnen und Politiker sind demokratisch legitimiert und agieren mit gleicher Berechtigung wie Akteure gesellschaftlicher Gruppen als Vertreter der Allgemeinheit. Einzige Voraussetzung: Ihr Einfluss darf nicht bestimmend sein. Das ist in allen Gremien von Landesrundfunkanstalten sichergestellt. Kontrovers diskutiert wird hier vor allem die Zusammensetzung des ZDF-Verwaltungsrates.

Frage 2: Warum fordert die SPD einerseits ein Medienkonzentrationsrecht gegen “neue Vermachtungsstrukturen” (Beispiel Google) und gleichzeitig ein erleichtertes Pressefusionsrecht für Zeitungen? Werden hier nicht die die alten (Print-)Medien privilegiert? Macht sich Steinmeier zum Lobbyisten der partikularen Verlegerintersesen?

Die lange Antwort sieht so aus: Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sind spezifische Regelungen zur Sicherung der Meinungsvielfalt im Rundfunk unverzichtbar. Aufgabe der Medien ist es, die durch Art. 5. Abs. 1 Satz 1 GG geschützte Meinungs- und Informationsfreiheit zu verwirklichen. Dem liegt die Erkenntnis zugrunde, dass freie, möglichst umfassende Meinungsbildung Grundvoraussetzung für die Funktionsfähigkeit des demokratischen Systems ist (vgl. dazu BVerfGE 5, 85, 205; 7, 198, 208). Freie Meinungsbildung hat aus Sicht des Bundesverfassungsgerichts neben der demokratischen Dimension ebenfalls eine kulturelle und sozialstaatliche Dimension. Der Rundfunk, und hier insbesondere das Fernsehen, ist nach der Spruchpraxis des Bundesverfassungsgerichts für den Prozess der freien Meinungsbildung die wichtigste Plattform und bedarf deshalb eines besonderen Schutzes. Das Leitmedium Fernsehen vermittelt durch seine besondere Wirkungsweise – der Kombination aus Text, Ton und bewegtem Bild –   in besonderer Weise Authentizität der dargestellten Inhalte. Aktualität, Breitenwirkung und Suggestivkraft sind die entscheidenden Kriterien des Bundesverfassungsgerichts für die besondere Schutzbedürftigkeit des Mediums Rundfunks – und das soll nach Ansicht des Gerichts auch in der digitalen Welt gelten.

Kurzum: Ohne ein spezifisches Medienkonzentrationsrecht geht es nicht – und das ist auch gut so: Denn das Wettbewerbsrecht regelt Märkte – muss aber für publizistische Fragen und Machtstellungen blind sein. So kann die kartellrechtliche Fusionskontrolle beispielsweise nur externes Wachstum erfassen. Kommunikative Machtstellungen können aber auch ohne einen Beteiligungserwerb durch eigenen Programmzuwachs entstehen oder sogar dadurch, dass Konkurrenzangebote wegfallen.

Im zweiten Gebührenurteil hat das Gericht ausgeführt, dass die besondere Bedeutung des Rundfunks auch angesichts der technologischen Neuerungen der letzten Jahre und der dadurch ermöglichten Vermehrung der Übertragungskapazitäten der Medienmärkte gelte (BVerfGE 119, 181, 215f.). Das Gericht verweist auch auf fortschreitende horizontale und vertikale Verflechtungen auf den Medienmärkten und auf Vielfaltgefahren aufgrund spezifischer ökonomischer Eigenschaften und Marktbedingungen des Rundfunks. Die durch die Digitalisierung angestoßenen und mit ihr einhergehenden Veränderungen stellen Voraussetzungen unserer Medienordnung in Frage. Mediennutzung und die Relevanz der Mediengattungen und ihre Verflechtungen sind in einem rasanten Wandel begriffen. Die Nutzung gleicher Inhalte über verschiedene Plattformen, die Konvergenz der Endgeräte sowie veränderte Nutzungsgewohnheiten beschreiben den Veränderungsbedarf in Umrissen.

