von Helmut Hartung, 6.3.11
Helmut Hartung hat mit dem neuen medienpolitischen Kopf der CDU gesprochen: Dr. Christian von Boetticher (HP, FB, WP), der Nachfolger von Andreas Krautscheid als medienpolitischer Sprecher seiner Partei. Einige seiner zentralen Aussagen:
- Beim Anlauf für einen neuen Jugendmedienschutz-Staatvertrag solle man “nicht unnötig Tempo” machen. Es sei eine “Illusion” zu glauben, man könne die herkömmlichen Mittel des Jugendschutzes auf das Internet anwenden.
- Die öffentlichen-rechtlichen Rundfunkanstalten würden sich zu stark am “Quotenwettbewerb” beteiligen. Dort, wo sie private Formate nachahmen, könne in Zukunft gespart werden. Bei öffentlich-rechtlichen Online-Angeboten solle verstärkt auf den Sendungsbezug geachtet werden.
- Google und Facebook könnten beim zukünftigen Medienkonzentrationsrecht berücksichtigt werden.
Das Interview:
Wo sehen Sie in den nächsten Monaten die Schwerpunkte einer CDU-Medienpolitik?
Christian von Boetticher: Wir sind derzeit in der Beratung um den 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag für die Gebührenfinanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Dass das kein Selbstgänger ist, hat der 14. Rundfunkänderungsstaatsvertrag zum Jugendmedienschutz gerade gezeigt.
Wir bereiten uns derzeit zudem neu auf eine Debatte zum Thema Medienkonzentrationsrecht vor. Hier müssen wir mehr auf Anreize setzen, als das in der Vergangenheit geschehen ist. Es ging bisher eher um Verbotswirkung und um Regelungen, aber wenig um Anreize.
Und es wird um Medienkompetenz gehen. Das ist auch eine Antwort auf den gescheiterten Jugendmedienschutz-Staatsvertrag.
Wir können im World Wide Web nicht alles gesetzlich regeln. Hier lassen sich Gefahren nur auffangen, wenn es eine zusätzliche Kompetenz für junge Menschen gibt, aber auch für Eltern, die nicht immer mit der Zeit gehen konnten.
Der Chef der Staatskanzlei in Sachsen-Anhalt Rainer Robra glaubt, dass es bis Ende des Jahres einen neuen Jugendmedienschutzstaatsvertrag geben könnte. Wird man also 2011 zu einer Einigung kommen?
Wir sollten jetzt nicht unnötig Tempo machen. Es gibt bei den Landesmedienanstalten eine Arbeitsgruppe, die analysiert, was man im Bereich des Jugendschutzes auf der Basis bestehender, geltender Rechtsgrundlagen aufbauen kann.
Der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag hat die Illusion erweckt, man könne durch die Übertragung der herkömmlichen Mittel des Jugendschutzes auf das Internet auch dort einen breit angelegten Schutz gewährleisten.
Genau das kann ein deutsches Gesetz im Internet nicht. Darum müssen wir abseits eines solchen Staatsvertrags über die Möglichkeiten reden, die uns beispielsweise technische Lösungen im Internet oder die Stärkung der Medienkompetenz bringen. Das sind Dinge, auf die wir eher Zugriff und Einflussmöglichkeit haben, als ein Rechtsakt oder Gesetz als Regelungsmöglichkeit heute in einer internationalen Kommunikationswelt hat.
Das heißt, Sie würden eine Neuauflage des Vertrages zwar nicht ausschließen, aber er müsste mit zusätzlichen Vereinbarungen komplettiert werden?
Es müsste von Anfang an klar sein, dass es für einen effizienten Jugendschutz in der digitalen Welt mehr bedarf als eines Jugendmedienschutz-Staatsvertrages. Wir brauchen begleitende Rahmenkomponenten, von technischen Möglichkeiten bis hin zur Stärkung der Medienkompetenz der Schülerinnen und Schüler.
Das neue Modell zur Rundfunkfinanzierung soll ab 2013 in Kraft treten. Welche Bedeutung hat der Vertrag insgesamt für die duale Rundfunkordnung?
Er hat zwei Hauptzielrichtungen: Es soll zum einen ein neues System geschaffen werden. Uns lag viel daran, dass die GEZ-Schnüffeleien in Privathaushalten aufhören. Daher die Umsteuerung auf eine Haushaltsabgabe.
Zum anderen soll er natürlich einen bestimmten Gebührenbedarf des öffentlich-rechtlichen Rundfunks absichern. Dabei sehen wir aber mit der Abgabe auf KFZ weiterhin ein Problem. Mit einer Abgabe im gewerblichen Bereich auf KFZ öffnen wir genau wieder einer Einzelfallbewertung Tür und Tor und damit auch einer neuen Tätigkeit für die GEZ. Genau das sollte aber nicht geschehen. Deswegen stehen wir als CDU-Fraktion in den Ländern der KFZ-Klausel sehr kritisch gegenüber.
Die Rundfunkabgabe soll bei 17,98 Euro weitgehend stabil bleiben. Wie kann man das erreichen?
