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"Echo" bei der ARD: fast 2 Mio. Gebührengelder verschwendet und ein bisschen Schleichwerbe-Verdacht

von , 17.11.08

Im kommenden Februar wird die ARD – nicht mehr RTL – die Gala zum Musikpreis Echo übertragen, wie die Süddeutsche Zeitung heute schreibt. In den vergangenen Jahren zahlte RTL rund 1,5 Millionen Euro für die Übertragungsrechte. Nun bot die ARD offenbar etwas mehr. Von “knapp 2 Millionen Euro” berichtet die SZ. ARD-Unterhaltungschef Thomas Schreiber betont, dass es weniger als 2 Millionen Euro seien. Der Eindruck, die ARD habe aufgrund eines höheren Gebots den Zuschlag erhalten, sei falsch. Ausschlaggebend für den Senderwechsel des Echo seien “andere Faktoren” gewesen, so Schreiber.

Diese Petitesse aus dem täglichen Programmbetrieb ist aus gleich zwei Gründen medienpolitisch bemerkenswert:

— Die Echo-Verleihung wird im Abendprogramm ausgestrahlt. Das Geld für die Übertragungsrechte kann daher nicht durch Werbung gegenfinanziert werden. Es stammt allein aus Gebührenmitteln. Diese fast 2 Millionen Gebührengelder werden verschwendet – denn es entsteht dadurch kein Programminhalt, den es nicht auch sonst gegeben hätte. Schlimmer noch, die ARD nutzt ihre Gebührengelder um die private Konkurrenz auszustechen. Solches Gebaren wird ARD und ZDF mit dem neuen Rundfunkstaatsvertrag im Internet zum Glück weitgehend untersagt. Denn es führt zu nichts: Die Gebührenfinanzierung sind dazu da, ein Programm zu machen, dass es sonst nicht geben würde – nicht eine staatliche Hilfe im Ringen mit der privaten Konkurrenz. Diese 2 Millionen Euro hätte nbso online casino man besser in eine zielführende Dokumentation über die Finanzkrise investiert.

— Erstaunlich ist die Antwort, die CARTA von der Das Erste-Pressestelle auf die Frage erhielt, welches denn die “anderen Faktoren” seien, welche die Echo-Vergabe an die ARD erleichtert hätten. Entscheidend, so heißt es, sei das “umfangreiche Crosspromotion-Paket” der ARD-Hörfunkwellen gewesen. Im Klartext: Die ARD hat den Zuschlag zur Echo-Übertragung auch mit dem Versprechen erkauft, auf den anstaltseigenen Radiostationenen kräftig für die Echo-Verleihung zu trommeln. In welcher Form – ob nur mit Jingles oder auch mit redaktionellen Beiträgen – ist unklar. Es bedarf jedoch wenig Phantasie, dass die ARD mit der Kooperation eine affirmative und positive Präsenz des Echo in ARD-Hörfunkprogrammen indirekt zugesichert hat. Damit werden die ARD-Hörfunkwellen zu Promotion-Vehikeln der Das Erste-Programmdirektion. Auch nach den Tour de France-Erfahrungen lässt sich die ARD bereitwillig von Veranstaltern als Promotion-Maschine buchen – und nutzt ihre diesbezügliche Macht auch noch, um private Konkurrenten zu überbieten. Das Crosspromotion-Paket nährt den Verdacht, dass auch in Sachen Echo die ARD-Berichterstattung in die Nähe von Schleichwerbung abdriften könnte.

Die ARD gibt sich in Sachen Rechtekosten und Crosspromotion-Paket für den Echo selbstredend zugeknöpft. Dazu gäbe man keine detaillierten Auskünfte. Das seien Vertragssachen unter Verschluss. In Bezug auf die Höhe der Rechte-Kosten ist dies ärgerlich – der Gebührenzahler hat ein Recht darauf zu erfahren, was ihn auch die einzelne Sendung kostet. In Bezug auf die Promotionsverbarung ist dies absolut fahrlässig.

Von in Sonntagsreden gerne aufgestellten Transparenz-Grundsätzen ist die ARD noch sehr weit entfernt. Einen Rundfunkrat, bei dem man sich über das Vergehen der Das Erste-Programmdirektion beschweren könnte, gibt es übrigens nicht.

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