#Antifa

Der unermüdliche Kampf gegen Rechts

von , 29.4.13

Überraschend kam das nicht, die lautstarke Diskussion darüber ist eine Sache, eine andere die Art und Weise der Abstimmung.

Man gedenkt Auschwitz, lässt die NPD aber weiter gewähren. Volker Beck von den Grünen formuliert, was viele denken: Würde man dem Verbotsverfahren Aussicht auf Erfolg einräumen, so würde das Parlament »mit fliegenden Fahnen Ja sagen«. So aber hängt man die Fähnlein lieber in den Wind der jeweiligen Parteiraison und stimmt mit 326 gegen 211 Stimmen mit Nein. Damit landet die Verantwortung im rot-grün dominierten Bundesrat, dessen Lippenbekenntnisse wenigstens weiter für den Gang nach Karlsruhe sprechen.

Die Gründe für das vermutete Scheitern eines Verbotsantrags sind nicht wirklich neu. Ein Verfahren gegen die NPD scheiterte bereits 2003 wegen V-Leuten des Verfassungsschutzes in den Führungsetagen der NPD.

Hätte man ein ernsthaftes Interesse an einer Wiederauflage eines Verbotsantrags gehabt: Es wäre Zeit genug gewesen, diese Formalie aus der Welt zu räumen. Warum es nicht dazu kam, enthüllt der Untersuchungsausschuss über den NSU: Die Inkompetenz, Selbstherrlichkeit und Blindheit von Verfassungsschutz, Bundeskriminalamt und anderen Polizeibehörden hatten ein Maß erreicht, das jede Spekulation darüber verbietet, warum man nicht die einfachsten Bedingungen erfüllt, die ein NPD-Verbotsverfahren aussichtsreich machen könnten. Diese Unfähigkeit ist jetzt ein willkommenes Schild, hinter dem sich die Parlamentarier verstecken können, hinter dem parteipolitische Grabenkämpfe geführt werden, die mit allem zu tun haben – nur nicht mit dem Kampf gegen Neonazis.

Die Ablehnung des NPD-Verbots ist das dröhnende Eingeständnis, dass man diesen Kampf schon vor wenigstens 10 Jahren aufgab; unabhängig einmal von der fragwürdigen Ernsthaftigkeit, mit der man ihn betrieb. Angenommen wurde aber ein Antrag der schwarz-gelben Koalition, die Bekämpfung des Rechtsextremismus fortzusetzen: »Die Kontrolle der Nachrichtendienste muss, wo erforderlich, gestärkt werden.« Wenn man schon sehenden Auges einen Komödienstadl für die rechte Szene ablieferte, so wird sich bei dieser Nachricht jeder Neonazi vor Lachen am Boden gewälzt haben.

Ob sich die SPD final dazu entschließt, nach der Nominierung von Peer »Pinot« Steinbrück als Spitzenkandidat den politischen Suizid mit einem misslungenen NPD-Verbot zu krönen, ist mehr als fraglich. Schon bei der Frage des Leistungsschutzrechts für Verleger reicht es nicht einmal zu symbolischem Widerstand. Die feindseligen Debatten im Bundestag mit den Grünen lassen nicht vermuten, dass es im Bundesrat zivilisierter zur Sache geht. Es ist Wahljahr, und da kann der NSU (mit der NPD als »politischem Arm«) noch so viele Menschen auf dem Gewissen haben: Mindestens bis September hat das Gewissen zu schweigen.

Wenn sich der gemeine Neonazi röchelnd vom Boden erhoben hat und sich auf diese zwerchfellerschütternden Nachrichten erst einmal ein Hansa-Pils hinter die braune Binde kippt, kann er sich den Prozess gegen den Pfarrer Lothar König zu Gemüte führen – ein schönes Beispiel dafür, wie man sich die »Bekämpfung des Rechtsextremismus« vorstellt.

Dieser Pfarrer, angeklagt des schweren Landfriedensbruchs und versuchter Strafvereitelung bei Demonstrationen gegen rechts, steht stellvertretend für den zivilen Widerstand gegen Faschismus im Moment vor dem Amtsgericht Dresden. Die Anklage: Schon am zweiten Prozesstag kaum noch Makulatur. Die Beweise: Vor Gericht selbst von den gegen die Demonstration eingesetzten Beamten nicht bestätigt. Der Prozess geht weiter: Eine Gesinnungsjustiz, die sich verbissen daran klammert, dass der Feind links steht. Was bei Anklagen gegen rechte Gewalttäter scheitert, gelingt der Justiz gegen den zivilen Widerstand dagegen spielend. Da ist kein Argument zu fadenscheinig, kein Beweis zu hanebüchen. Warum das NPD-Verbot gescheitert ist? Genau deswegen.

Crosspost von der Schrottpresse
 

 

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