von Otto Fricke, 27.2.13
In einer kleinen Serie veröffentlicht Carta in den nächsten Wochen Positionen von Gastautoren, die Politikberatung als Auftraggeber, Berater oder Beobachter kennengelernt haben – zwischen Mythos, Macht und Machbarkeitsglaube. Zum Abschluss der Serie widmet die Reihe Carta Diskurs dem Thema am 7. März eine Veranstaltung.
Politikberatung ist für jeden Abgeordneten Alltag. Für mich ist sie auch ein Teil meiner Biographie: Bis zum Jahr 2002, in dem ich selbst in den Bundestag einzog, war ich sechs Jahre lang parlamentarischer Berater der FDP-Bundestagsfraktion für Rechtspolitik. Ich bin ein Berater von Abgeordneten, der zu einem beratenen Abgeordneten wurde. Zwei Perspektiven, doch ein Fazit: Der Aufschrei gegen politische Beratung verkennt das Wesen von Politik. Wer Politik von der Einspeisung berechtigter Interessen sterilisiert, hinterlässt ein leeres Entscheidungsskelett, das jedenfalls keine Politik mehr ist. Gewiss, das Thema verdient Beachtung. Aber auch: Entspannung.
Politik ist immer beraten und immer Beratung. Parlamente sind arbeitsteilig organisiert, damit Abgeordnete, die auf ein Thema spezialisiert sind, diejenigen Abgeordneten beraten können, die auf einem anderen Gebiet Spezialisten sind. Fraktionen beschäftigen Mitarbeiter, damit Abgeordnete unterrichtet werden. Moderne Verfassungen organisieren demokratische Systeme gewaltenteilig, damit verschiedene zuständige Organe auch verschiedene Funktionen wahrnehmen können – und sich nicht nur wechselseitig begrenzen, sondern auch gegenseitig unterstützen, also: beraten. Und die parlamentarische Debatte ist ja nicht nur – am Ende – ein Schaulaufen, um gebildete Überzeugungen nach außen zu vertreten, sondern – jedenfalls am Anfang – ein echter Versuch, auf die Überzeugungsbildung anderer Parlamentarier Einfluss zu nehmen. Jemandem Argumente dafür zu geben, von seiner Auffassung abzuweichen: Das ist Debatte, das ist Diskurs, das ist Politik – und das ist Beratung.
Politik ist auch immer von außen beraten, weil parlamentarische Arbeit Gespräch mit denen ist, die zu einem Thema etwas zu sagen haben. Auch, höhere Kosten für die Demokratie zu Gunsten größerer Stäbe für die Abgeordneten in Kauf zu nehmen, änderte daran nichts. Die Quellen der besseren politischen Erkenntnis lassen sich nicht auf die Vorlagen des sachlich zuständigen Ministeriums und die Vermerke des fachlich qualifizierten eigenen Referenten beschränken – die ihrerseits nicht aus dem Nichts entstehen. Warum sollten sie denn auch? Der unabhängige Abgeordnete darf sich nicht von einer Quelle abhängig machen. Der neugierige Abgeordnete wird Fragen entwickeln, nachdem er Antworten gelesen hat. Der fachlich versierte Abgeordnete wird Menschen begegnen wollen, die ihm eine neue Perspektive aufzeigen können. Eine Politik, die zuhören soll, muss offen sein für die Impulse, denen sie ausgesetzt ist. Sie ist angewiesen auf die frühe kritische Revision. Denn die politische Idee, die in solchen Gesprächen schon dem ersten Gegenargument nicht standhält, die trägt erst recht eine parlamentarischen Initiative nicht. Und dieser notwendige, mannigfaltige, stete, gewissermaßen natürliche Beratungsprozess bildet ohnehin nur die Vorhut der besonderen wissenschaftlichen Beratung, auf die politische Entscheidung immer wieder angewiesen ist.
Politik ist damit immer interessensgeleitet beraten, weil jedes politische Handeln interessensgeleitet ist. Politische Beratung findet – übrigens selbst dort, wo sie wissenschaftlich ist – in der Sphäre der Politik statt und unterliegt deren eigener Rationalität. In dieser Rationalität ist das Interesse der archimedische Punkt. Jede Beratung kann im eigentlichen Sinn auch nur ein Rat zu etwas und damit ein in eine Richtung weisender Rat sein. Der Lobbyist, also der Gesprächspartner mit eigenem oder fremdem Interesse, ist nicht der pathologische Ausnahmefall, sondern der gewöhnliche, gesunde und notwendige Regelfall des politischen Dialogs auf jeder Ebene. Welche die jeweils vertretenen Interessen sind – auch wirtschaftliche -, mag bei der Einordnung des Arguments helfen. Doch kommt es auf die Quellen des Interesses nicht vorrangig an: Auch aus der festen moralischen Überzeugung erwächst, angewandt auf einen konkreten Gegenstand von Politik, letztlich ein Interesse. Und wenn ein Belang in einer Sache von Bedeutung ist, dann interessiert erst in zweiter Linie, von wem er aus welchen Gründen vertreten wird. Professionelle Lobbyisten sind – solange sie legal handeln – legitim. Sie sind Teil der Spezialisierung, auf die Politik angewiesen ist, damit sie entscheiden kann. Lobbyisten zuzuhören, heißt nicht, sich mit ihren Interessen gemein zu machen, sondern Interessen aufzunehmen, um sie bewerten zu können. Das ist die Aufgabe von Politik, ihr Kerngeschäft: Die Architektur des Gemeinwesens aus der Aggregation widersprüchlicher Interessen. In diesem Sinn ist Politik vielfach verschränkter wechselbezüglicher Lobbyismus am gemeinen Wohl.
