#ARD

Erste Klage gegen die “Haushaltsabgabe”

von , 4.8.12

Was auf der Informationssite rundfunkbeitrag.de in so hellen, freundlichen Farben ausgemalt wird, ist nicht nur ungerecht, sondern auch verfassungsrechtlich fragwürdig. Außerdem dürften alle Professoren der Welt mit der Erklärung überfordert sein, weshalb eine ‘solidarische’ Abgabe per Gesetz erforderlich sein soll, während von denselben Gesetzgebern die Reste der Solidargemeinschaft in Deutschland sorgfältig beerdigt wurden.

Ein unbekannter Kläger hat als Erster Klage zum Bayerischen Verfassungsgerichtshof erhoben. Die Klage wurde bereits im Mai eingereicht und trägt das Aktenzeichen Vf. 8-VII-12. Der Kläger moniert, dass die Abgabe für jeden Haushalt zu entrichten sei,

[d]arüber hinaus hält der Kläger die Regelungen über die Zahlungen von Rundfunkbeiträgen durch Unternehmen wie auch mehrere im Rundfunkbeitragsstaatsvertrag festgeschriebene Informationspflichten von Wohnungsinhabern und Firmen für verfassungswidrig.

Wobei der datenschutzrechtliche Aspekt noch gar nicht berücksichtigt wird …

Weiter bei der Funkkorrespondenz »
 

 

Zustimmung, Kritik oder Anmerkungen? Kommentare und Diskussionen zu den Beiträgen auf CARTA finden sich auf Twitter und auf Facebook.