#Aberkennung

FA Hamburg-Nord erkennt Wau-Holland-Stiftung Gemeinnützigkeit für 2010 ab

von , 5.11.12

Das Finanzamt moniert, die Stiftung habe Voraussetzungen für die Befreiung von der Körperschaftssteuer nicht erfüllt. Dazu hätte eine Beauftragung von Hilfspersonen in Form einer Vereinbarung vorgelegt werden müssen, um die Verwendung der Gelder als eigene Tätigkeit nachweisen zu können:

Ende 2009 / Anfang 2010 hatte die WHS mit dem Projekt “WikiLeaks” nur mündliche Absprachen getroffen; erst Ende 2010 wurden diese Absprachen auch in einem schriftlichen Vertrag mit einem Projektleiter fixiert, in dem neben Zielvorgaben auch Verantwortlichkeiten und Kontrollprozesse definiert sind. Obwohl die Vorgaben aus dem Vertrag schon im ganzen Jahr 2010 von allen Beteiligten entsprechend gelebt wurden, wollte das Finanzamt nicht anerkennen, dass die Unmittelbarkeit gewahrt war und lehnte nach 18-monatiger Prüfung unseren Einspruch gegen die Entscheidung ab.

Die ganze Geschichte der Aberkennung kann man bei der WHS nachlesen. Unter Stand der Dinge steht:

Um das Verfahren nach dieser langen Zeit endlich zum Abschluss zu bringen, einigte sich die WHS mit dem Finanzamt Hamburg darauf, gegen eine Zurückweisung des Einspruchs nicht zu klagen und dafür die Gemeinnützigkeit für 2011 und folgende Jahre wieder zu erlangen.

Wollen wir es hoffen.
 
Update, 15.12.2012:


 

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