#Beschwerde

Bundesdatenschutzbeauftragter nicht ausreichend unabhängig?

von , 9.1.13

Katharina Nocun von der Piratenpartei Niedersachsen hat bei der EU-Kommission Beschwerde gegen die Bundesregierung eingelegt, weil sie der Ansicht ist, dass der Bundesbeauftragte für den Datenschutz nicht die von der Rechtsprechung des EuGH verlangte Unabhängigkeit genießt.

In der Sache hat Nocun recht. Der EuGH hat zuletzt mit Urteil vom 16.10.2012 – in Bezug auf die österreichische Datenschutzaufsicht – entschieden, dass eine funktionale Unabhängigkeit der Datenschutzbehörde nicht ausreichend ist, sondern vielmehr die Leitung der Behörde keiner Dienstaufsicht unterliegen darf und der Datenschutzbeauftragte auch nicht dem Kanzleramt angegliedert sein darf.

Nach § 22 Abs. 4 und 5 BDSG untersteht der Bundesbeauftragte der Rechtsaufsicht der Bundesregierung, ist dem Bundesministerium des Innern angegliedert und untersteht der Dienstaufsicht des Innenministeriums.

Damit verstößt die derzeitige deutsche Regelung im Bundesdatenschutzgesetz in eindeutiger Art und Weise gegen die Vorgaben der Datenschutzrichtlinie.
 
Crosspost von Internet Law

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