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Fünf Gemeinplätze zu rechtswissenschaftlichen Blogs, und was von ihnen zu halten ist

von , 23.6.14

In einigen Wochen wird der Verfassungsblog fünf Jahre alt. Der Geburtstag ist zwar erst am 30. Juli, und sich selbst zu gratulieren, bevor der Tag überhaupt da ist, bringt bekanntlich doppelt Unglück. Deshalb will ich mich damit gar nicht aufhalten, sondern lieber aufschreiben, was mir anlässlich einer kleinen Tagung in Paris durch den Kopf geht, an der ich am Montag teilnehmen durfte. Sie fand an der Ecole Normale Supérieure statt und versammelte ein gutes Dutzend französischer Juristinnen und Juristen, teils mit aktivem, teils mit beobachtendem Interesse am Tagungsthema, nämlich: “Les blogs juridiques“.

Gibt es die überhaupt?

Die gibt es in der Tat, wenngleich nach meinem Eindruck von ihnen hierzulande kaum oder gar nicht Notiz genommen wird. Daran möchten wir im Zuge unseres Projekts, ein europäisches Verfassungsblog-Netzwerk zu knüpfen, etwas ändern – mehr darüber in einem Interview mit dem französischen Menschenrechts-Blogger Serge Slama, das wir in den nächsten Tagen hier veröffentlichen werden.

Für mich lag der Nutzen der Tagung aber nicht nur in der Möglichkeit, Ansprech- und potenzielle Kooperationspartner für unser Projekt zu finden, sondern darin, die Gemeinplätze, denen ich in fünf Jahren Verfassungsblog wieder und wieder begegnet bin, in der französischen Debatte über rechtswissenschaftliche Blogs gespiegelt zu sehen.

 

1. Blogs sind ephemer, nur Gedrucktes bleibt

Ich war überrascht, wie viel Raum dieser Punkt in der Debatte in Paris eingenommen hat: Blogs, so scheint es, gelten für viele immer noch als flüchtiges, kurzlebiges Medium, dessen Inhalte nach spätestens ein paar Tagen sterben und sich auf dem Meeresgrund des Internets in totes Datensediment verwandeln.

Daran ist insofern etwas, als die Veröffentlichungslogik des Blogformats dieses Bild zu unterstützen scheint: Obenauf schwimmt, was neu ist. Älteres sinkt schnell nach unten und ist irgendwann nur noch für die zu finden, die sich unermüdlich durch die “älteren Beiträge” klicken oder die Suchfunktion bemühen.

Trotzdem scheint mir das Bild in die Irre zu führen. Erstens steht es in eklatantem Gegensatz zu einem anderen Gemeinplatz, nämlich, dass das Internet nichts vergisst. Was nach unten sinkt, wird nicht zu Sand zermahlen, sondern auf das Prächtigste konserviert und bleibt für paläontologisch interessierte künftige Juristengenerationen durch Suchmaschinen und Links problemlos auffind- und studierbar.

Außerdem kommt es durchaus vor, dass bereits auf den Grund gesunkene Blogposts durch die Strömungen der politischen Aktualität wieder an die Oberfläche gespült werden: Einer meiner meistgeklickten Blogposts ever ist ein Bericht über eine Veranstaltung vom Februar 2011, wo Christoph Möllers der damaligen bayerischen Justizministerin Beate Merk erklären musste, warum sie mit ihrer These, es gebe ein Grundrecht auf Schutz vor Straftätern, falsch liegt. Jedes Mal, wenn wieder jemand dieses Grundrecht auf Sicherheit postuliert, verlinkt irgendwo jemand auf diesen Blogpost und treibt ihm neue Aufmerksamkeit zu.

Vor allem aber scheint mir die Frage zu sein: ephemer im Gegensatz wozu?

Wenn ich meinem Text ein langes Leben wünsche, ist er dann wirklich zwischen zwei Buchdeckeln am besten aufgehoben? Wer jemals mitansehen musste, wie ein selbst geschriebenes Buch erst aus dem Handel genommen, dann verramscht und schließlich als Makulatur in den Pulper geschmissen wird, der wird für den Glauben an die Ewigkeit bedruckten Papiers nur ein bitteres Lächeln übrig haben. Und selbst, wenn die Stabi noch ein gilbes Exemplar aufbewahrt: Dessen friedhofsstille Existenz im ewigen Dunkel des Magazins, alle paar Jahrzehnte vom Lichtstrahl einer flüchtigen Schlagwortsuche gestreift, scheint sich mir von der der meisten meiner Blogposts des Jahres 2010 nicht allzu sehr zu unterscheiden.

