#Anhörung

Die Quadratur des Kreises – das Leistungsschutzrecht nimmt die nächste Stufe

von , 31.1.13

Zum einen die Interessen der Verlage, die gegen jegliche Norm der Kommunikation im Internet gerichtet sind, zum anderen die politischen Verhältnisse im Bundestag, in der die Presseverlage viel Gehör bei der schwarz-gelben Koalition finden. Die Gesetzesvorlage hat mit der zweiten Anhörung eine weitere Stufe genommen und geht nun zur zweiten und dritten Lesung zurück in den Bundestag. Danach bleibt noch der Gang durch den Bundesrat, mit ungewissem Ausgang.

Schon im Vorfeld der Sitzung wurde kritisiert, dass es keinen Livestream oder eine Aufzeichnung der Sitzung für die Mediathek des Bundestags geben würde. Auch Fotos und Tonaufnahmen vor Ort waren nicht erlaubt, wie der Ausschussvorsitzende Siegfried Kauder bekanntgab. Angeblich ist das beim Rechtssausschuss nicht üblich, auch das große Interesse der Öffentlichkeit konnte daran nichts ändern. Bereits vergangene Woche beantragte die Fraktion der Grünen in der Runde der Obleute des Ausschusses die Einrichtung eines Streams, doch die schwarz-gelbe Mehrheit verhinderte die Dokumentation der Sitzung.

Zweiter Kritikpunkt war die Liste der geladenen Sachverständigen. Während es Christoph Keese in seiner Funktion als Sprecher des Arbeitskreises Urheberrecht des Verbands der Zeitschriftenverleger (BDZV) und des Verbands Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) möglich war, in eigener Sache seine Idee eines Leistungsschutzrechts für Presseverlage vorzustellen, war keinE Vertreter_in eines Suchmaschinenanbieters oder einE Verfassungsrechtsexpert_in geladen worden. Kay Oberbeck und Ralf Bremer verfolgten die Anhörung von der Tribüne aus – still und höchstens mit vielsagenden Kopfbewegungen.

Die neun geladenen Sachverständigen, den politischen Mehrheitsverhältnissen entsprechend getrennt in Befürworter_innen (Jürgen Ensthaler, Christoph Keese, Kajo Döring, Rolf Schwartmann, Holger Paesler) und Gegner_innen (Ralf Dewenter, Till Kreutzer, Gerald Spindler, Thomas Stadler) des Gesetzesvorhabens, stellten ihre Statements vor. Dabei fiel auf, dass die Gegner_innen freier argumentieren konnten als die stets ablesenden Befürworter_innen, und dass versucht wurde, an Beispielen aus der Praxis aufzeigen, welche schlimmen Folgen ein Leistungsschutzrecht haben könnte, bzw. wie erheblich die Zukunft der Presseverlage von diesem Gesetz abzuhängen scheint.

 

Schwache Begründungen eines Anspruchs auf Schutzrechte

Kajo Döring vom Deutschen Journalisten-Verband (DJV) versuchte, ein Interesse der journalistischen Urheber_innen zu konstruieren. Der DJV ist der einzige Akteur in der Debatte, der einen eigenen Gesetzesentwurf präsentierte. Erste Reaktionen auf diesen Entwurf des DJV waren in den vergangenen Tagen zahlreiche Austrittserklärungen von namhaften Journalist_innen. Da für Journalist_innen starke Urheberrechte gelten, wirkt die Initiative des DJV eher wie ein Versuch, sich in den Streit zwischen Presseverlagen und Aggregatoren einzubringen, um einen Anteil an den Lizenzeinnahmen zu bekommen. Nicht weniger als 50 Prozent der LSR-Lizenzgebühren sollen nach Döring an die Verwertungsgesellschaften VG Wort und VG Bild-Kunst gehen.

Jürgen Ensthaler, Richter am Bundespatentgericht, stellte das geplante Leistungsschutzrecht in eine Reihe mit anderen im Urheberrechtsgesetz bekannten Leistungsschutzrechten. Entgegen den meisten Argumentationen, wieviel Geld doch ein Aggregator wie Google mit von den Presseverlagen freiwillig ins Internet gestellten Inhalten verdiene, plädierte Ensthaler dafür, zu betrachten, welche ″wirtschaftlichen Auswirkungen bei den Verlagen″ entstünden. Er zweifelte an, dass durch die Suchmaschinen wirklich mehr Traffic auf den Verlagsseiten verursacht wird, was Christoph Keese, der es bei seinem Arbeitgeber Axel-Springer-Verlag besser weiß, unkommentiert ließ.