Die parallelen Entwicklungen im Zusammenhang mit Globalisierung und Digitalisierung haben einen revolutionären Charakter. Das Hans-Bredow-Institut hat im wissenschaftlichen Gutachten zum Kommunikations- und Medienbericht der Bundesregierung 2008 Aspekte dieses Prozesses wie folgt beschrieben:
“Aus der Sicht der Nutzer gehören die verschiedenen Medien zusammen, sie werden im Ensemble genutzt. Diese Beobachtungen sind für medien- und kommunikationspolitische Überlegungen insofern hoch relevant, als die bisherige Trennung politischer und rechtlicher Rahmenbedingungen für die Einzelmedien in Frage gestellt wird. Wenn die Funktionen der Medien sich überwiegend aus ihrem Zusammenspiel mit anderen Medien ergeben, liegt es nahe, auch dieses Zusammenspiel zum Anknüpfungspunkt für medien- und kommunikationspolitische Maßnahmen zu machen.”

Es verwundert nicht, dass das geltende rundfunkzentrierte Modell dieser Entwicklung nicht mehr umfänglich gerecht werden kann.
Allerdings: Ein neues Wunder, wie es sich seinerzeit im idyllischen Bad Neuenahr vollzog, ist nicht in Sicht. Noch nicht? Eine große Lösung – die den Pressebereich in das Medienkonzentrationsrecht einbeziehen müsste –  ist verfassungsrechtlich problematisch und bis auf weiteres medienpolitisch nicht wünschenswert.
Jüngst unternahm der CSU-Medienpolitiker Eberhard Sinner einen Vorstoß, das Medienkonzentrationsrecht für das bundesweite Fernsehen zu ändern: “Es muss etwas geschehen”, lautete der Appell. (1) Sinner knüpft seine Überlegungen an die gescheiterte Übernahme der ProSiebenSat1Media AG durch die Axel Springer AG und stellt in diesem Zusammenhang die Frage, “ob das deutsche Kartell- und Medienkonzentrationsrecht noch zeitgemäß ist”(2). Diese gedankliche Verknüpfung wird eine sinnvolle Reform des Medienkonzentrationsrechts eher behindern. Denn das Ziel, vorherrschende Meinungsmacht zu verhindern, darf nicht in die Waagschale geworfen werden mit dem zumindest fragwürdigen Wirken von international agierenden Finanzinvestoren bei ProSiebenSat1.

Mit anderen Worten: Einen nationalen Rabatt auf vorherrschende Meinungsmacht kann und darf es nicht geben. Sinners Sympathie für die Abschaffung eines spezifischen Medienkonzentrationsrechts ist und bleibt – auch im Freistaat – verfassungswidrig. Sein Vorschlag, dass die KEK unterhalb der in §26 Abs. 2 Sätze 1 und 2 RStV genannten Schwellen kein Prüfverfahren einleiten beziehungsweise Verfügungen erlassen darf, hebelt das Konzentrationsrecht aus.  Insa Sjurts (FK 10/2009) hat deshalb recht, wenn sie festhält:  “Die neuerlichen Vorschläge Sinners … beschleunigen die Erosion des geltenden Rechts. Sie machen aus den Vermutungstatbeständen des § 26 Abs.2 RStV Definitionstatbestände und setzen an die Stelle eines dynamisch offenen Tatbestandes einen starr abgeschlossenen Tatbestand.” (3) Das bedeutete im Ergebnis: noch mehr als bislang auf starre Zuschaueranteilsgrenzen im Fernsehen abzustellen, während die zunehmende Medienverflechtung gerade eine flexible Handhabung gebietet.
Sinnvoll erscheint es hingegen, den von der KEK gemachten Vorschlag umzusetzen, eine Aufgreifschwelle von 15 Prozent vorzusehen, um vor allem eine Entlastung von offensichtlich unnötigen Prüfverfahren für die vielen “kleinen” Veranstalter zu erreichen.