Vor allem, wenn es um die Dokumentation von Debatten geht, finde ich das Bestehen auf bedrucktem Papier oft regelrecht sonderbar. Nach einer Konferenz oder einer Tagung irgendeinem Verlag Tausende Euros Druckkostenzuschuss in den Rachen zu schmeißen und dafür den Großteil der verlegerischen Arbeit auch noch selber machen zu müssen, nur, damit eineinhalb Jahre post factum ein Tagungsband erscheint, der keinen Menschen mehr interessiert – wozu das gut sein soll, fällt mir nicht leicht, zu verstehen. Zumal man das gleiche Ergebnis auch digital haben könnte, nämlich die Debatte auch für Nichtanwesende zugänglich, dokumentiert und referenzierbar zu machen – für einen Bruchteil der Kosten, dafür mehr oder weniger in Echtzeit.

Der einzige Punkt, an dem mir der Einwand der Ephemerität eine gewisse Berechtigung zu haben scheint, ist dieser: Was passiert, wenn ein Blog eingestellt wird?

Das scheint in Frankreich mit einem sehr erfolgreichen Blog zum Öffentlichen Recht passiert zu sein, den Frédéric Rolin von Paris X-Nanterre betrieben hatte. Die meisten erfolgreichen Blogs sind Projekte von Einzelkämpfern, bei denen das nötige Temperament sich auf glückliche Weise mit sprachlichem Geschick und fachlicher Expertise vereint. Und wenn sie die Lust zu dieser notorisch zeitintensiven Tätigkeit verlässt, dann hören sie halt einfach auf.

 

2. Bloggen ist was für Narzissten

Apropos Einzelkämpfer: Unter den Tagungsgästen in Paris war auch Philippe Bilger, ein ehemaliger Staatsanwalt, der einen viel beachteten Blog namens “Justice au singulier” betreibt. Bilger spricht jenes unvergleichliche nasal-gedehnte Französisch voller subjonctifs und passés simples, das den gebildeten Magistraten alter Schule auszeichnet, und was er schreibt, kann man getrost mit dem schönen Wort super-réac bezeichnen (er selbst würde nicht widersprechen). Bilger jedenfalls gab fröhlich zu Protokoll, sein Motiv zum Bloggen sei nichts anderes als sein Narzissmus.

Auch das lässt sich auf den ersten Blick bis zu einem gewissen Punkt durchaus generalisieren: Wie selbstverliebt muss jemand sein, der sich alle paar Tage hinstellt und ein unbestimmtes Publikum mit in der ersten Person formulierten Betrachtungen über Welt und Gesellschaft beglückt? Es gibt ohne Zweifel eine Menge Blogs, auf die die Narzissmus-Diagnose zutrifft, und auch ich bekenne, nach einem Tag mit 100 Facebook-Likes, Retweets und Kommentaren zufriedener zu Bett zu gehen, als nach einem ohne.

Trotzdem glaube ich, dass die Welt der Blogs, der juristischen zumal, erst jenseits dieser Narzissmus-Sphäre anfängt, wirklich spannend zu werden.

An narzisstischen Bescheidwissern und Weltendeutern, die sich im Spiegel der öffentlichen Aufmerksamkeit bewundern, herrscht auch unter Zeitungs- und Fernsehjournalistinnen wahrhaftig kein Mangel, genauso wenig, wie unter Juraprofessoren. Blogger, die guten jedenfalls, zeichnen sich dagegen durch etwas aus, was diesen in aller Regel abgeht – durch eine wirkliche Neugier, was andere zu dem meinen, was sie zu sagen haben.

Ein Blogpost ist erst komplett, wenn man die Kommentare dazu nimmt. Wenn ich in einem Blogpost schreibe “Ich sehe das so”, dann tue ich das (anders als bei einem Leitartikel) in dem Bewusstsein, dass jede Leserin da draußen, die ich zum Widerspruch reize, mir brühwarm und ohne falsche Schonung unter meinen Text schreiben kann und wird, warum man das auch ganz anders sehen kann. Und wenn ich, Gott bewahre, einen richtigen Blödsinn schreiben sollte, wird sich (wiederum anders als beim Leitartikel) der Schaden für den Leser dadurch in Grenzen halten, dass er in den Kommentaren sofort erfährt, woran er ist. (Was natürlich nur funktioniert, wenn nicht unter den Kommentatoren seinerseits zu viele narzisstisch gestörte Persönlichkeiten a.k.a. Trolle unterwegs sind.)

Mit anderen Worten: Bloggen heißt Debatten anstoßen. Mattias Kumm sagt, es gibt eine Rechtspflicht für den Rat, Jean-Claude Juncker zu nominieren. Kenneth Armstrong sagt, die gibt es keineswegs. Kumm sagt, Armstrong irrt sich. Armstrong sagt, Kumm irrt sich. Sind wir hinterher klüger? Ich jedenfalls schon.