Keese forderte im Namen von BDZV und VDZ das gleiche Schutzrecht für Presseverlage, wie es die Musikverlage genießen. ein gleiches Schutzrecht für Presseverlage, wie es die Musikverlage genießen. Seine ganze Initiative richte sich nur auf die Beseitigung einer rechtlichen Ungleichbehandlungen. Der vom Bundesjustizministerium nach drei Überarbeitungen vorgelegte Gesetzesentwurf, der in vielen Punkten bereits von Keeses ursprünglichen Ideen abwich, ging ihm deshalb auch nicht weit genug. Er plädierte dafür, dass zusätzlich ein Vervielfältigungsrecht aufgenommen werden müsse, um einen besseren Schutz der Verlage zu garantieren. Seine sehr bedenkliche Wortwahl – ″Alligatoren″ statt ″Aggregatoren″ – gipfelte in der Bezeichnung von Google & Co. als ″Ausländer″, die den deutschen Presseverlagen Schaden antun. Wie für vernünftige Gegenargumente, hat Keese offenbar auch am 30. Januar kein Gefühl für Geschichte und Anstand.

 

Zweifel an der rechtlichen Gültigkeit des Leistungsschutzrecht

Ralf Dewenter vom Institute for Competition Economics (DICE) der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf erklärte, das Leistungsschutzrecht werde innovationsfeindlich sein, da es den Verlagen den Wettbewerbsdruck nehmen werde, neue Geschäftsmodelle zu entwickeln.

Till Kreutzer von iRights.info erklärte die Auswirkungen von Lizenzierung oder Löschung der Snippets im täglichen Gebrauch, z.B. auf Twitter oder Facebook. Er verdeutlichte den Abgeordneten, dass die großen Verlage schon zu einer Einigung mit Google kommen würden, wenn das Leistungsschutzrecht ins Leere gelaufen sei, die kleinen Verlage hingegen nicht – diese würden dann unter der Situation leiden.

Auch Gerald Spindler (Georg-August-Universität Göttingen) und Thomas Stadler (Fachanwalt für IT-Recht) sprachen sich nach einem kurzen rechtsfreien Einblick von Holger Paesler (Verlagsgruppe Ebner Ulm) in die Verlagswelt gegen das geplante Gesetzesvorhaben aus. Spindler stellte klar, dass ein Leistungsschutzrecht für Presseverlage die Rechte der urhebenden Journalist_innen mit Füßen treten würde, da diese noch mehr von Presseverlagen abhängig wären, die dann eine Einigung mit den Aggregatoren hätten. Journalist_innen von kleinen Verlagen, oder die auf eigenen Blogs selbst publizieren, würden nicht an den Lizenzeinnahmen beteiligt werden. Stadler hinterfragte die europarechtliche Gültigkeit eines deutschen Leistungsschutzrechts für Presseverlage und kritisierte das Fehlen europa- und verfassungsrechtlicher Gutachten zum Gesetzesentwurf.

 

Software als Ersatz für Gesetze

Ein von Ralf Dewenter und dem FDP-Abgeordneten Jimmy Schulz in die Debatte gebrachtes Argument gegen das Leistungsschutzrecht ist die Lösung des Problems der Presseverlage durch den Einsatz der Datei robots.txt, die es Verlagen ermöglichte, ihre Inhalte vor der Indizierung durch Suchmaschinen zu schützen. Keese lehnte die Datei als Ersatz für das Gesetz ab, schien jedoch nicht verstehen zu wollen, dass robots.txt die angeblichen Bedürfnisse der Verlage erfüllen würde. Ihm seien in Verträgen festgehaltene Konditionen und Lizenzbedingungen wichtiger, wohl wissend, dass robots.txt die Argumente der Presseverlage entkräftet. Offenbar liegt Keese weniger an einer Lösung des Problems, als am Geld für die Verlage. Die von ihm problematisierte Situation hat auch positive Effekte für die Verlage, denn ohne Suchmaschinen bekämen sie kaum noch Besucher_innen auf ihre Webangebote.