Am Anfang des Reformprozesses muss die Evaluierung der Gefährdungspotenziale vorherrschender Meinungsmacht stehen. Zu fragen ist beispielsweise, ob der Rundfunk, insbesondere das Fernsehen, auch weiterhin das zentrale Medium der öffentlichen Meinungsbildung ist. Die Antwort darauf lautet: Vorläufig kann dies in einer pauschalen Betrachtungsweise noch angenommen werden. Zu diesem Ergebnis kommen auch Wolfgang Schulz und Uwe Hasebrink in der Medienkurzanalyse der LfM und der FES mit dem Titel: “Macht als Wirkungspotenzial” (April 2009). “Zunächst lässt sich feststellen, dass es für die Fokussierung auf Fernsehen bei der Meinungsmachtkontrolle durchaus wissenschaftlich belegbare Gründe gibt.” (4) Aber stimmt die Gewichtung noch? Welche Meinungsbildungsprozesse gehen von audiovisuellen Angeboten, linear und nichtlinear, im Internet aus?

Der verfassungsrechtliche Rundfunkbegriff ist entwicklungsoffen und schließt ausdrücklich an die Allgemeinheit gerichtete “rundfunkähnliche” Dienste ein. Mit dem 12. RÄndStV sind insofern konsequent für den öffentlich-rechtlichen Bereich künftig journalistisch-redaktionell gestaltete Telemedien mit einbezogen. Auch viele Online-Inhalte kommerzieller Anbieter erfüllen die bereits genannten rundfunktypischen Merkmale Aktualität, Breitenwirkung, Suggestivkraft. Deshalb sollten diese Telemedien in die Vielfalts-Regulierung mit aufgenommen werden. Dass dies nicht für alle Telemedien gilt, ist selbstverständlich. Es bedarf einer differenzierenden Betrachtungsweise verschiedener Dienste. (5) Deshalb muss der Gesetzgeber eine geeignete Messgröße entwickeln (lassen), um das medienkonzentrationsrechtlich relevante Einflusspotential von Online-Diensten zu erfassen. Die wissenschaftlich fundierte Etablierung eines immer wieder anzupassenden Punktesystems bei der Einbeziehung anderer Medien in die rundfunkzentrierte Konzentrationskontrolle erscheint hinreichend flexibel, um auf aktuelle und zukünftige Veränderungen reagieren zu können und gleichzeitig das Ziel, vorherrschende Meinungsmacht zu verhindern, zu erreichen. Insgesamt spricht viel dafür, den Beurteilungsspielraum der KEK bei der Feststellung vorherrschender Meinungsmacht eher noch großzügiger als enger zu gestalten. Durch ein Konsultationsverfahren kann das jeweils geltende Punktesystem für die betroffenen Unternehmen und die Öffentlichkeit transparent gemacht werden; durch eine regelmäßige Evaluation dieses System kann gesetzgeberisch mit Blick auf die schnellen Marktentwicklungen flexibel gesteuert werden.

In diesem Kontext ist es unverzichtbar, entsprechende Daten und Informationen des Mediensystems noch umfassender, als es bereits durch die Konzentrationsberichte der KEK geschieht, aufzubereiten, um die Entwicklungen nachvollziehbar zu machen und um über eine Entscheidungsgrundlage für mögliche Änderungen im Punktesystem zu verfügen.
Zu konstatieren ist jedoch: Wir kennen, was die Nutzung anderer Medien als das Fernsehen und ihre Vergleichbarkeit mit der Fernsehnutzung betrifft, noch zu wenige valide Daten und haben noch zu wenige übergreifende Vergleichsmaßstäbe. Deswegen sollte ein umfassenderer Medien- und Kommunikationsbericht alle zwei Jahre fortgeschrieben werden. Zugleich könnten die Bemühungen der KEK, eine medienübergreifende Datenbank aufzubauen, in einem stärkeren Maße gefordert und gefördert werden, gegebenenfalls durch eine gesetzliche Verankerung.

Zu fragen ist auch: Wie sind Konzentrationsprozesse an anderen Gliedern der crossmedialen Kette oder in einflussreichen Bereichen ganz außerhalb des Rundfunks zu gewichten? Welche Rolle bei der Meinungsbildung spielt etwa eine Suchmaschine? Wir alle haben, Stichwort Google, die Ahnung, da steckt mehr dahinter. Aber was? Und was genau? Richtig bleibt: Meinungsmacht kann nur ein Mächtiger ausüben – und ist der Einsatz eines Algorithmus bereits eine solche Machtposition?