 

3. Blogs sind der Triumph der halbinformierten Masse über die professionelle Spezialistenelite

Dieser Punkt kam in Paris nur am Rande vor, was bei einer Tagung der bloggenden professionellen Spezialistenelite Frankreichs vielleicht nicht überrascht. Trotzdem begegne ich diesem Vorurteil immer wieder. Woher es kommt, ist ebenfalls leicht zu erklären: Jeder Dödel kann ein WordPress-Blog einrichten und sofort loslegen, das ist ja das Schöne daran.

Dazu kommt der im Zusammenhang mit Blogs, Internet, etc. populäre Mythos, dass 50.000 Dödel mehr an intellektueller Wertschöpfung produzieren als der tollste Spezialist – was mal mehr für sich hat, und mal weniger, jedenfalls aber dazu beitragen mag, dass Bloggen und Dödeltum vielen irgendwie inhärent verbunden erscheinen.

Ich will gar nicht leugnen, dass da etwas dran ist. Wenn der Maßstab des Erfolgs die öffentliche Resonanz ist, die man erzeugt, dann kann man zweifellos sehr erfolgreich bloggen, ohne von dem, worüber man schreibt, allzu viel Ahnung haben zu müssen. Ein Blogpost läuft umso besser, je steiler seine These ist, und langes Nachdenken ist steilen Thesen oft nicht zuträglich.

Wer sich darauf versteht, über all die lästigen Differenzierungen, die Spezialisten für nötig halten, durch geschicktes Metaphorisieren und andere rhetorische Tricks hinwegzubügeln. und obendrein ein gewisses Maß an schierer polemischer Unverschämtheit mitbringt, dem steht beim Aufstieg zum Gipfel des Bloggerruhms nichts im Wege.

Das ist aber nicht die ganze Wahrheit.

Ich habe in meiner journalistischen Karriere unzählige juristische Expertentexte redigiert und dabei immer wieder festgestellt, dass für einen guten Text Differenziertheit zwar eine notwendige, aber keine hinreichende Bedingung ist. Eine These nach allen Regeln der Kunst in seine kleinsten Fasern auseinanderzufieseln, ist zwar immer ein eindrucksvoller Beweis für die eigene Expertise, aber Erkenntnisgewinn für die Leser kommt so, für sich genommen, noch nicht unbedingt zustande. Der entsteht erst, wenn sich die Autorin (oder ihr Redakteur) die Mühe macht, die Differenzierungen zu priorisieren, die wichtigen von den nebensächlichen zu scheiden, letztere auch einfach mal beiseite zu lassen; die übrigen in Thesen, Gegenthesen und Gegen-Gegenthesen zu ordnen und zuletzt zu einem folgerichtigen Ganzen zusammenzusetzen.

Verglichen mit dem leidigen Gutachtenstil, den Juristinnen an der Uni und beim Repetitor beigebracht bekommen (“Dem Prüfer zeigen, dass man das gesehen hat!”), und verglichen mit der Art, wie wissenschaftliche Texte regelmäßig aufgebaut sind (“Nach der Einleitung werde ich zunächst Punkt A vertiefen und dann auf Punkt B eingehen, schließlich noch Punkt C behandeln, und am Ende fasse ich alles noch mal zusammen”), scheint mir der Zwang zur klaren These, dem man beim Verfassen eines Blogposts ausgesetzt ist, nicht die schlechteste Schulung zu sein für Spezialistinnen, die gehört und verstanden werden wollen.

Dazu kommt noch etwas: Bei der Tagung in Paris war auch Jean Quatremer zu Gast, Brüssel-Korrespondent der Libération und Betreiber des sehr erfolgreichen Euro-Blogs Coulisses de Bruxelles. Er erzählte, wie er 2007 auf seinem Blog einen offenen Brief an den Präsidenten der Republik thematisierte, den 40 Juraprofessorinnen und Juraprofessoren in einer juristischen Fachzeitschrift veröffentlicht hatten. Die Verfasser, offenbar les super-réac des super-réac, hatten darin angekündigt, einen EU-Rechtsakt zur Schuldrechtsharmonisierung als ultra vires künftig weder in ihren Schriften, noch in der Lehre als Recht behandeln zu wollen:
 

Car ils ne pourront plus longtemps se résoudre à se déshonorer, dans leurs écrits comme dans leurs enseignements, en affectant de tenir pour du droit ce qui n’en est évidemment pas.

(Da sie [die Unterzeichner] sich nicht länger dazu entschließen könnten, sich zu erniedrigen, in ihren Schriften wie in ihrer Lehre so zu tun, als hielten sie für Recht, was es offensichlicherweise nicht ist.)