Die Beitragsstabilität ist absolute Grundvoraussetzung für das neue Modell. Ich kann keinem erklären, dass wir im Augenblick in allen Bereichen des öffentlichen Rechts und der öffentlichen Haushalte zu harten Spar- und Sanierungskursen kommen – Schleswig-Holstein kann davon eine eigene Geschichte erzählen – und nur der öffentlich-rechtliche Rundfunk wächst trotz immer mehr weltweiter Angebote an Informationen weiter und führt zu einer höheren Kostenbelastung.
Das werden die Bürger und Bürgerinnen nicht akzeptieren. Die Beitragsstabilität kann man dadurch erreichen, dass sich im Zweifelsfalle, wenn ein neuer Bedarf entsteht, auch der öffentlich-rechtliche Rundfunk überlegen muss, wo er an einer anderen Stelle sparen kann.
Wo könnte man Ihrer Meinung nach sparen?
Der Auftrag des öffentlich- rechtlichen Rundfunks kann es nicht sein, jede Neuerung der Privaten, die Quoten bringt, nachzuvollziehen. Ich stelle leider fest, dass wir auch im Öffentlich-Rechtlichen inzwischen in einem Quotenwettbewerb sind. Im Bereich der Quizshows werden beispielsweise bestimmte Elemente nachgeahmt, weil man auch auf Quote schaut.
Das allein ist aber nicht Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, sondern es geht hier um die Frage einer qualitativen Berichterstattung, auch um Sendungen, die nicht in erster Linie Quotenbringer sind, sondern sich auch den Themen widmen, die für die Privaten unwirtschaftlich sind. Und bitte nicht erst nach 23.00 Uhr.
Wie sehen Sie dabei die Rolle der digitalen Angebote? Das ist ein Dauerstreitthema mit den Zeitungsverlegern.
Der digitalen Verbreitung gehört die Zukunft. Auch der öffentlich-rechtliche Rundfunk muss die Möglichkeit haben, sich dieses Verbreitungsgebiet zu erschließen. Es kommt am Ende auf den Umfang an.
Es spricht nichts dagegen, dass Mediatheken bereits gelaufene Sendungen bereitstellen, die sich stationär oder mobil nochmals abrufen lassen. Es spricht auch nichts dagegen, wenn die Informationen, die gesendet worden sind, beispielsweise in der „Tagesschau“, nochmals im Netz für den, der die Sendung verpasst hat, abrufbar sind.
Hier geht der Streitpunkt eher um ein deutlich erweitertes Medienangebot, wo beispielsweise Informationen im Netz zusätzlich bereitgestellt werden, die der öffentlich-rechtliche Rundfunk zuvor nicht in seinen Fernsehangeboten verbreitet hat. Das ist der falsche Ansatz. Denn hier entsteht sonst ein Wettbewerb, der eindeutig zu Lasten der privaten Medien geht.
Ist es für Sie denkbar, dass man einen Teil der Rundfunkgebühren für die Sicherung von Qualitätsangeboten bei privaten Medien einsetzen kann?
Das Klischee Öffentlich-Rechtliches ist immer qualitativ, Privates ist es nicht, und damit auch der Private qualitativer wird, setzen wir öffentliche Gelder ein – ist nicht mein Verständnis. Ich kenne im öffentlich-rechtlichen Bereich Sendungen, die ich eher den Privaten zugeordnet hätte und andersrum.
Privat ist privat und wir sollten es auch privat sein lassen. Es gibt genügend Beispiele für qualitative Sendungen auch bei den Privaten. Im Übrigen ist darauf zu verweisen, dass sich beispielsweise Phoenix im Angebot der Qualitätsprodukte extrem gut entwickelt hat. Man sieht Qualitätsunterschiede, nicht nur zwischen Privaten und Öffentlich-Rechtlichen, sondern auch innerhalb der Öffentlich-Rechtlichen. Dort Verbesserung einzuleiten, wo der Bedarf ist, darauf sollten wir uns als Staat konzentrieren.
Einer Ihrer Schwerpunkte ist das Medienkonzentrationsrecht: Welchen Einfluss haben Plattformen wie Google oder Facebook?
Die Rolle dieser Plattformen muss auch bei der Debatte um eine Novellierung des Medienkonzentrationsrechts einfließen. Die Lenkungswirkung ist da, aber man darf sie auch nicht überbewerten.
Natürlich kann Google steuern, welche Informationen als erstes auftauchen und kann in bestimmte Abläufe eingreifen. Dass sie das gezielt einsetzen, beispielsweise um politische Nachrichten nach oben zu befördern oder zu unterdrücken, ist nicht erkennbar, denn die Parameter, nach denen Nachrichten ausgewählt werden, sind überwiegend objektiv und dienen nicht der politischen Meinungsmache.
Facebook und Twitter bieten heute natürlich auch Möglichkeiten zur Lenkung und Steuerung. Allerdings kann jeder Nutzer seinen Eigenbeitrag liefern. Ich bin mit einer Komplettaufnahme in das Medienkonzentrationsrecht vorsichtig, aber allein die Unternehmensgröße von Google und Facebook zwingt dazu, sie im Medienkonzentrationsrecht stärker zu beachten. Wir werden in Zukunft noch genauer beobachten, wie die Entwicklung auf diesem Markt ist.
Dieses Interview ist eine gekürzte Fassung. Die Vollständige Fassung findet sich in Promedia – Ausgabe 3 /2011.