#Aufsichtsräte

Frauenquote in Aufsichtsräten = Augenwischerei

von , 22.11.13

In den Koalitionsverhandlungen hat man sich auf eine Frauenquote von 30% für die Aufsichtsräte börsennotierter Unternehmen geeinigt. Diese Frauenquote soll aber nur für Aufsichtsräte und nicht für Vorstände gelten.

Auch, wenn das vielleicht nicht jedem klar ist, aber die wirklich relevanten Managerposten sind die in den Vorständen, und nicht die in den Aufsichtsräten. Der Vorstand leitet die Aktiengesellschaft und führt die Geschäfte (§ 76 und 77 AktG). Die Aufgabe des Aufsichtsrats beschränkt sich darauf, die Geschäftsführung zu überwachen (§ 111 Abs. 1 AktG).

Während die Tätigkeit als Vorstand einen Fulltime-Job darstellt, ist die Tätigkeit als Aufsichtsrat eine typische Nebentätigkeit. Das spiegelt sich auch in der Bezahlung wider. Während die Vorstände großer DAX-Unternehmen durchgehend Millionengehälter erhalten, verdienen Aufsichtsräte auch dort regelmäßig “nur” sechsstellige Beträge. Nur zwei deutsche Aufsichtsräte verdienen knapp über eine Million EUR. Im Vergleich dazu verdient der billigste Dax-Vorstand 1,39 Millionen EUR im Jahr, das Durchschnitsseinkommen der Dax-Vorstände beträgt 5,33 Millionen jährlich.

Warum führt man eine Frauenquote also nicht dort ein, wo tatsächlich die Musik spielt, nämlich in den Vorständen? Eine Frauenquote von 30 % in Aufsichtsräten ist ein nettes Placebo und bietet die Möglichkeit (ehemaligen) Politikerinnnen und weiblichen Funktionären, beispielsweise der Gewerkschaften, ein schönes Zubrot zu ermöglichen. Mehr haben Union und SPD in den Koalitionsverhandlungen nicht vereinbart. Klassische politische Augenwischerei.
 
Crosspost von Internet Law

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