 
(Ich muss gestehen, ich habe eine Schwäche für die gestelzte Sprache dieser Leute …)

Die Fachzeitschrift hatte in der nächsten Nummer einen Gegen-Brief von knapp 80 Professorinnen und Professoren veröffentlicht. Aber erst als Quatremer in seinem Blog auf den Vorgang aufmerksam machte, wurde der “offene Brief” tatsächlich zu einem offenen Brief, und das Ganze zu einem Riesenskandal.

Die Position, als Professoren geltendem Recht einfach mal die Rechtsqualität aberkennen zu können – wahrhaftig eine steile These –, wäre im gepflegten Meinungsaustausch im Rahmen einer wissenschaftlichen Zeitschrift vielleicht noch als exzentrische Marotte durchgegangen. Als Quatremers Blog den Finger drauflegte, ging das nicht mehr. “Die standen nackt da”, sagte Quatremer, glucksend vor Vergnügen.

Was ich damit sagen will, ist nicht, dass juristische Blogs möglichst oft und laut Skandal machen und Krawall schlagen sollten. Aber sie sind ein gutes Mittel, die geschlossenen Fenster, hinter denen die professionellen Spezialisteneliten gerne ihre Diskurse führen (und, machen wir uns nichts vor, ihre expertokratischen Backscratching-Communities pflegen), aufzustoßen und das helle Licht der Öffentlichkeit hineinzulassen. Wenn dabei auch der eine oder andere halbinformierte Dödel seinen ungewaschenen Kopf durchs Fenster steckt, dann scheint mir das ein vergleichsweise hinnehmbares Übel.

 

4. Bloggen lenkt (Rechts-)Wissenschaftler von ihrem Kerngeschäft ab

Ich bin weder qualifiziert noch geneigt, theoretische Betrachtungen darüber anzustellen, was das Prädikat Wissenschaft verdient, und was nicht. Das sollen die Wissenschaftler unter sich ausmachen. Jedenfalls gehört zu den Gemeinplätzen, die ich zum juristischen Bloggen immer wieder zu hören bekomme, auch dieser; in Paris nahm er die Gestalt einer Frage nach der doctrine an: Ist das, was juristische Blogs tun, abträglich für die Arbeit an der juristischen Doktrin?

Das bestritten einige unter den Teilnehmern, etwa Rosaline Letteron (Paris I-Sorbonne) oder Serge Slama (Evry-Val d’Essonne), ganz nachdrücklich. Ich bin nicht ganz sicher, was die französische Jurisprudenz unter doctrine genau versteht, aber mir scheint, es ist etwas ähnliches wie die “herrschende Meinung” bei uns: die Rechtsauslegung, die als im Rechtsverkehr erwartbar zu behandeln sich der o.g. Expertendiskurs geeinigt hat.

Warum sollen juristische Blogs keinen Beitrag leisten, diese Doktrin zu pflegen und fortzuentwickeln?

Ich verstehe vollkommen, wenn Wissenschaftler sagen, sie wollen lieber in Monographien und Aufsätzen den Erkenntnisstand ihres Fachs vorantreiben, anstatt sich bloggenderweise dem Sog der Aktualität und dem Druck der Kontroverse auszusetzen. Aber die Doktrin? Worin soll sie denn sonst entwickelt werden, wenn nicht im Praxistest aktueller Anwendungsfälle und im Meinungskampf widerstreitender Auslegungsalternativen? Und warum soll diese Arbeit nicht auch in Form von Blogposts geleistet werden können?

Wer das bestreitet, scheint mir einen ziemlich, nun ja, doktrinären Begriff von Doktrin zu haben, der das Finden und Entwickeln derselben lieber der Ex-Kathedra-Autorität eines C.H. Beck-Kommentars anvertrauen möchte, als dem offenen Diskurs all jener, die sich theoretisch oder praktisch mit einer bestimmten Norm und ihrer Anwendung auseinandersetzen.

Ich verweise wieder auf die Kumm-Armstrong-Kontroverse: Was soll das sein, wenn nicht Arbeit an der europarechtlichen Doktrin?

 

5. Blogs sind dazu da, Forschungsergebnisse zu präsentieren

Den letzten Punkt will ich kurz machen, zumal es sich eigentlich nicht um einen Gemeinplatz handelt (und es auch allmählich spät wird für heute).

Der Rechtshistoriker Yann-Arzel Durelle-Marc (Besançon) stellte die Website Nomôdos vor, den “blog d’actualité” der rechtshistorischen Online-Zeitschrift Clio & Thémis. Auf dieser Website finden sich Hinweise auf neu erschienene Bücher und Ankündigungen von Tagungen und Konferenzen im Bereich der Rechtsgeschichte. Zweifellos eine sehr verdienstvolle Sache – aber ist “Blog” nicht eigentlich eine irreführende Bezeichnung für so etwas?

Crosspost vom Verfassungsblog. Dieser Text steht unter der Lizenz CC BY NC-ND

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