von Katharina Nocun, 14.7.14
Schlechte Nachrichten für alle, die Hoffnung in die Bürgerbeteiligungstools dieser Bundesregierung gesetzt haben: Die Bundesregierung wird sich nicht mit Bundestagspetitionen befassen müssen, die eine Aufenthaltserlaubnis für den Whistleblower Edward Snowden in Deutschland fordern.
Auch ich habe einen Ablehnungstext des Petitionsausschusses bekommen. Im Sommer 2013 forderte ich per Bundestagspetition eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis für den Whistleblower Edward Snowden.
In dem Ablehnungsschreiben heißt es unter anderem zum Aufenthaltsrecht:
“Eine Sondersituation in diesem Sinne kommt hier nicht in Betracht, da Herr Snowden die Möglichkeit hat, auf andere Staaten zurückzugreifen, die ihm ihrerseits Zuflucht bieten, sowie allein die mögliche bevorstehende Strafverfolgung in anderen Ländern keinen dringenden humanitären Grund rechtfertigt.”
Der Petitionsausschuss des deutschen Bundestages empfiehlt also ernsthaft jemandem, der politisch verfolgt wird, in Russland zu bleiben.
Das nenne ich einen lupenreinen Petitionsausschuss, der Bürgerbelange ernst nimmt. Die Blockade des Petitionsausschusses kommt der großen Koalition politisch sehr entgegen, ich bezweifle aber, dass es Aufgabe eines Petitionsausschusses sein sollte, der Regierung nach dem Mund zu reden.
Im Antwortschreiben des Petitionsausschusses heißt es weiter:
“Insbesondere sind die politischen Interessen der Bundesrepublik Deutschland nach Auffassung des Ausschusses im vorliegendem Fall nicht in einem handlungsbedürftigem Maße berührt, da die Wahrung politischer Interessen die Wahrung außenpolitischen Handlungsspielraums meint, der durch eine Nichtaufnahme Snowdens nicht gefährdet ist.”
Klasse, der Petitionsausschuss erklärt mir, dass die Nichtaufnahme den außenpolitischen Handlungsspielraum nicht gefährdet.
Was ist, bitte sehr, mit meinem Handlungsspielraum und dem der Millionen Bürger, die tagtäglich weiter ausgespäht werden, und deren einzige Chance auf vollständige Aufklärung eine Aussage Snowdens vor Gericht gegen den BND und andere Helfershelfer der Datenhehler wäre?
Die Ausweisung des obersten US-Spions war ein richtiger Schritt, doch konsequent wäre es, seine Aufenthaltserlaubnis gleich an Edward Snowden weiterzureichen. Es ist ein Skandal, dass nach wie vor hunderte US-Spione eine Aufenthaltserlaubnis für Deutschland bekommen, die Edward Snowden verweigert wird.
Der Fall Snowden ist symptomatisch für eine wachsende Entfremdung zwischen einer Regierung, die Aufklärung blockiert, und einer Bevölkerung, die sich nicht länger überwachen lassen will.
Es liegt im politischen Interesse der Bürger, die Aktivitäten von BND, NSA und ihren Freunden lückenlos aufzuklären. Dafür muss Snowden in Deutschland vor dem Untersuchungsausschuss und vielleicht auch vor Gericht aussagen können.
Generalbundesanwalt Range hat sich ja jetzt immerhin dazu herabgelassen, exemplarisch im Fall einer älteren Frau (Merkel) die Überwachung eines einzelnen Handys durch die NSA zu ermitteln. Vielleicht klappt das ja eines Tages auch noch mit der Zeugenbeschaffung für die Millionen anderer, die ein ordentliches Verfahren gegen die Massenüberwacher erwarten.
Abschließend empfiehlt sich der Petitionsausschuss noch einmal als Hort der Neutralität und Interessenvertretung für die Bürger:
“Der von den Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN gestellte Antrag, die Petition der Bundesregierung zur Berücksichtigung zu überweisen, soweit Schutz und sicherer Aufenthalt für Edward Snowden in Deutschland gefordert wird, ist mehrheitlich abgelehnt worden.”
Nachdem meine Petition für eine Klage der Bundesregierung gegen die britischen Spionageprogramme bereits wegen fadenscheinigen Begründungen noch nicht einmal veröffentlicht werden durfte, zeigt der Petitionsausschuss erneut in beeindruckender Weise, dass er sich zum Erfüllungsgehilfen der Bundesregierung in Sachen Aussitzen macht.
Crosspost von kattascha