#Auswertung

Datensalat und Meldegeschnetz – welche Daten schützen wir nochmal?

von , 11.7.12

Vorab: Wir sind uns alle einig darüber, dass diese beiden kleinen Textänderungen im neuen Meldegesetz eine Frechheit sind, und dass man das Widerrufsrecht zur Weitergabe von Daten an Dritte damit praktisch auch gleich ganz hätte weglassen können.

Auch einig sind wir uns wohl hierüber: Dass dieses Gesetz so einen Wind macht, liegt sicher weniger am Inhalt selbst, als daran, dass so kurz nach ACTA schon wieder in irgendwelchen Hinterzimmern irgendwelche Gemeinheiten in einem aus ganz anderen Gründen zu änderndem Gesetz versteckt wurden.

Das mulmige Gefühl – ich habe oft genug Scherze darüber gelesen und selbst gemacht, was wohl während der EM so durch die Parlamente geschleust wird, wenn gerade keiner guckt – wurde ein weiteres Mal bestätigt. Und das noch mulmigere Gefühl, das sich fragt “Wieviele solche Dinge gehen eigentlich unbemerkt durch?”, wächst.

Diese beiden Themen: Geschenkt. Jeder schreibt drüber, das ist gut.

 

Schützt eure Daten! Aber nicht vor uns!

Was ich aber jetzt zum einen bemerkenswert finde, ist, dass man jetzt an einem praktischen Beispiel zeigen kann, wie widersprüchlich unsere Politiker hier unterwegs sind: Der Bürger wird einerseits ständig aufgerufen, seine Privatsphäre nicht kommerziellen Datensammlern wie Facebook und Google auszuliefern – was allerdings völlig freiwillig geschieht -, andererseits ist der Datenhandel in Deutschland so geregelt, dass man praktisch keine Chance hat, die Verbreitung seiner Privatdaten wirksam zu verhindern. Auch wenn das Meldegesetz bleibt, wie es ist, dürfte sich an der ohnehin schon bestehenden Situation gar nicht so viel ändern. Und die Nutzung von Pseudonymen und Anonymität ist ja per se verdächtig.

Everyone needs a mask sometimes

Ich habe vor einer Weile schon mal ausführlich über den Unterschied zwischen den privaten Daten eines Bürgers und den Daten von Institutionen (Privacy und Secrecy) geschrieben. An dieser Stelle würde ich gerne ein paar Meter weiter denken, denn was sind überhaupt private Daten im Sinne des staatlichen Datenschutzes?

Die Definition lautet: „Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person“, und damit geht es also um direkt mit einer Person verknüpfbare Informationen wie Wohnort, Herkunft, Aussehen, Besitzverhältnisse. Das war für eine Weile auch sicher ok, aber was diese Definition noch nicht berücksichtigt, ist die Möglichkeit, solche eindeutigen Daten in Massen zu sammeln.

Warum ich persönlich damit relativ wenig Probleme habe, hab ich schon mal erklärt, aber ich sehe schon ein, dass man das nicht ungehindert einfach so laufen lassen kann. Der Detailgrad von Profilen, die man von Personen herstellen kann, sobald sie Internet und Handys benutzen, ist – zumindest, wenn sie das nicht bewusst in ihrer Nutzung berücksichtigen – tatsächlich schon immens hoch, ohne dass Datenschutzregeln verletzt werden. Die Datenschutzgesetze sind hierbei relativ wirkungslos, denn man kann sehr einfach Daten zu einer einzelnen Person zusammentragen und erst in einem zweiten Schritt mit der konkreten Person verknüpfen.

Es geht nicht um die Partyfotos und unklug herausposaunte Sprüche, die das Internet “nicht vergisst” (was auch nicht stimmt). Wer glaubt, dass sich so was nachhaltig auf die Reputation auswirkt, irrt sich. Inzwischen ist viel verdächtiger, wer sich auch in der halbprivaten Öffentlichkeit zu bedeckt hält und ein auffällig glattgeschliffenes Profil zeigt. Man lernt ja dazu, die Medienkompetenz wächst, und die Menschen lernen, auch solche Informationen korrekt einzuordnen.

 

Worum also müßte es wirklich gehen bei einem Datenschutz, der diesen Namen verdient?

Es müßte nicht um Einzelinformationen gehen, sondern um die Verwendung, beispielsweise um die Erstellung politischer Profile. Es müßte um diese Gesinnungskarteien gehen, für die etwa eine bestimmte Religionszugehörigkeit genügt, um darin gespeichert zu werden. Es müßte um die Erhebung sozialer Daten gehen, wie die Einordnung in Risikogruppen für die Aufnahme von Krediten an Hand von Berufen und Wohngegend.

Es geht nicht um die ganz persönlichen Profile – wenn meine öffentlich sichtbare Person durch die Verknüpfung von überall vorhandenen Daten tatsächlich so erkannt wird, wie ich bin, ist das ja eigentlich wenig problematisch – sondern um Daten, die mich entmenschlichen: Die Chance zum Erhalt eines Kredits hängt an der Wohngegend? An meinem Beruf? Die Höhe meiner Krankenkassenbeiträge hängt an meinem Geschlecht? Die Möglichkeit, Beamter zu werden oder in die USA zu reisen, wird davon bestimmt, ob ich in einer obskuren Störerdatenbank erfasst bin, deren Kriterien denkbar wenig mit meiner tatsächlichen Perönlichkeit zu tun haben?

Dort stecken die eigentlichen Datenschutzthemen: Dass sich Bürgerinnen und Bürger vor Ämtern vollständig entblößen und durchsichtig machen müssen, ist ein Problem. Die tägliche Willkür, die daraus entsteht, ist ein Problem. Diese Erosion unserer informationellen Selbstbestimmung ist der monströse Verlust. Die daraus entstehenden konkreten Schäden sind existentiell.

Nicht die Weitergabe von Anschriften an jemanden, der sichergehen will, dass seine Werbung bei mir im Briefkasten landet.

P.S.: Dieser Artikel kommt komplett ohne Links zu klassischen Medien aus. Und es war nicht schwer, ihn so zu schreiben.

Crosspost von jensscholz.com 2.0

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