Deswegen sollten wir die Suchmaschinen zunächst da einsortieren, wo sie vielleicht eher als in das Medienkonzentrationsrecht hingehören: in die Plattform- bzw. Navigatorenregulierung. Mögliche kompetenzrechtliche Probleme liegen auf der Hand –  Links als solche sind keine Medien, eine Suchmaschine kein Medium – aber vor dem Hintergrund der Möglichkeit eines großen Missbrauchspotentials bei der Vorsortierung und Gewichtung von Informationen, sollte eine angemessene Lösung zu finden sein.
Darüber hinaus kann der Einfluss der Suchmaschinen auch im Konzentrationsrecht Berücksichtigung finden: Sollten sich einzelne Suchmaschinen zu Publishern entwickeln, oder sollten sie auf verwandten Märkten (z. B. Werbung) eine marktbeherrschende Stellung einnehmen, könnten sie automatisch mehr Gewicht erhalten  – und damit mehr Punkte.
Presseunternehmen werden in diesem Kontext bislang den verwandten Märkten zugerechnet (Vgl. Entscheidung Springer/Pro7Sat1).

Ich will gar nicht weiter darauf eingehen, ob das Angebot von Spiegel online mit Blick auf Aktualität, Breitenwirkung und Suggestivkraft viele sogenannte Rundfunkprogramme längst überholt hat (vgl. dazu Ausführungen oben). Sondern mich dem zweiten Aspekt der Frage, dem Pressefusionsrecht widmen, das ausschließlich im Wettbewerbsrecht verortet ist. Die Finanz- und Wirtschaftskrise lässt die Strukturkrise deutlich zu Tage treten, die sogenannten klassischen Medien, insbesondere die Tageszeitungen erfahren. Die Auflagen und Reichweiten der regionalen Zeitungen sinken kontinuierlich – und im Ergebnis dramatisch. Vor allem Jüngere verzichten immer häufiger auf die Nutzung der Tageszeitung. Dies bestätigt auch die aktuelle JIM-Studie 2008. Auf die Frage, auf welches Medium Jugendliche im Alter von 12 bis 19 Jahren am wenigstens verzichten können, hat das Internet das Fernsehen mit 29 Prozent zu 16 Prozent deutlich hinter sich gelassen. Das Schlusslicht bilden die Tageszeitungen. Lediglich drei Prozent der Jugendlichen schenken der Tageszeitung bei dieser Frage ihre Priorität. Im Jahr 2000 waren es immerhin noch 9 % –  und das Fernsehen war in jenem Jahr mit 34% einsamer Spitzenreiter.

Wie lässt sich dieser Trend stoppen, wenn er sich schon nicht umkehren lässt? Ein Patentrezept gibt es nicht. Aber deshalb sollte man nicht auf alle Therapiemöglichkeiten ganz verzichten. So könnte ich mir vorstellen, dass die Zeitung integraler Bestandteil des Unterrichts wird. Aus einzelnen, hervorragenden Projekten wie ZeitungsZeit oder Zeitung in der Schule müssen flächendeckende und verbindliche Angebote an allen Schulen werden (Vgl. dazu: Rager/Schäder: ZeitungsZeit – Nachrichten für die Schule. Evaluationsbericht 2008). In diesen Kontext gehört auch das Thema Medienkompetenz. Angesichts der Vielzahl verfügbarer Quellen geht es um die Fähigkeit des Einzelnen, gezielt Informationen aus der Datenflut herauszufiltern, diese einzuordnen und zu bewerten. (Vgl. dazu: Medienkompetenz 2.0 – Impulse für eine vernetzte Bildungs- und Medienpolitik, Beschluss auf dem Hamburger SPD-Parteitag 2007).

