#Art.1 Abs.1 GG

Das Supergrundrecht heißt Menschenwürde

von , 26.7.13

 

Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

 
Die rechtsdogmatische Diskussion darüber, ob es sich bei der Menschenwürde überhaupt um ein Grundrecht handelt, möchte ich an dieser Stelle nicht führen. Unstrittig ist jedenfalls, dass die Menschenwürde in der Werteordnung des Grundgesetzes den obersten Wert darstellt, wie das Bundesverfassungsgericht ausführt.

Darüber, wie die Menschenwürde zu definieren ist, wurde im Laufe von Jahrhunderten viel geschrieben und nachgedacht. Geläufig ist immer noch eine Definition, die die Würde des Menschen aus Sicht des Verletzungsvorgangs betrachtet. Der Mensch darf demnach keiner Behandlung ausgesetzt werden, die ihn zum bloßen Objekt degradiert und seine Subjektivität und Individualität prinzipiell in Frage stellt. Die Juristen nennen diese Definition Objektformel.

Und an dieser Stelle ist die Brücke zu schlagen zu der massenhaften Überwachung der Internetkommunikation durch amerikanische und britische Geheimdienste. Aber auch die Aktivitäten von BND und Verfassungsschutz dürfen nicht aus den Augen verloren werden.

In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, ob die betroffenen Bürger durch eine anlasslose und für sie nicht erkennbare Überwachung ihrer Kommunikation, Speicherung ihrer E-Mails, Aufzeichnung ihres Surfverhaltens oder der Lokalisierung ihres Handys zum bloßen Objekt eines staatlichen Überwachungsapparats gemacht werden, dem sie schutzlos und ohnmächtig gegenüberstehen. Der Ausbau der Kommunikationsüberwachung mit dem Ziel der Totalüberwachung wirft in der Tat die Frage nach der Würde des Menschen auf.

Unsere Grundrechte binden die deutsche öffentliche Gewalt auch, soweit die Wirkungen ihrer Betätigung außerhalb des Hoheitsbereichs der Bundesrepublik Deutschland eintreten. Wenn ich also im Inland von meinem Recht, elektronisch zu kommunizieren, Gebrauch mache und ein ausländischer Geheimdienst diese Kommunikation überwacht und erfasst, sind die deutschen Grundrechte betroffen, und es ist die Aufgabe der deutschen öffentlichen Gewalt, diesen Grundrechtseingriff zu unterbinden.

Unser Ansprechpartner gegen die Überwachung im Rahmen von Programmen wie Prism und Tempora ist also in erster Linie die Bundesregierung, und es sind in zweiter Linie die Institutionen der EU. Aus diesem Grund ist es für EU-Bürger wichtig, Forderungen in Richtung ihrer eigenen nationalen Regierungen und Parlamente sowie in Richtung der EU zu formulieren. Dies ist mit dem heute unter stopsurveillance.org veröffentlichten offenen Brief erstmals auch geschehen.

Und man könnte aus nationaler und europäischer Sicht jede Menge tun.

Es wäre beispielsweise möglich und verfassungsrechtlich notwendig, sämtliche Horchposten der NSA und anderer ausländischer Dienste auf deutschem Boden zu schließen. Man könnte die Befugnisse von BND und Verfassungsschutz, die zuletzt gesetzlich immer stärker ausgeweitet wurden, gesetzlich deutlich beschränken und den Informationsaustausch des BND mit ausländischen Diensten konkret und einschränkend regeln.

Und natürlich kann auch der Datenschutz ein geeignetes Vehikel sein. Die Annahme, bei den USA würde es sich um einen sicheren Hafen (Safe Harbor) handeln, der zumindest europäischem Datenschutzniveau genügen kann, hat sich nunmehr endgültig als falsch erwiesen. Hieraus sind Konsequenzen zu ziehen.

Wir brauchen uns also von der Politik nicht darauf verweisen zu lassen, unsere E-Mails selbst zu verschlüsseln, sondern wir können von ihr politisches Handeln zum Schutz unserer Grundrecht verlangen, wozu die Mitglieder der Bundesregierung nach dem Grundgesetz und ihrem Amtseid auch verpflichtet sind. Dazu müssen wir die Bundeskanzlerin Merkel, Innenminister Friedrich und Kanzleramtsminister Pofalla direkt ins Visier nehmen. Deren Strategie, so zu tun, als wisse man von nichts, darf man ihnen nicht durchgehen lassen. Merkel, Friedrich und Pofalla sind unsere Absprechpartner – und nicht die US-Administration. Ihnen muss unser Druck gelten.
 
Crosspost von Internet Law

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