Wenn meine These also ist, dass Beratung unter Interesse nicht ein Anderes der Politik ist, sondern recht eigentlich Politik ausmacht, dann entscheidet über die Güte von Politik, wie sie sich beraten lässt – und wie sie mit der Beratung umgeht.
Die Zugangsressourcen eines Parlamentariers sind knapp. Er soll stets nach dem Leitspruch „audiatur et altera pars“ den anderen Teil hören, doch muss stets die zur Verfügung stehende Zeit seinem Bemühen Grenzen setzen, den meisthin vielen anderen Teilen und Auffassungen, die das Kraftfeld einer parlamentarischen Beratung bilden, in gleicher Weise gerecht zu werden. Dieses Problem ist freilich der repräsentativen Demokratie stets zueigen. Immer muss sie das ganze Volk vertreten, aber zumeist können nur wenige befragt werden. Die Konsequenz daraus kann aber nicht sein: Wenn nur einige befragt werden können, dann darf keiner befragt werden. Wenn Abgeordnete dazu berufen sind, den Souverän in seiner Entscheidung zu vertreten, dann doch auch erst recht darin, die Grundlagen dieser Entscheidung zu bilden und die Quellen zu wählen, auf die eine Entscheidung gestützt wird. Abgeordnete genießen dafür ein verfassungsrechtlich vorausgesetztes Vertrauen und ihnen eine durch die Wahl auferlegte Verantwortung. Diese Verantwortung ist unentrinnbar. Sie ist auch undelegierbar. Und sie ist nicht durch feste Kriterien determinierbar.
Entscheidungsverantwortung ist Auswahlverantwortung – für die Entscheidungen wie die Entscheidungsentscheidungen in ihrem Vorfeld. Diese Entscheidungsentscheidungen sind legitim, und sie sind notwendig. Sie amputieren auch die politische Kognition nicht unzulässig, weil der einzelne Abgeordnete nie nur aus diesen Quellen schöpft, mit denen er sich im Vorfeld einer Entscheidung bewusst ins Benehmen setzt. Abgeordnete stehen untereinander ständig im Dialog. Abgeordnete lesen Zeitung. Abgeordnete nutzen soziale Medien. Es geht nichts wirklich unter. Entscheidend ist gleichwohl, dass der Entscheidungscharakter solcher Vorentscheidungen nicht verleugnet wird und dass sie in den Verantwortlichkeitszusammenhang des politischen Handelns eingebunden werden. Denn das repräsentationsnotwendige Vertrauen in den Abgeordneten wird dadurch gerechtfertigt, dass er für diese Entscheidung verantwortlich ist. Verantwortlich gehalten werden kann freilich nur, wessen Entscheidung und also Mitverantwortung für ein Ergebnis bekannt ist. Deshalb berät und entscheidet der Bundestag in fast allen Fragen am Ende öffentlich. Auch die Verantwortung für die Entscheidungen im Vorfeld vermittelt sich über die Verantwortung für die Entscheidung am Schluss. Doch gewiss ist zu fragen, ob diese mittelbare Verantwortlichkeit hinreicht: Wenn die Entscheidung billigenswert war, dann kann sie doch auf fragwürdigen Gründen und Einflüssen ruhen.
Der aktuelle, populäre Ruf nach mehr Transparenz auch in den Fragen des politischen Wegs zur Entscheidung ist deshalb mehr als ein wohlfeiler Wunsch. Weil Beratung selbst Politik ist, unterliegt sie auch den Bedingungen der Politik. Je mehr Abgeordnete auf Beratung von außen angewiesen sind, um überhaupt nur im Parlament beraten und sodann entscheiden zu können, umso eher sollten sie auch regelmäßig darlegen, was und ggfs. auch wer sie zu den Entscheidungen geführt hat und auf welche Informationen sie sich verlassen. Freilich: Sie sollten das, sie müssen es nicht. Es braucht keine Regeln. Abgeordnete sind unabhängig. Aber sie dürfen sich dann von ihren Wählern daran messen lassen, ob sie Formen dafür finden, nachvollziehbare Landkarten ihrer Entscheidungswege zu zeichnen, über die sie Verantwortlichkeit herstellen, und die für unabhängige Entscheidungen manchenteils notwendige Vertraulichkeit wahren.
Und nur wer über Beratung spricht, kann sich übrigens auch über Beratung beraten lassen. Die Professionalität von Politik bemisst sich auch daran, wie erfahren Politiker darin sind, Beratung anzunehmen und sie zu organisieren.
- Teil 1: Volker Riegger, Suggestion der Alternativlosigkeit: Politikberatung und Euro-Krise
- Teil 2: Christian Humborg, Kriminelle Politikberatung
- Teil 3: Birgit Wentzien, Leben im Transit · Dürfen Journalisten Politiker beraten?