Aber nicht nur durch den Auflagenrückgang gerät die Zeitung, gerät Qualitätsjournalismus ökonomisch unter Druck. Der Verlust von ins Internet abwandernden Anzeigen reduziert ebenfalls dramatisch die wirtschaftliche Basis von Zeitungen und erodiert die Finanzierung auch bisher noch gut ausgestatteter Redaktionen. Der Anzeigenschwund speist sich aus einer Kombination aus konjunkturellen und strukturellen Faktoren. Dabei ist klar: Grundlage für die Akzeptanz und Relevanz einer Zeitung ist die journalistische Substanz.
Angesichts der herausragenden Bedeutung, die vor allem Tageszeitungen für den Zusammenhalt und den Willensbildungsprozess einer Gesellschaft noch haben, halte ich es sinnvoll, gemeinsam zu überlegen, welche Instrumente wir in die Hand nehmen sollten, um die jetzt noch bestehende Vielfalt zu sichern – und damit auch die Arbeitsplätze von qualifizierten Journalistinnen und Journalisten.

Direkte staatliche Zuschüsse an Zeitungen, wie sie in vielen anderen europäischen Staaten, z.B. Italien, Frankreich, Schweden, üblich sind, halte ich nicht für zielführend. Ich würde lieber über alternative Instrumente nachdenken wie eine Stiftung für investigativen Journalismus. Im Bereich der Journalistenaus- und -weiterbildung könnten vor allem die Länder mehr Akzente setzen. Auch das ist aus meiner Sicht ein wichtiger Beitrag, um die Zeitungslandschaft mit ihrem Qualitätsjournalismus zu sichern. Konkret: Mehr Lehrstühle an Hochschulen, um dem Prozess der Deprofessionalisierung entgegenzuwirken.

“Gerade die Entwicklung der Massenmedien nach 1945 hat gezeigt, dass das freie Spiel der Kräfte, eine unregulierte Entwicklung nicht der Vielfalt dient, sondern der Konzentration von Medienmacht. Diese Strategie führte überall in der westlichen Welt zu einer Entwicklung,  die der amerikanische Wirtschaftshistoriker Robert McChesney so beschrieben hat: Rich Media. Poor Democracy (2000). Wer die Medien dem Markt überlässt, schwächt sie in ihrer demokratischen Rolle und macht sie ausschließlich zu Waren und Dienstleistungen. Deswegen sehe ich Medien immer als beides: als Wirtschafts- und als Kulturgut, als Produkt der Warengesellschaft und zugleich als Träger eines „öffentlichen Dienstes“, eines public service”, schreibt Steinmeier – und ich meine, er hat recht: Wie es in der Quantenphysik den Welle-Teilchen-Dualismus gibt, lassen sich bei den Medien beide Aspekte nicht voneinander trennen.

Das Thema Pressefusionskontrolle ist in diesem Kontext umstritten, da niemand prognostizieren kann, welche tatsächlichen Auswirkungen auf die Vielfalt beispielsweise eine Veränderung des Aufgreifkriteriums haben wird. Voraussetzung ist: Die Verlage müssen abgestimmte Vorschläge unterbreiten. Erst wenn diese Vorschläge vorliegen, kann ein politischer Beratungsprozess in Gang gesetzt werden.  Um es klar zu sagen: Dieser Prozess muss schnell in Gang gebracht werden, wollen wir nicht ein Zeitungssterben riskieren, so wie es sich in den Vereinigten Staaten gerade abzeichnet. Für interessant halte ich in diesem Zusammenhang einen Vorschlag zum Thema Nachbarschaftsfusionen, der auf eine Änderung des §36 GWB zielt. Sollte die Lockerung der Restriktionen mit der konkreten Zusage einhergehen, redaktionelle Einheiten und Titel zu erhalten, wäre dies auch ein Beitrag zur Vielfaltsicherung. Mit Blick auf Kooperationen agieren viele Verlage bereits in einer Art Grauzone. Hier zu klaren und verbindlichen Regelungen zu kommen, halte ich deshalb ebenfalls für erforderlich. Auch beim Thema Leistungsschutzrechte sehe ich Handlungsbedarf. Hier sind allerdings noch präzise Vorschläge gefragt und die Verständigung mit den Autorinnen und Autoren steht ebenfalls erst am Anfang.

Mit Blick auf die Tageszeitungen lautet meine These deshalb:
Um publizistische Vielfalt zu sichern, sind größere ökonomische Einheiten akzeptabel.

