#C3S

C3S: Konkurrenz für die GEMA?

von , 13.8.12

Lange Geschichte, das mit der GEMA. In Kürze: Urheber treten Verwertungsrechte ab, da sie sich nicht um alles kümmern können. Die Verwertungsgesellschaft GEMA nimmt sie für Urheber aus der Musikbranche wahr. Sie sorgt dafür, dass die Künstler und beteiligten Autoren Geld bekommen, wenn ihre Stücke im Radio, in der Disco oder auf dem Feuerwehrfest laufen.

Weil aber die GEMA interessante Verteilungsschlüssel hat, ein wenig selbstherrlich ist und auch keinen großen Wert auf Kooperation legt, hat sie sich in den letzten Jahren nicht viele neue Freunde gemacht. Diskussionen über die Urheberrechtsverteidiger sind nur selten unterhaltsam. Davon gibt es viele, seit die Schwierigkeiten der Rechtevertretung nach der medialen Durchdigitalisierung offenbar geworden sind.

Eine Besonderheit aber macht die GEMA gerade bei jungen Musikern ohne viel Geld besonders unbeliebt: die GEMA-Vermutung. Thomas Stadler beschreibt sie so:

Die sog. GEMA-Vermutung führt faktisch zu einer Umkehr der Beweislast. D.h., der Veranstalter muss die GEMA-Vermutung widerlegen und im Zweifel nachweisen, dass ausschließlich GEMA-freie Musik gespielt wurde. Das bedeutet, dass man nicht nur eine vollständige Tracklist braucht, sondern auch die Daten der Urheber (Komponisten/Texter).

Es veröffentlicht also eine Band unter einer Creative Commons-Lizenz Musik, und die GEMA möchte wissen, wer sich hinter den Pseudonymen der Musiker verbirgt, um sicherzugehen, dass sie auch wirklich keine Ansprüche hat. Das lässt sie notfalls im Klageweg feststellen; der Widerspruch, dass sie seit Jahren postuliert, GEMA und Creative Commons seien ohnehin nicht vereinbar, stört da nicht weiter.

Es gibt also ziemlich viele Musiker, die nur auf die Möglichkeit warten, ihre Rechte unter ihrer Ansicht nach gerechteren Bedingungen vertreten zu lassen. Dazu ist seit 2010 die Gründung einer alternativen Vereinigung in Planung, und seit Mai gibt es die Cultural Commons Collecting Society oder kurz C3S auch im Netz.

Zwingend nötig ist die Gewinnung möglichst vieler potentieller Mitglieder und deren Absichtserklärung zum Beitritt. Vor allem die gesicherte Finanzierung muss dargelegt werden, aber auch die Vertretung eines umfassenden Repertoires durch die künftige Gesellschaft. Am 2. September findet dazu in Berlin ein Barcamp statt, und für den Spätherbst ist die Zulassung als juristische Gesellschaft geplant. Es bewegt sich also etwas.

Das Deutsche Patent- und Markenamt, das als oberste Aufsichtsbehörde der GEMA ein Quasimonopol zur Vertretung und Wahrnehmung der Urheberrechte verliehen hat, muss auch die C3S genehmigen. Dass das nicht ohne Kämpfe seitens der GEMA abgehen wird, die damit ihren Alleinvertretungsanspruch verlöre, ist absehbar.

Es wird nicht nur allerhöchste Zeit, dass sich das Urheberrecht zugunsten der digitalen Nutzung ändert. Es wird auch Zeit, dass Musiker eine Wahl haben. Die Besitzstandswahrung einer allmächtigen Verwertungsgesellschaft aber gilt es nicht zu sichern.

 

 

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