Siegfried Kauder stellte fest, dass die einen Geld, die anderen aber nicht zahlen wollen. Seiner Meinung nach sei das kein juristisches Problem, womit der Ausschussvorsitzende seine ablehnende Haltung gegenüber dem Gesetzesentwurf durchblicken ließ. Auch Thomas Stadler sah in dem Gesetzesentwurf “eine Reihe von juristisch kaum auflösbaren Wertungswidersprüchen und Ungereimtheiten”.

 

Die Folgen eines Leistungsschutzrecht sind nicht abzusehen

Alle Sachverständigen, die sich engagiert gegen ein Leistungsschutzrecht für Presseverlage ausgesprochen haben, befürchten erhebliche Folgen durch so ein Gesetz. Für Dewenter wäre der beste Fall, wenn es keinerlei Wirkung hätte, was aber unwahrscheinlich ist. Für ihn ist das geplante Gesetz “aus ökonomischer Sicht weder notwendig noch sinnvoll”. Er befürchte, dass der wirklich schützenswerte Journalismus dadurch Schaden nehmen könnte, weil von Presseverlagen “verstärkt massenkompatible Inhalte produziert würden, da sie weitere Einnahmen versprächen”. Stadler wies auf die Praxis von Journalist_innen hin, oft gleiche Texte an verschiedene Zeitungen zu verkaufen. Dies sei aber durch das Leistungsschutzrecht nicht mehr möglich, wirtschaftliche Einbußen für die Journalist_innen wären die Folge.

Stadler sieht auch eine mögliche Einschränkung der Informationsfreiheit als wahrscheinlich an, da die durch Links und Suchen gewährleistete Orientierung im Internet wegfiele. Ähnlich schlimme Folgen sieht Till Kreutzer voraus, der massive Kollateralschäden befürchtet, weil eine “auf freiwilliger Basis existierende, gut funktionierende Symbiose” zwischen Verlagen und Suchmaschinenanbietern zerstört würde. Wie Dewenter sich um die Innovationskraft von Startups sorgt, sieht auch Kreutzer, dass nur noch die großen Verlage werden bestimmen können. Besonders Nutzer_innen und Journalist_innen werden unter diesem Gesetz leiden.

 

Das Leistungsschutzrecht kommt – vielleicht aber auch nicht

Die Sitzung brachte keine neuen Erkenntnisse zum geplanten Leistungsschutzrecht, zeigte aber wieder einmal, besonders an Keeses wackligen Versuchen einer Kritik an technischen Lösungen, dass es keine Begründung für das Gesetzesvorhaben gibt. Leider wurde auch klar, dass es von Seite der Unionsparteien den politischen Wunsch gibt, das Gesetzesvorhaben durchzudrücken. Die Liberalen lehnen das Leistungsschutzrecht ab, ihre Haltung bei einer Abstimmung ist aber nicht abzusehen. Wahrscheinlich ist, sollte es zu einer Abstimmung kommen, dass auch die FDP dem Gesetzesentwurf zustimmen wird.

Sollte das Leistungsschutzrecht in der zweiten und dritten Lesung noch in dieser Legislaturperiode beschlossen werden, was zeitlich auch noch fragwürdig ist, kann das Gesetz immer noch im Bundesrat durch eine Mehrheit von SPD, Grüne und Linke gestoppt werden. Obwohl sich die Opposition im Bundestag klar gegen das Leistungsschutzrecht ausgesprochen hat, zeigten einige Ländervertreter_innen von SPD und Grüne im Bundesrat bereits gewisse Sympathien für ein Leistungsschutzrecht – wenn auch mit anderen Rahmenbedingungen. Eine mögliche Option wäre jetzt, den Chefs der Staatskanzleien in den deutschen Bundesländern deutlich zu machen, dass wir Wähler_innen das Leistungsschutzrecht für Presseverlage ablehnen.
 

Offenlegung: Tobias Schwarz ist Sprecher der Landesarbeitsgemeinschaft Netzpolitik von Bündnis 90/Die Grünen Berlin. Er bloggt auf Das Logbuch des Isarmatrosen. Dieser Text wird veröffentlicht unter einer CC BY-SA-Lizenz.

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