Frage 3: Was soll ein Rechtsrahmen für Internetangebote konkret bedeuten? Sind es nicht gerade die aktuellen Gesetze (Zensur, Vorratsdaten etc.), die die “positiven Möglichkeiten verdunkeln”? Die Politik warnt vor Vermachtungsstrukturen, während sie selbst versucht, das Internet für sich zu vermachten. Ist die Inhaltsvielfalt im Netz tatsächlich bedroht? Warum thematisiert die SPD nicht stärker, dass das Internet auch sehr viel Vielfalt gebracht hat? Warum tritt sie nicht vor allem auch dafür ein, diese Vielfalt zu sichern – etwa durch ein Eintreten für Netzneutralität und faire Bedingungen des Informationsaustauschs?

Chancen nutzen – damit Brecht doch Recht bekommt.
“Um nun positiv zu werden: Das heißt, um das Positive am Rundfunk aufzustöbern; ein Vorschlag zur Umfunktionierung des Rundfunks: Der Rundfunk ist aus einem Distributionsapparat in einen Kommunikationsapparat zu verwandeln. Der Rundfunk wäre der denkbar großartigste Kommunikationsapparat des öffentlichen Lebens (…), wenn er es verstünde, nicht nur auszusenden, sondern auch zu empfangen, also den Hörer nicht nur zu hören, sondern auch sprechend zu machen und ihn nicht zu isolieren, sondern ihn auch in Beziehung zu setzen”, formulierte Bert Brecht Anfang der Dreißiger Jahre des vergangenen Jahrhunderts. Dieser Wunsch kann in Erfüllung gehen. Aus Sendern werden auch Empfänger, aus Empfängern werden auch Sender. Jeder Einzelne ist in der Lage, seine Kompetenzen, seine Erfahrungen, seine Meinungen, Ansichten und Einsichten digital zu verbreiten. Nicht alles, vielleicht auch nur der kleinere Teil wird davon meinungsrelevant sein. Aber es entstehen neue Erfahrungs- und Kommunikationswelten. Das ist immer dann eine wichtige Bereicherung, und somit ein Mehr an Vielfalt, wenn es über die reine Selbstdarstellung des Einzelnen hinausgeht.
Das Wahljahr 2009 wird auf besondere Weise zeigen, welche Relevanz neue Medien für die politische Kommunikation und öffentliche Meinungsbildung haben. Welchen Anteil beispielsweise Blogs an dieser Entwicklung haben werden, wird sich in Prozentanteilen nur schwer fassen lassen. Das mindert ihre Relevanz für den Willensbildungsprozess bestimmter Zielgruppen aber keinesfalls. Im Gegenteil. Es entstehen neue gesellschaftliche Debatten an Orten, die für manche tatsächlich Neuland sind. Das ist eine Bereicherung für die öffentliche und politische Kommunikation. Wir brauchen mehr Orte für die Diskussion der öffentlichen Sache: Wenn diese Diskussion fatalerweise immer weniger Orte in den klassischen Medien findet, dann ist es umso wichtiger, dass neue Medien diese Aufgabe übernehmen.
Die Inhalte, die einen Beitrag zur Meinungsbildung leisten, unabhängig über welchen Weg und an welchem Ort sie ihre Wirkung entfalten, gilt es jetzt und in Zukunft besonders und gesondert zu betrachten und gegebenenfalls zu regulieren. Wenn Selbstregulierung eine größere Rolle einnehmen kann, ist das gut, wenn nicht, geht es gut über Regulierung. Das Zusammenwirken dieser beiden sinnvollen Instrumente gilt es deshalb neu auszuloten. Das wird im Grundsätzlichen immer seltener gelingen, aber im Einzelfall dafür umso häufiger. (Auszug aus Eumann/Stadelmaier, S.207f.)
Das Internet ist mehr als ein Medium – keine Frage. Aber es ist eben auch kein rechtsfreier Raum. Ich stimme, um es jetzt kurz zu machen, im wesentlichen der Aufforderung von Karsten Polke-Majewski zu: “Reguliert das Netz!” (www.zeit.de).

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