#Bitkom

Der ordnungspolitische Graben hinter der Netzneutralitätsdebatte

von , 15.2.11

Netzneutralität? Anders als viele vermuten werden, wird die Frage der zukünftigen Regulierung von Netzneutralität derzeit nicht nur in der Internet-Enquete totdiskutiert, sondern wird munter in einem neuen Gesetzentwurf geregelt.

Der Entwurf zum neuen Telekommunikationsgesetz (TKG) sieht vor, dass das Bundeswirtschaftsministerium per Rechtsverordnung Transparenz- und Mindestqualitätsvorgaben für den Internetverkehr treffen kann, die dann von der Bundesnetzagentur zu überwachen wären.

Mit anderen Worten: Eine Vorschrift zur Durchsetzung einer streng katholischen Lehre von der Netzneutralität soll es nach Vorstellung der schwarz-gelben Bundesregierung in Zukunft nicht geben. Es wird ein staatliches Bekenntnis für ein diskriminierungsfreies (aber nicht notwendig stets priorisierungsfreies) Netz geben – aber eben auch ein Bekenntnis, dass die Betreiber ‘ihre Netze’ in gewissem Rahmen auch effizient bewirtschaften können sollen.

Vor diesem Hintergrund fand am vergangenen Donnerstag eine Diskussionsrunde zur Netzneutralität in der Vertretung der Deutschen Telekom statt, organisiert vom Branchenverband BITKOM. Die Moderation hatte ich übernommen. Das Panel kann man sich hier noch einmal in voller Länge anschauen:

Als Moderator möchte ich hier die Diskussion nicht bewerten (Das mögen andere tun). Ich möchte aber sagen, dass mich eine Frage während und nach der Diskussion lange beschäftigt hat. Die von Malte Spitz nämlich:

Die Frage leuchtete mir im ersten Moment nicht sofort ein – denn selbstredend geht es beim Thema Netzneutralität ganz sicher um Geschäftsmodelle (es geht um Zulässigkeit von Preisdifferenzierung) und ganz sicher auch um Knappheit (Netzressourcen sind nicht unbegrenzt vorhanden). Zugleich ist die Frage politisch sehr geschickt zugespitzt: Geht es bei der Netzneutralität womöglich eher um die Umsatzinteressen der Netzbetreiber als um die Behebung realer Knappheitsprobleme? Und wäre dies nicht eher als illegitime Verquickung zu verstehen?

Dummerweise habe ich diese Frage in der Diskussion nicht gestellt. Ich glaube aber, dass es sich lohnt, sie hier nachträglich noch einmal zu erörtern, weil sie augenscheinlich auf den tiefen ordnungspolitischen Graben verweist, der die Netzneutralitätsdebatte teilt.

In der Frage von Malte Spitz erscheint das Internet monolithisch. Es scheint, als würden sich weite Teile der Netzbetreiber kartellartig verbünden, um gemeinsam neue Geschäfts- und Umsatzmodelle durchzusetzen.

Aus liberaler Sicht hingegen, so hätte ein Matthias Kurth womöglich geantwortet, ist der Netzbetrieb in einem Wettbewerb der Anbieter organisiert. Es sei das gute Recht der Betreiber und im Interesse der Nutzer, dass die Anbieter neue Geschäftsmodelle ausprobieren, um ihre inhärent knappen Ressourcen zu bewirtschaften (Geschäftsmodelle als Mittel zur Überwindung von Knappheit).

Erst wenn die Provider dabei ungerechtfertigt diskriminieren und priorisieren, werde daraus ein Problem. Ohnehin gehe es zunächst einmal darum, wie die Provider ihre Netze und die “letzte Meile” managen. Der Netzzugang wird hier als dynamische Dienstleistung verstanden, die im Rahmen einer Wettbewerbsaufsicht einem Veränderungs- und Innovationsprozess ausgesetzt ist.

Auf der anderen Seite steht ein Verständnis von Regulierung, das den Charakter der Dienstleistung Internetzugang vorab festschreiben möchte, weil es dem Wettbewerb der Provider stark misstraut oder für nicht geeignet hält, ein nutzer- und gesellschaftsgerechtes Netz bereitzustellen.

Im Grunde stehen sich hier ein eher dirigistisch-paternalistisches und ein liberales Modell gegeneinander. Das Thema Netzneutralität ist eigentlich nur ein Schauplatz, um volkswirtschaftlich stark unterschiedliche Vorstellungen von Wohlfahrt zu diskutieren. Manchmal wünscht man sich in der netzpolitischen Debatte, dass dieser Zusammenhang stärker mitreflektiert würde: Es gibt häufig kein endgültiges Richtig oder Falsch, sondern nur unterschiedliche Menschenbilder und Wirtschaftsentwürfe.

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